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Synopse aller Änderungen des SGB XI am 15.12.2018
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 15. Dezember 2018 durch Artikel 11 des PpSG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SGB XI.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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SGB XI a.F. (alte Fassung) in der vor dem 15.12.2018 geltenden Fassung | SGB XI n.F. (neue Fassung) in der am 15.12.2018 geltenden Fassung durch Artikel 11 G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften § 1 Soziale Pflegeversicherung § 2 Selbstbestimmung § 3 Vorrang der häuslichen Pflege § 4 Art und Umfang der Leistungen § 5 Prävention in Pflegeeinrichtungen, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation § 6 Eigenverantwortung § 7 Aufklärung, Auskunft § 7a Pflegeberatung § 7b Beratungsgutscheine § 7c Pflegestützpunkte, Verordnungsermächtigung § 8 Gemeinsame Verantwortung § 8a Gemeinsame Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung § 9 Aufgaben der Länder § 10 Berichtspflichten des Bundes und der Länder § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen § 12 Aufgaben der Pflegekassen § 13 Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen Zweites Kapitel Leistungsberechtigter Personenkreis § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument § 16 Verordnungsermächtigung § 17 Richtlinien der Pflegekassen § 17a (aufgehoben) § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit § 18a Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten § 18b Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren § 18c Fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit § 19 Begriff der Pflegepersonen Drittes Kapitel Versicherungspflichtiger Personenkreis § 20 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung § 21 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für sonstige Personen § 22 Befreiung von der Versicherungspflicht § 23 Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen § 24 Versicherungspflicht der Abgeordneten § 25 Familienversicherung § 26 Weiterversicherung § 26a Beitrittsrecht § 27 Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages Viertes Kapitel Leistungen der Pflegeversicherung Erster Abschnitt Übersicht über die Leistungen § 28 Leistungsarten, Grundsätze § 28a Leistungen bei Pflegegrad 1 Zweiter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften § 29 Wirtschaftlichkeitsgebot § 30 Dynamisierung, Verordnungsermächtigung § 31 Vorrang der Rehabilitation vor Pflege § 32 Vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation § 33 Leistungsvoraussetzungen § 33a Leistungsausschluss § 34 Ruhen der Leistungsansprüche § 35 Erlöschen der Leistungsansprüche § 35a Teilnahme an einem Persönlichen Budget nach § 29 des Neunten Buches Dritter Abschnitt Leistungen Erster Titel Leistungen bei häuslicher Pflege § 36 Pflegesachleistung § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung) § 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Zweiter Titel Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege § 41 Tagespflege und Nachtpflege § 42 Kurzzeitpflege Dritter Titel Vollstationäre Pflege § 43 Inhalt der Leistung Vierter Titel Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen § 43a Inhalt der Leistung Fünfter Titel Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen § 43b Inhalt der Leistung Vierter Abschnitt Leistungen für Pflegepersonen § 44 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen § 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Fünfter Abschnitt Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag, Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung § 45b Entlastungsbetrag § 45c Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts, Verordnungsermächtigung § 45d Förderung der Selbsthilfe, Verordnungsermächtigung Sechster Abschnitt Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen § 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen § 45f Weiterentwicklung neuer Wohnformen Fünftes Kapitel Organisation Erster Abschnitt Träger der Pflegeversicherung § 46 Pflegekassen § 47 Satzung § 47a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Zweiter Abschnitt Zuständigkeit, Mitgliedschaft § 48 Zuständigkeit für Versicherte einer Krankenkasse und sonstige Versicherte § 49 Mitgliedschaft