Zitierungen von § 43c SGB XI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43c SGB XI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 87a SGB XI Berechnung und Zahlung des Heimentgelts (vom 01.01.2022)
... 41 bis 43 zustehenden Leistungsbeträge einschließlich des Leistungszuschlags nach § 43c sind von seiner Pflegekasse mit befreiender Wirkung unmittelbar an das Pflegeheim zu zahlen. ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
§ 39 BBhV Vollstationäre Pflege (vom 01.01.2025)
... nicht nach § 27 Beihilfe gewährt wird. § 43 Absatz 2 und 4 und § 43c des Elften Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend. (2) Rechnet die Pflegeeinrichtung monatlich ab, so sind ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
Artikel 2 GVWG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... „Sechster Titel Pflegebedingter Eigenanteil bei vollstationärer Pflege § 43c Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen". c) Nach der ... „Sechster Titel Pflegebedingter Eigenanteil bei vollstationärer Pflege § 43c Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen Pflegebedürftige ... die Wörter „einschließlich des Leistungszuschlags nach § 43c " eingefügt. 29. Nach § 88 wird folgender ...

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 155; zuletzt geändert durch Artikel 8w G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 2 PUEG Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... Vierten Kapitels wird der Siebte Titel des Dritten Abschnitts des Vierten Kapitels. 12. § 43c wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „5 Prozent" ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Artikel 1 10. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... § 39 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „§ 43 Absatz 2 und 4 und § 43c des Elften Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend." 34. § 39b Satz 1 wird wie folgt geändert:  ...


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