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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 03.11.2022 aufgehoben
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Anlage 4 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
neugefasst durch B. v. 29.10.1996 BGBl. I S. 1581; aufgehoben durch § 92 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1909
Geltung ab 14.08.1996; FNA: 2030-21-2 Beamte
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Geltung ab 14.08.1996; FNA: 2030-21-2 Beamte
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Anlage 4 (zu § 15 ) - mittlerer Dienst - Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012
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Frühere Fassungen von Anlage 4 StBAPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.05.2012 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten vom 16.05.2012 BGBl. I S. 1126 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 4 StBAPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBAPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15 StBAPO Fachtheoretische Ausbildung (vom 09.03.2019)
... der Fachkompetenz die methodische und die soziale Kompetenz. Sie umfasst die in der Anlage 4 aufgeführten Fächer und Mindeststunden. Die Gesamtstundenzahl in den ...
§ 44 StBAPO Mündliche Prüfung (vom 09.03.2019)
... für den mittleren Dienst kann sich auf die Fächer nach den Nummern 1 bis 12 der Anlage 4 , die für den gehobenen Dienst auf die Fächer nach den Nummern 1 bis 7 der Anlage 10 ...
Zitat in folgenden Normen
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Anhang 4. StBAPOÄndV (zu Artikel 1 Nummer 44)
... - Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (BGBl. 2012 I S. 1135)] Anlage 4 (zu § 15) - mittlerer Dienst - Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
V. v. 26.02.2019 BGBl. I S. 171
Artikel 1 5. StBAPOÄndV Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
... 2 Satz 1) Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (gehobener Dienst) Anlage 4 (zu § 15 Absatz 1 Satz 2) Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 4. StBAPOÄndV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
... Absatz 2: Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten (gehobener Dienst) Anlage 4 zu § 15: Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung (mittlerer Dienst) ...
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