Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 03.11.2022 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 10 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)

neugefasst durch B. v. 29.10.1996 BGBl. I S. 1581; aufgehoben durch § 92 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1909
Geltung ab 14.08.1996; FNA: 2030-21-2 Beamte
|

Anlage 10 (zu § 19) - gehobener Dienst - Studienfächer, Unterrichtsstunden und Mindeststunden



Studienfächer und Mindestunterrichtsstunden, Seite 1 (BGBl. 2019 I S. 178)


Studienfächer und Mindestunterrichtsstunden, Seite 2 (BGBl. 2019 I S. 179)




Anzeige


 

Frühere Fassungen von Anlage 10 StBAPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.03.2019Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
vom 26.02.2019 BGBl. I S. 171
aktuell vorher 22.05.2012Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
vom 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
aktuellvor 22.05.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 10 StBAPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 10 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBAPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 StBAPO Allgemeine Grundsätze für die Fachstudien (vom 09.03.2019)
... Schwerpunktthemen und Fallstudien; dafür sind insgesamt mindestens 2.200 Stunden anzusetzen ( Anlage 10 ). Wahlfächer können angeboten werden. Die Wahl der ... Die Wahlpflichtveranstaltungen gliedern sich in zwei Bereiche (Nummern 9.1 und 9.2 der Anlage 10 ). Die Beamtinnen und Beamten müssen an Wahlpflichtveranstaltungen zu beiden ... (5) Für das Schwerpunktthema sind 30 Stunden im Hauptstudium anzusetzen (Nummer 10 der Anlage 10 ). (6) Für die Fallstudien sind mindestens 35 Stunden anzusetzen (Nummer 11 der ... 10). (6) Für die Fallstudien sind mindestens 35 Stunden anzusetzen (Nummer 11 der Anlage 10 ). (7) Während des Grundstudiums ist vor der Zwischenprüfung aus ... Während des Grund- und Hauptstudiums können aus anderen Studienfächern ( Anlage 10 ) weitere Aufsichtsarbeiten gestellt werden; die Bearbeitungszeit kann angemessen verkürzt ...
§ 19 StBAPO Studienfächer, Unterrichtsstunden und Mindeststunden (vom 22.05.2012)
... sowie das Verständnis für internationale Zusammenhänge. Sie umfassen die in Anlage 10 aufgeführten Studienfächer, Wahlpflichtveranstaltungen, Schwerpunktthemen und ...
§ 44 StBAPO Mündliche Prüfung (vom 09.03.2019)
... der Anlage 4, die für den gehobenen Dienst auf die Fächer nach den Nummern 1 bis 7 der Anlage 10 erstrecken. Neben den fachlichen Kenntnissen ist insbesondere zu prüfen, ob die zu ...
 
Zitat in folgenden Normen

Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Anhang 4. StBAPOÄndV (zu Artikel 1 Nummer 44)
... Dienst - Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium (BGBl. 2012 I S. 1144)] Anlage 10 (zu § 19) - gehobener Dienst - Studienfächer, Unterrichtsstunden, Mindeststunden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
V. v. 26.02.2019 BGBl. I S. 171
Artikel 1 5. StBAPOÄndV Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
... und Absatz 11 Nummer 2) Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium (gehobener Dienst) Anlage 10 (zu § 19) Studienfächer, Unterrichtsstunden, Mindeststunden (gehobener Dienst)  ... das Schwerpunktthema sind 30 Stunden im Hauptstudium anzusetzen (Nummer 10 der Anlage 10 )." bb) Satz 2 wird aufgehoben. b) Absatz 8 Satz 1 wird wie folgt ... Absatz 2 Satz 6 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes)" ersetzt. 15. Die Anlagen 8 bis 11 und 16 bis 18 erhalten die aus den Anhängen 1 bis 7 ersichtliche Fassung.  ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 4. StBAPOÄndV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
... Absatz 10 und 11: Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium (gehobener Dienst) Anlage 10 zu § 19: Studienfächer, Unterrichtsstunden, Mindeststunden (gehobener Dienst)  ... und Fallstudien; dafür sind insgesamt mindestens 2.200 Stunden anzusetzen (Anlage 10 )." bb) Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Übungen sollen ... Die Wahlpflichtveranstaltungen gliedern sich in zwei Bereiche (Nummern 9.1 und 9.2 der Anlage 10 ). Die Beamtinnen und Beamten müssen an Wahlpflichtveranstaltungen zu beiden Bereichen mit ... sind mindestens 60 Stunden im Hauptstudium anzusetzen (Nummern 10.1 und 10.2 der Anlage 10 ). Die Beamtinnen und Beamten müssen zwei Schwerpunktthemen mit jeweils 30 Stunden ... (6) Für die Fallstudien sind mindestens 35 Stunden anzusetzen (Nummer 11 der Anlage 10 )." e) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 7 und wird wie folgt geändert: ... a) Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Sie umfassen die in Anlage 10 aufgeführten Studienfächer, Wahlpflichtveranstaltungen, Schwerpunktthemen und ...