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§ 13 - Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (BPräsWahlG k.a.Abk.)
G. v. 25.04.1959 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 12.07.2007 BGBl. I S. 1326
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 1100-1 Staatsoberhaupt
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 1100-1 Staatsoberhaupt
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§ 13
(aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung G. v. 12. Juli 2007 BGBl. I S. 1326 m.W.v. 20. Juli 2007
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Frühere Fassungen von § 13 Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 20.07.2007 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vom 12.07.2007 BGBl. I S. 1326 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 13 Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 BPräsWahlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BPräsWahlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
G. v. 12.07.2007 BGBl. I S. 1326
Artikel 1 BPräsWahlGÄndG
... gelten entsprechend." b) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3. 2. § 13 wird aufgehoben. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4810/a66699.htm