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Zitierungen von § 6 BKAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BKAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 BKAG Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen der Zentralstelle (vom 01.07.2013)
... Daten, soweit erforderlich, auch zur Erfüllung seiner Aufgaben nach den §§ 4 bis 6 nutzen. (11) Das Bundesministerium des Innern bestimmt mit Zustimmung des Bundesrates ...
§ 13 BKAG Unterrichtung der Zentralstelle
... (4) Für die im Rahmen seiner Aufgaben nach den §§ 3 bis 6 gewonnenen Informationen gelten für das Bundeskriminalamt die Unterrichtungspflichten nach ...
§ 20v BKAG Gerichtliche Zuständigkeit, Kennzeichnung, Verwendung und Löschung *) (vom 09.06.2017)
... oder 2. soweit dies zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach den §§ 5 und 6 erforderlich ist. (5) Das Bundeskriminalamt kann die nach diesem ...
§ 26 BKAG Befugnisse
... Zur Erfüllung seiner Aufgabe nach § 6 kann das Bundeskriminalamt, soweit nicht dieses Gesetz oder das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz ... Willensentschließung und -betätigung oder wesentliche Vermögenswerte der in § 6 genannten Personen abzuwehren. Die Maßnahmen können auch nach rechtskräftigem ...
§ 35 BKAG Ergänzende Regelungen
... jemand bei der Erfüllung der Aufgaben des Bundeskriminalamtes nach den §§ 4 bis 6 einen Schaden, so gelten die §§ 51 bis 56 des Bundespolizeigesetzes ...
§ 37 BKAG Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes
... der Erfüllung der Aufgaben nach den §§ 2, 3, 5 und 6 durch das Bundeskriminalamt finden § 3 Abs. 2 und 8 Satz 1, § 4 Abs. 2 und 3, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
G. v. 25.12.2008 BGBl. I S. 3083
Artikel 1 BKATerrorG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
... oder 2. soweit dies zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach den §§ 5 und 6 erforderlich ist. (5) Das Bundeskriminalamt kann die nach diesem Unterabschnitt ...
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