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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 03.11.2022 aufgehoben
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§ 31 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
neugefasst durch B. v. 29.10.1996 BGBl. I S. 1581; aufgehoben durch § 92 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1909
Geltung ab 14.08.1996; FNA: 2030-21-2 Beamte
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Geltung ab 14.08.1996; FNA: 2030-21-2 Beamte
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§ 31 Aufstieg in den mittleren und den gehobenen Dienst
§ 31 wird in 3 Vorschriften zitiert
Für die Einführungszeit gelten die §§ 1 bis 10, § 11 Abs. 1, 2 und 5, § 12 und die §§ 14 bis 24 entsprechend.
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Zitierungen von § 31 StBAPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBAPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 33 StBAPO Allgemeines (vom 09.03.2019)
... zu prüfende Beamte die Ziele des Vorbereitungsdienstes (§ 1) oder der Einführung ( § 31 ) erreicht hat und nach dem Gesamtbild ihrer oder seiner Persönlichkeit für die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechstes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2442
Artikel 1 6. StBAGÄndG Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
... zulässig. Darüber hinaus können abweichend von den §§ 14 bis 24 und 31 der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung in der am 10. März 2020 geltenden Fassung 1. die Ausbildungsinhalte, die Struktur ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 4. StBAPOÄndV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
... der Einführung Teil 3 Aufstieg in höhere Laufbahnen § 31 Aufstieg in den mittleren und den gehobenen Dienst § 32 Aufstieg in den ...
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