Der zweijährige Vorbereitungsdienst umfaßt
- 1.
- eine achtmonatige fachtheoretische Ausbildung, die in zwei Teilabschnitte aufgeteilt wird; der erste Teilabschnitt dauert drei Monate und soll möglichst bald nach Eintritt in den Vorbereitungsdienst beginnen; der zweite Teilabschnitt kann geteilt werden, wobei drei Monate der Laufbahnprüfung unmittelbar vorangehen sollen, und
- 2.
- eine berufspraktische Ausbildung.
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2442
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes (MStDVDV)
V. v. 12.01.2017 BGBl. I S. 78; aufgehoben durch § 15 V. v. 15.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 325