Abschnitt III - Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG)
Abschnitt III Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 13 (aufgehoben)
§ 14 Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
Wird in anderen Vorschriften auf Vorschriften und Bezeichnungen verwiesen, die durch dieses Gesetz geändert worden oder weggefallen sind, treten an ihre Stelle die Vorschriften und Bezeichnungen nach den geänderten Vorschriften.
§ 15 Verwaltungsvorschriften
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erläßt die zur Durchführung dieses Gesetze erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
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