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§ 2 - Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV)
V. v. 07.10.1994
BGBl. I S. 3578
; zuletzt geändert durch V. v. 15.01.2003
BGBl. I S. 238
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 790-1-5
Forstwirtschaft
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.
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§ 1 FoVHgV Bestimmung und Bezeichnung von Herkunftsgebieten
... zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete dargestellt. (2) Für die in §
2
Nr. 1 in Verbindung mit der Anlage des Forstvermehrungsgutgesetzes aufgeführten Baumarten ...
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