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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 03.11.2022 aufgehoben
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Anlage 15 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
neugefasst durch B. v. 29.10.1996 BGBl. I S. 1581; aufgehoben durch § 92 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1909
Geltung ab 14.08.1996; FNA: 2030-21-2 Beamte
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Geltung ab 14.08.1996; FNA: 2030-21-2 Beamte
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Anlage 15 (zu § 43 Absatz 4) - mittlerer Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten V. v. 16. Mai 2012 BGBl. I S. 1126 m.W.v. 22. Mai 2012
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Frühere Fassungen von Anlage 15 StBAPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.05.2012 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten vom 16.05.2012 BGBl. I S. 1126 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 15 StBAPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 15 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBAPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 43 StBAPO Zulassung zur mündlichen Prüfung (vom 30.12.2014)
... die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich nach der Anlage 15 oder 16 zu unterrichten. (5) Der zu prüfenden Beamtin oder dem zu prüfenden ...
Zitat in folgenden Normen
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Anhang 4. StBAPOÄndV (zu Artikel 1 Nummer 44)
... - Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1153)] Anlage 15 (zu § 43 Absatz 4) - mittlerer Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
V. v. 26.02.2019 BGBl. I S. 171
Artikel 1 5. StBAPOÄndV Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
... 45 Absatz 1) Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung (gehobener Dienst) Anlage 15 (zu § 43 Absatz 4) Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 4. StBAPOÄndV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
... 1: Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung (gehobener Dienst) Anlage 15 zu § 43 Absatz 4: Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen ...
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