interne Verweise§ 4 BVFG Spätaussiedler (vom 23.12.2023) ... 1 des Grundgesetzes. Ehegatten oder Abkömmlinge von Spätaussiedlern, die nach § 27 Abs. 1 Satz 2 in den Aufnahmebescheid einbezogen worden sind, erwerben, sofern die Einbeziehung nicht unwirksam ...
§ 6 BVFG Volkszugehörigkeit (vom 23.12.2023) ... der verwaltungsbehördlichen Entscheidung über den Aufnahmeantrag, in Fällen des § 27 Absatz 1 Satz 2 im Zeitpunkt der Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich dieses ...
§ 29 BVFG Datenschutz (vom 11.07.2009) ... mitwirkenden Behörden dürfen, soweit es zur Feststellung der Voraussetzungen nach § 27 erforderlich ist, 1. bei ihnen vorhandene personenbezogene Daten nutzen, die über ...
Zitat in folgenden NormenAufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Kriegsbedingte Wohnsitzfortgeltungsverordnung (KrWoFGV)
V. v. 09.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 261
§ 1 KrWoFGV Wohnsitzfortgeltung ... erfüllt, gilt der Wohnsitz in der Ukraine für einen Härtefallantrag nach § 27 Absatz 1 Satz 2 des Bundesvertriebenengesetzes oder einen auf diese Verordnung gestützten Wiederaufgreifensantrag nach § 51 des ... gilt der Wohnsitz in der Russischen Föderation für einen Härtefallantrag nach § 27 Absatz 1 Satz 2 des Bundesvertriebenengesetzes oder einen auf diese Verordnung gestützten Wiederaufgreifensantrag nach § 51 des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeuntes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2426
Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
G. v. 16.05.2007 BGBl. I S. 748
Artikel 1 7. BVFGÄndG Änderung des Bundesvertriebenengesetzes ... verwaltungsbehördlichen Entscheidung über den Aufnahmeantrag, in Fällen des § 27 Abs. 2 im Zeitpunkt der Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich dieses ... Entscheidung unterrichtet." 9. § 21 wird aufgehoben. 10. § 27 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
G. v. 06.09.2013 BGBl. I S. 3554
Artikel 1 10. BVFGÄndG Änderung des Bundesvertriebenengesetzes ... verwaltungsbehördlichen Entscheidung über den Aufnahmeantrag, in Fällen des § 27 Absatz 2 im Zeitpunkt der Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich dieses ... d) Satz 4 wird ersetzt durch den bisherigen Satz 5. 2. § 27 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
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