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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2013 aufgehoben
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§ 10a - Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV)
Artikel 2 V. v. 03.08.1998 BGBl. I S. 2010, 2011; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Geltung ab 12.08.1998; FNA: 96-1-40 Luftverkehr
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Geltung ab 12.08.1998; FNA: 96-1-40 Luftverkehr
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§ 10a Nicht musterzulassungspflichtiges Luftfahrtgerät
§ 10a wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Bei Luftfahrtgerät nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat der Hersteller die Musterprüfung in einer vom Luftfahrt-Bundesamt hierfür anerkannten Prüfstelle vor Auslieferung des ersten Luftfahrtgeräts dieses Musters an den Kunden entsprechend § 10 Abs. 1 durchführen und von dieser bescheinigen zu lassen. Bei Luftfahrtgeräten mit einem nicht fest eingebauten Motor ist hierbei auch die Einhaltung der Lärmemissionsgrenzwerte zu prüfen.
(2) Die Stückprüfung hat der Hersteller vor Auslieferung dieses Luftfahrtgeräts an den Kunden entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 1 durchzuführen. Er hat die Betriebsanweisungen bei Auslieferung des Luftfahrtgeräts sowie die zur Mängelbehebung erforderlichen Anweisungen spätestens fünf Tage nach Feststellung des Mangels dem Halter zur Verfügung zu stellen.
(3) Als Hersteller gilt auch, wer Luftfahrtgerät nach Absatz 1 in die Bundesrepublik Deutschland einführt.
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Zitierungen von § 10a LuftGerPV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a LuftGerPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftGerPV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 LuftGerPV Musterprüfung, Stückprüfung oder Prüfungen in einem Qualitätsmanagement-System (vom 28.01.2010)
... erfolgen die Musterprüfung und die Stückprüfung nach § 10a . (4) Für Luftfahrtgerät nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 der ...
§ 14 LuftGerPV Nachprüfungen
... von § 11 Abs. 1 fällt und kein Luftfahrtgerät nach § 9 Abs. 4 oder § 10a ist, wird bei den nach den § 5 bis 14 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät ... keine Anwendung. (5) Die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nach § 10a ist nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen durch den Halter oder in dessen Auftrag ...
§ 22 LuftGerPV Ordnungswidrigkeiten
... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt, 4. entgegen § 10a Abs. 1 Satz 1 die Musterprüfung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... nicht oder nicht rechtzeitig bescheinigen lässt, 4a. entgegen § 10a Abs. 2 Satz 1 die Stückprüfung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... oder nicht rechtzeitig durchführt, 4b. entgegen § 10a Abs. 2 Satz 2 eine Betriebsanweisung oder eine zur Mängelbehebung erforderliche Anweisung ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über den Transport gefährlicher Güter und die Zulassung von Luftsportgeräten und Flugmodellen
V. v. 13.06.2001 BGBl. I S. 1221
Artikel 4 LuftRÄndV Inkrafttreten, Übergangsbestimmung
... 2001 geltenden Fassung bescheinigt ist, gelten die Muster- und Stückprüfung nach § 10a der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät als erbracht, wenn der Hersteller die ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... 6. Anerkennung von Prüfstellen für Luftsportgerät (§ 10a Abs. 1 LuftGerPV, 3. DV LuftGerPV) a) Erstmalige Anerkennung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
V. v. 18.01.2010 BGBl. I S. 11
Artikel 2 LuftVOuaÄndV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... hat der Hersteller die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen nach § 10a der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät nachzuweisen, 2. unbemanntes ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4845/a67457.htm