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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 03.11.2022 aufgehoben
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Anlage 7 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
neugefasst durch B. v. 29.10.1996 BGBl. I S. 1581; aufgehoben durch § 92 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1909
Geltung ab 14.08.1996; FNA: 2030-21-2 Beamte
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Geltung ab 14.08.1996; FNA: 2030-21-2 Beamte
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Anlage 7 (zu § 18 Absatz 10) - gehobener Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012
Frühere Fassungen von Anlage 7 StBAPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.05.2012 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten vom 16.05.2012 BGBl. I S. 1126 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 7 StBAPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBAPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 StBAPO Allgemeine Grundsätze für die Fachstudien (vom 09.03.2019)
... und des Hauptstudiums beurteilen die Lehrenden die Leistungen der Beamtin oder des Beamten ( Anlagen 7 bis 9). Aus diesen Beurteilungen, den Leistungen in den Abschlussklausuren im ... dreifachen Durchschnittspunktzahl der Abschlussklausuren und diese Summe durch sieben zu teilen ( Anlagen 7 und 8) und 2. für das Hauptstudium die Summe zu bilden aus der fünffachen ...
§ 41 StBAPO Ergebnis der Zwischenprüfung (vom 09.03.2019)
... Durchschnittspunktzahl der Leistungen bis zur Zwischenprüfung (§ 18 Absatz 10 Satz 1 und Anlage 7 ) und 2. der 30-fachen Durchschnittspunktzahl der Prüfungsarbeiten (§ 38 ...
Anlage 8 StBAPO (zu § 18 Absatz 10 Satz 1 und Absatz 11 Nummer 1) - gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Grundstudium (vom 09.03.2019)
... Punktzahl der Leistungen
I. Durchschnittspunktzahl der Leistungen
bis zur Zwischenprüfung ( Anlage 7 )
(1)
II. Studienleistungen im Grundstudium
nach der Zwischenprüfung bis zu den
...
Anlage 11 StBAPO (zu § 42 Absatz 1) - gehobener Dienst - Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung (vom 09.03.2019)
... . . . . . . . . . . . . .
I. Leistungen bis zur Zwischenprüfung
Durchschnittspunktzahl aus Anlage 7 (1)
Durchschnittspunktzahl x 10 (A)
(1) x 10
II. Geprüfte Gebiete Punktzahl der Leistungen
...
Zitat in folgenden Normen
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Anhang 4. StBAPOÄndV (zu Artikel 1 Nummer 44)
... der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung (BGBl. 2012 I S. 1139)] Anlage 7 (zu § 18 Absatz 10) - gehobener Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
V. v. 26.02.2019 BGBl. I S. 171
Artikel 1 5. StBAPOÄndV Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
... Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung (mittlerer Dienst) Anlage 7 (zu § 18 Absatz 10) Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur ... c) In Absatz 10 Satz 1 werden nach dem Wort „Beamten" die Wörter „( Anlagen 7 bis 9)" eingefügt. d) Absatz 11 wird wie folgt gefasst: ... dreifachen Durchschnittspunktzahl der Abschlussklausuren und diese Summe durch sieben zu teilen ( Anlagen 7 und 8) und 2. für das Hauptstudium die Summe zu bilden aus der fünffachen ... Durchschnittspunktzahl der Leistungen bis zur Zwischenprüfung (§ 18 Absatz 10 Satz 1 und Anlage 7 ) und 2. der 30-fachen Durchschnittspunktzahl der Prüfungsarbeiten (§ 38 ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 4. StBAPOÄndV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
... der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung (mittlerer Dienst) Anlage 7 zu § 18 Absatz 10: Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur ...
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