Dritter Abschnitt Meldungen § 50 Melde- und Auskunftspflichten bei Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung § 51 Meldungen bei Mitgliedern der privaten Pflegeversicherung Vierter Abschnitt Wahrnehmung der Verbandsaufgaben § 52 Aufgaben auf Landesebene § 53 Aufgaben auf Bundesebene § 53a Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste § 53b Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit § 53c Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte Sechstes Kapitel Finanzierung Erster Abschnitt Beiträge § 54 Grundsatz § 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze § 56 Beitragsfreiheit § 57 Beitragspflichtige Einnahmen § 58 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten § 59 Beitragstragung bei anderen Mitgliedern § 60 Beitragszahlung Zweiter Abschnitt Beitragszuschüsse § 61 Beitragszuschüsse für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatversicherte Dritter Abschnitt Verwendung und Verwaltung der Mittel § 62 Mittel der Pflegekasse § 63 Betriebsmittel § 64 Rücklage Vierter Abschnitt Ausgleichsfonds, Finanzausgleich § 65 Ausgleichsfonds § 66 Finanzausgleich § 67 Monatlicher Ausgleich § 68 Jahresausgleich Siebtes Kapitel Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern Erster Abschnitt Allgemeine Grundsätze § 69 Sicherstellungsauftrag § 70 Beitragssatzstabilität Zweiter Abschnitt Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen § 71 Pflegeeinrichtungen § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag § 73 Abschluß von Versorgungsverträgen § 74 Kündigung von Versorgungsverträgen § 75 Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die pflegerische Versorgung § 76 Schiedsstelle Dritter Abschnitt Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern § 77 Häusliche Pflege durch Einzelpersonen § 78 Verträge über Pflegehilfsmittel Vierter Abschnitt Wirtschaftlichkeitsprüfungen § 79 Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen § 80 (aufgehoben) § 80a (aufgehoben) § 81 Verfahrensregelungen Achtes Kapitel Pflegevergütung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 82 Finanzierung der Pflegeeinrichtungen § 82a Ausbildungsvergütung § 82b Ehrenamtliche Unterstützung § 83 Verordnung zur Regelung der Pflegevergütung Zweiter Abschnitt Vergütung der stationären Pflegeleistungen § 84 Bemessungsgrundsätze § 85 Pflegesatzverfahren § 86 Pflegesatzkommission § 87 Unterkunft und Verpflegung § 87a Berechnung und Zahlung des Heimentgelts § 87b (aufgehoben) § 88 Zusatzleistungen Dritter Abschnitt Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen § 89 Grundsätze für die Vergütungsregelung § 90 Gebührenordnung für ambulante Pflegeleistungen Vierter Abschnitt Kostenerstattung, Pflegeheimvergleich § 91 Kostenerstattung § 92 (aufgehoben) § 92a Pflegeheimvergleich Fünfter Abschnitt Integrierte Versorgung § 92b Integrierte Versorgung Sechster Abschnitt (aufgehoben) § 92c (aufgehoben) § 92d (aufgehoben) § 92e (aufgehoben) § 92f (aufgehoben) Neuntes Kapitel Datenschutz und Statistik Erster Abschnitt Informationsgrundlagen Erster Titel Grundsätze der Datenverwendung § 93 Anzuwendende Vorschriften § 94 Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen § 95 Personenbezogene Daten bei den Verbänden der Pflegekassen § 96 Gemeinsame Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten § 97 Personenbezogene Daten beim Medizinischen Dienst § 97a Qualitätssicherung durch Sachverständige § 97b Personenbezogene Daten bei den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden und den Trägern der Sozialhilfe § 97c Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. § 97d Begutachtung durch unabhängige Gutachter § 98 Forschungsvorhaben Zweiter Titel Informationsgrundlagen der Pflegekassen § 99 Versichertenverzeichnis § 100 Nachweispflicht bei Familienversicherung § 101 Pflegeversichertennummer § 102 Angaben über Leistungsvoraussetzungen § 103 Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer Zweiter Abschnitt Übermittlung von Leistungsdaten § 104 Pflichten der Leistungserbringer § 105 Abrechnung pflegerischer Leistungen § 106 Abweichende Vereinbarungen § 106a Mitteilungspflichten Dritter Abschnitt Datenlöschung, Auskunftspflicht § 107 Löschen von Daten § 108 Auskünfte an Versicherte Vierter Abschnitt Statistik § 109 Pflegestatistiken Zehntes Kapitel Private Pflegeversicherung § 