Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 23 TierSchNutztV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 TierSchNutztV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSchNutztV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 TierSchNutztV Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen (vom 04.08.2006)
... muss als Liegebereich nach § 17 Abs. 3 Nr. 8 zur Verfügung stehen. (3) § 23 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 gilt ...
§ 25 TierSchNutztV Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen (vom 04.08.2006)
... mit der vorhandenen Anlage zur Kot- und Harnentsorgung vereinbar ist. (8) § 23 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 gilt ...
§ 26 TierSchNutztV Ordnungswidrigkeiten (vom 04.08.2006)
... oder Abs. 4 Satz 1, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1, § 20, § 21 Abs. 4 Satz 1, § 23 Abs. 2 Nr. 1 oder 2, § 23 Abs. 2 Nr. 3 oder 5, jeweils auch in Verbindung mit § 24 Abs. ... 1, § 19 Abs. 1, § 20, § 21 Abs. 4 Satz 1, § 23 Abs. 2 Nr. 1 oder 2, § 23 Abs. 2 Nr. 3 oder 5, jeweils auch in Verbindung mit § 24 Abs. 3 oder § 25 Abs. 8, oder ... Satz 1 ein Ferkel absetzt, 26. entgegen § 22 Abs. 2, auch in Verbindung mit § 23 Abs. 3, nicht sicherstellt, dass die dort genannte Temperatur nicht unterschritten wird oder ...
§ 27 TierSchNutztV Übergangsregelungen (vom 04.08.2006)
... zu Wasser in ausreichender Menge und Qualität hat. (14) Abweichend von § 23 Abs. 2 Nr. 2 dürfen Absatzferkel in Haltungseinrichtungen, die vor dem 4. August 2006 bereits ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 01.08.2006 BGBl. I S. 1804
Artikel 1 2. TierSchNutztVÄndV
...  § 22 Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln § 23 Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln § 24 Besondere ... 20 12 16. § 23 Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln (1) Absatzferkel sind in der ... als Liegebereich nach § 17 Abs. 3 Nr. 8 zur Verfügung stehen. (3) § 23 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 gilt entsprechend. § 25 Besondere Anforderungen an das Halten ... mit der vorhandenen Anlage zur Kot- und Harnentsorgung vereinbar ist. (8) § 23 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 gilt entsprechend." 5. Der bisherige Abschnitt 4 wird neuer ... oder Abs. 4 Satz 1, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1, § 20, § 21 Abs. 4 Satz 1, § 23 Abs. 2 Nr. 1 oder 2, § 23 Abs. 2 Nr. 3 oder 5, jeweils auch in Verbindung mit § 24 Abs. ... 1, § 19 Abs. 1, § 20, § 21 Abs. 4 Satz 1, § 23 Abs. 2 Nr. 1 oder 2, § 23 Abs. 2 Nr. 3 oder 5, jeweils auch in Verbindung mit § 24 Abs. 3 oder § 25 Abs. 8, oder ... 1 ein Ferkel absetzt, 26. entgegen § 22 Abs. 2, auch in Verbindung mit § 23 Abs. 3, nicht sicherstellt, dass die dort genannte Temperatur nicht unterschritten wird oder ... zu Wasser in ausreichender Menge und Qualität hat. (14) Abweichend von § 23 Abs. 2 Nr. 2 dürfen Absatzferkel in Haltungseinrichtungen, die vor dem 4. August 2006 bereits ...
Anzeige