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Anlage 4 - Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV)

V. v. 07.10.1994 BGBl. I S. 3578; zuletzt geändert durch V. v. 15.01.2003 BGBl. I S. 238
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 790-1-5 Forstwirtschaft
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Anlage 4 (zu § 1 Abs. 2)


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

(Anlageband zum BGBl. I 1994 Nr. 86)



 

Zitierungen von Anlage 4 FoVHgV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 FoVHgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FoVHgV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 FoVHgV Bestimmung und Bezeichnung von Herkunftsgebieten
... Sie sind mit Ausnahme des Herkunftsgebietes der Gattung Populus (Pappel) in den als Anlage 4 dieser Verordnung beigefügten Karten über forstliche Herkunftsgebiete ...