110 Regelungen für die private Pflegeversicherung § 111 Risikoausgleich Elftes Kapitel Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen § 112 Qualitätsverantwortung § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität § 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege § 113b Qualitätsausschuss § 113c Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen § 114 Qualitätsprüfungen § 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung § 115a Übergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungs-Richtlinien § 116 Kostenregelungen § 117 Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden § 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung § 119 Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes § 120 Pflegevertrag bei häuslicher Pflege Zwölftes Kapitel Bußgeldvorschrift § 121 Bußgeldvorschrift § 122 (aufgehoben) Dreizehntes Kapitel Befristete Modellvorhaben § 123 Durchführung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen, Verordnungsermächtigung § 124 Befristung, Widerruf und Begleitung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung; Beirat § 125 Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste Vierzehntes Kapitel Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge § 126 Zulageberechtigte § 127 Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen § 128 Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens § 129 Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen § 130 Verordnungsermächtigung Fünfzehntes Kapitel Bildung eines Pflegevorsorgefonds § 131 Pflegevorsorgefonds § 132 Zweck des Vorsorgefonds | |
(Text alte Fassung) § 133 Rechtsform | (Text neue Fassung) § 133 Rechtsform und Vertretung in gerichtlichen Verfahren |
§ 134 Verwaltung und Anlage der Mittel § 135 Zuführung der Mittel § 136 Verwendung des Sondervermögens § 137 Vermögenstrennung § 138 Jahresrechnung § 139 Auflösung Sechzehntes Kapitel Überleitungs- und Übergangsrecht Erster Abschnitt Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs § 140 Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade § 141 Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen § 142 Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren § 143 Sonderanpassungsrecht für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die technischen Berechnungsgrundlagen privater Pflegeversicherungsverträge Zweiter Abschnitt Sonstige Überleitungs-, Übergangs- und Besitzstandsschutzregelungen § 144 Überleitungs- und Übergangsregelungen, Verordnungsermächtigung § 145 Besitzstandsschutz für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen in häuslicher Pflege Anlage 1 (zu § 15) Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul Anlage 2 (zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte) | |
§ 133 Rechtsform | § 133 Rechtsform und Vertretung in gerichtlichen Verfahren |
1 Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig. 2 Es kann unter seinem Namen im rechtsgeschäftlichen Verkehr handeln, klagen und verklagt werden. 3 Der allgemeine Gerichtsstand des Sondervermögens ist Frankfurt am Main. | 1 Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig. 2 Es kann unter seinem Namen im rechtsgeschäftlichen Verkehr handeln, klagen und verklagt werden. 3 Die Vertretung des Sondervermögens in gerichtlichen Verfahren erfolgt ab dem 1. Januar 2020 durch das Bundesversicherungsamt. 4 Die Entscheidung über die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens trifft das Bundesversicherungsamt im Einvernehmen mit dem in dem in § 134 Absatz 2 Satz 3 genannten Anlageausschuss vertretenen Bundesministerium für Gesundheit. 5 Dem Bundesversicherungsamt bezüglich der Vertretung des Sondervermögens in gerichtlichen Verfahren entstehende Kosten werden aus Mitteln des Pflegevorsorgefonds getragen. 6 Der allgemeine Gerichtsstand des Sondervermögens ist Bonn. 7 Die Vertretung des Sondervermögens in gerichtlichen Verfahren einschließlich der Entscheidung über die Einleitung gerichtlicher Verfahren erfolgt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 durch das Bundesministerium für Gesundheit. 8 Für bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 anhängig gewordene gerichtliche Verfahren verbleibt die Vertretung bis zum Abschluss der Verfahren beim Bundesministerium für Gesundheit. |
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