Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.05.2018 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 27a - Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
G. v. 07.07.1997 BGBl. I S. 1650; aufgehoben durch Artikel 13 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 2190-2 Bundeskriminalpolizei
| |
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 2190-2 Bundeskriminalpolizei
| |
§ 27a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten
(1) Daten, die nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI an das Bundeskriminalamt übermittelt worden sind, dürfen nur für die Zwecke, für die sie übermittelt wurden, oder zur Abwehr einer gegenwärtigen und erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit verwendet werden. Für einen anderen Zweck oder als Beweismittel in einem gerichtlichen Verfahren dürfen sie nur verwendet werden, wenn der übermittelnde Staat zugestimmt hat. Von dem übermittelnden Staat für die Verwendung der Daten gestellte Bedingungen sind zu beachten.
(2) Das Bundeskriminalamt erteilt dem übermittelnden Staat auf dessen Ersuchen zu Zwecken der Datenschutzkontrolle Auskunft darüber, wie die übermittelten Daten verwendet wurden.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union G. v. 21. Juli 2012 BGBl. I S. 1566 m.W.v. 26. Juli 2012
Anzeige
Frühere Fassungen von § 27a BKAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 26.07.2012 | Artikel 3 Gesetz über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 21.07.2012 BGBl. I S. 1566 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 27a BKAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27a BKAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1566
Artikel 3 EUStrfVerfG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
... e) Nach der Angabe zu § 27 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 27a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten". ... einem Jahr oder weniger bedroht ist." 9. Nach § 27 wird folgender § 27a eingefügt: „§ 27a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI ... 9. Nach § 27 wird folgender § 27a eingefügt: „§ 27a Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Geldwäschegesetz (GwG)
Artikel 1 G. v. 25.10.1993 BGBl. I S. 1770; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1690
§ 5 GwG Zentrale Analyse- und Informationsstelle für Verdachtsanzeigen
... Verdachtsanzeigen - personenbezogene Daten nach Maßgabe der §§ 7 bis 14 und 27 bis 37 des Bundeskriminalamtgesetzes erheben, verarbeiten und nutzen; für den Fall der ...
Geldwäschegesetz (GwG)
Artikel 2 G. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1690; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822
§ 10 GwG Zentralstelle für Verdachtsmeldungen (vom 29.12.2011)
... Verdachtsmeldungen - personenbezogene Daten nach Maßgabe der §§ 7 bis 14 und 27 bis 37 des Bundeskriminalamtgesetzes erheben, verarbeiten und nutzen. In § 7 Abs. 2 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4850/a177048.htm