Zitierungen von § 38 StBAPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBAPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 StBAPO Fachtheoretische Ausbildung (vom 09.03.2019)
... der fachtheoretischen Ausbildung ist aus jedem Gebiet der schriftlichen Prüfung ( § 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ) mindestens eine dreistündige Aufsichtsarbeit zu fertigen. § 35 Abs. 3, § ... dreistündige Aufsichtsarbeit zu fertigen. § 35 Abs. 3, § 36 Abs. 1 und 4, § 38 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 , § 39 Abs. 1 bis 4 und § 40 Abs. 1 und 3 Satz 2 gelten entsprechend mit der ...
§ 18 StBAPO Allgemeine Grundsätze für die Fachstudien (vom 09.03.2019)
... des Grundstudiums ist vor der Zwischenprüfung aus jedem Gebiet dieser Prüfung ( § 38 Abs. 1 Nr. 2 ) mindestens eine Aufsichtsarbeit zu fertigen. Im weiteren Verlauf des Grundstudiums sind ... Stunden. Während des Hauptstudiums ist aus jedem Gebiet der Laufbahnprüfung ( § 38 Abs. 1 Nr. 3 ) mindestens eine Aufsichtsarbeit zu fertigen; die Bearbeitungszeit beträgt fünf Stunden. ... oder in anderer geeigneter Form gestellt wird. § 35 Abs. 3, § 36 Abs. 1 und 4, § 38 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 , § 39 Abs. 1 bis 4 und § 40 Abs. 1 und 3 Satz 2 gelten entsprechend mit der ...
§ 33 StBAPO Allgemeines (vom 09.03.2019)
... der Prüfungsleistungen gilt § 6. (2) In der Zwischenprüfung ( § 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ) soll die zu prüfende Beamtin oder der zu prüfende Beamte zeigen, ob sie oder er nach ... Prüfung findet nicht statt. (3) In der Laufbahnprüfung ( § 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 ) ist festzustellen, ob die zu prüfende Beamtin oder der zu prüfende Beamte die Ziele des ...
§ 41 StBAPO Ergebnis der Zwischenprüfung (vom 09.03.2019)
... 1 und Anlage 7) und 2. der 30-fachen Durchschnittspunktzahl der Prüfungsarbeiten ( § 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ). (3) Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn 1. mindestens drei ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
V. v. 26.02.2019 BGBl. I S. 171
Artikel 1 5. StBAPOÄndV Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
... dem Komma" gestrichen. 4. In § 15 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „( § 38 Abs. 1 Nr. 1 )" durch die Angabe „(§ 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1)" ersetzt. 5. ... 15 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „(§ 38 Abs. 1 Nr. 1)" durch die Angabe „( § 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 )" ersetzt. 5. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 wird ... § 33 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „ § 38 Abs. 1 Nr. 2" durch die Angabe „§ 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ersetzt.  ... In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 38 Abs. 1 Nr. 2" durch die Angabe „ § 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „(§ 38 Abs. 1 ... Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „( § 38 Abs. 1 Nr. 1 und 3 )" durch die Angabe „(§ 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3)" ersetzt.  ... 3 Satz 1 wird die Angabe „(§ 38 Abs. 1 Nr. 1 und 3)" durch die Angabe „( § 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 )" ersetzt. 8. § 37 Absatz 2 und 3 wird wie folgt gefasst:  ... 1 und Anlage 7) und 2. der 30-fachen Durchschnittspunktzahl der Prüfungsarbeiten ( § 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ). (3) Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn 1. mindestens drei ...

Sechstes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2442
Artikel 1 6. StBAGÄndG Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
... Abschnitte der praktischen Einweisung verändert werden. (4) Abweichend von den §§ 38 , 39 und 44 der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung in der am 10. März 2020 ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 4. StBAPOÄndV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
...  § 37 Säumnis, Verhinderung, Rücktritt § 38 Schriftliche Prüfung § 39 Durchführung der schriftlichen ... zu prüfende Beamtin oder der zu prüfende Beamte" ersetzt. 31. § 38 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes (GStDVDV)
V. v. 12.01.2017 BGBl. I S. 82; aufgehoben durch § 15 V. v. 15.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 326
§ 13 GStDVDV Laufbahnprüfung und Prüfungsverfahren
... für die Laufbahnprüfung und für das Prüfungsverfahren die §§ 33 bis 46, 48 sowie 49 der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung, soweit sie für ...

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes (MStDVDV)
V. v. 12.01.2017 BGBl. I S. 78; aufgehoben durch § 15 V. v. 15.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 325
§ 13 MStDVDV Laufbahnprüfung und Prüfungsverfahren
... für die Laufbahnprüfung und für das Prüfungsverfahren die §§ 33 bis 46 sowie 48 und 49 der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung, soweit sie ...


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