Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2011 aufgehoben
§ 9 Rechnungen, Lieferscheine und sonstige Transportbegleitpapiere
In Rechnungen, Lieferscheinen und sonstigen Transportbegleitpapieren ist die Handelsklasse, unter der das Erzeugnis in den Verkehr gebracht worden ist, für jede Sorte gesondert anzugeben. Dies gilt nicht für Rechnungen, Lieferscheine und sonstige Transportbegleitpapiere des Einzelhandels.
interne Verweise§ 13 HdlKlKartV Ordnungswidrigkeiten ... oder in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbringt oder 3. a) entgegen § 9 Satz 1 in Rechnungen, Lieferscheinen oder sonstigen Transportbegleitpapieren oder b) ...
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