interne VerweiseAnlage 11 StBAPO (zu § 42 Absatz 1) - gehobener Dienst - Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung (vom 09.03.2019) ... x 30 (B)
(2) x 30
Endpunktzahl A + B
Nur bei bestandener Zwischenprüfung ( § 41 Absatz 4 ):
Prüfungsgesamtnote (§ 6 Absatz 4 StBAPO)
Textvorschlag A (Zwischenprüfung ...
Textvorschlag A (Zwischenprüfung bestanden):
Sie haben die Zwischenprüfung bestanden ( § 41 Absatz 3 StBAPO ).
Ihre Studienleistungen bis zur Zwischenprüfung sind mit der Durchschnittspunktzahl . . . . ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . beurteilt worden. Daraus folgt eine
Endpunktzahl nach § 41 Absatz 2 StBAPO von . . . . . . . . . . . . . . . . . . und die Prüfungsgesamtnote . . . . . . . . . . . . . ... mit mindestens
5 Punkten):
Sie haben die Zwischenprüfung nicht bestanden ( § 41 Absatz 3 StBAPO ).
Begründung:
Sie haben nur in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... oder mehr Punkte erreicht und nicht wie gefordert in
mindestens drei Prüfungsarbeiten ( § 41 Absatz 3 Nummer 1 StBAPO ).
Nach § 4 Absatz 2 Satz 6 StBAG können Sie die Zwischenprüfung einmal ... in der
schriftlichen Prüfung):
Sie haben die Zwischenprüfung nicht bestanden ( § 41 Absatz 3 StBAPO ).
Begründung:
Sie haben in der schriftlichen Prüfung nicht die geforderte ... Prüfung nicht die geforderte Durchschnittspunktzahl von mindestens fünf erreicht ( § 41
Absatz 3 Nummer 2 StBAPO).
Nach § 4 Absatz 2 Satz 6 StBAG können Sie die ... bestanden, Grund: zu geringe Endpunktzahl):
Sie haben die Zwischenprüfung nicht bestanden ( § 41 Absatz 3 StBAPO ).
Begründung:
Ihre Studienleistungen bis zur Zwischenprüfung sind mit der ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . beurteilt worden. Daraus folgt eine
Endpunktzahl nach § 41 Absatz 2 StBAPO von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die von Ihnen erreichte Endpunktzahl liegt ...
Die von Ihnen erreichte Endpunktzahl liegt unter der geforderten Endpunktzahl von mindestens 200 ( § 41 Absatz 3
Nummer 3 StBAPO).
Nach § 4 Absatz 2 Satz 6 StBAG können Sie die Zwischenprüfung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
V. v. 26.02.2019 BGBl. I S. 171
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes (GStDVDV)
V. v. 12.01.2017 BGBl. I S. 82; aufgehoben durch § 15 V. v. 15.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 326
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes (MStDVDV)
V. v. 12.01.2017 BGBl. I S. 78; aufgehoben durch § 15 V. v. 15.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 325
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