Tools:
Update via:
Änderung § 1a AsylbLG vom 01.03.2015
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 1a AsylbLG, alle Änderungen durch Artikel 1 AsylbLGuaÄndG am 1. März 2015 und Änderungshistorie des AsylbLGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 1a AsylbLG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.03.2015 geltenden Fassung | § 1a AsylbLG n.F. (neue Fassung) in der am 01.03.2015 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2187 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 1a Anspruchseinschränkung | |
(Text alte Fassung) Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 und ihre Familienangehörigen nach § 1 Abs. 1 Nr. 6, | (Text neue Fassung) Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 und Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 6, soweit es sich um Familienangehörige der in § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 genannten Personen handelt, |
1. die sich in den Geltungsbereich dieses Gesetzes begeben haben, um Leistungen nach diesem Gesetz zu erlangen, oder | |
2. bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, | 2. bei denen aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, |
erhalten Leistungen nach diesem Gesetz nur, soweit dies im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar geboten ist. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4846/al46833-0.htm