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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 03.11.2022 aufgehoben
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Anlage 11 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
neugefasst durch B. v. 29.10.1996 BGBl. I S. 1581; aufgehoben durch § 92 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1909
Geltung ab 14.08.1996; FNA: 2030-21-2 Beamte
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Geltung ab 14.08.1996; FNA: 2030-21-2 Beamte
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Anlage 11 (zu § 42 Absatz 1) - gehobener Dienst - Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung
Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung V. v. 26. Februar 2019 BGBl. I S. 171 m.W.v. 9. März 2019
Frühere Fassungen von Anlage 11 StBAPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 09.03.2019 | Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung vom 26.02.2019 BGBl. I S. 171 |
aktuell vorher | 22.05.2012 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten vom 16.05.2012 BGBl. I S. 1126 |
aktuell | vor 22.05.2012 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 11 StBAPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 11 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBAPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 42 StBAPO Bekanntgabe des Ergebnisses der Zwischenprüfung (vom 09.03.2019)
... die Bewertung der Prüfungsarbeiten, die Endpunktzahl und die Prüfungsgesamtnote nach der Anlage 11 schriftlich mit. (2) Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach ...
Zitat in folgenden Normen
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Anhang 4. StBAPOÄndV (zu Artikel 1 Nummer 44)
... - Studienfächer, Unterrichtsstunden, Mindeststunden (BGBl. 2012 I S. 1146)] Anlage 11 (zu § 42 Absatz 1) - gehobener Dienst - Mitteilung über das Ergebnis der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
V. v. 26.02.2019 BGBl. I S. 171
Artikel 1 5. StBAPOÄndV Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
... § 19) Studienfächer, Unterrichtsstunden, Mindeststunden (gehobener Dienst) Anlage 11 (zu § 42 Absatz 1) Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung (gehobener ... 2 Satz 6 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes)" ersetzt. 15. Die Anlagen 8 bis 11 und 16 bis 18 erhalten die aus den Anhängen 1 bis 7 ersichtliche Fassung. 16. ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 4. StBAPOÄndV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
... 19: Studienfächer, Unterrichtsstunden, Mindeststunden (gehobener Dienst) Anlage 11 zu § 42 Absatz 1: Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung (gehobener ...
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