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Zitierungen von § 74 SGB XI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 SGB XI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 73 SGB XI Abschluß von Versorgungsverträgen
... bleibt wirksam, bis er durch einen neuen Versorgungsvertrag abgelöst oder gemäß § 74 gekündigt wird. (4) Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen gilt Absatz 3 ...
§ 79 SGB XI Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen (vom 01.01.2017)
... daraus ergebenden Folgerungen für eine Kündigung des Versorgungsvertrags nach § 74 , in der nächstmöglichen Vergütungsvereinbarung mit Wirkung für die Zukunft zu ...
§ 95 SGB XI Personenbezogene Daten bei den Verbänden der Pflegekassen (vom 26.11.2019)
... 2. den Abschluss und die Durchführung von Versorgungsverträgen (§§ 72 bis 74 ), Pflegesatzvereinbarungen (§§ 85, 86), Vergütungsvereinbarungen (§ 89) sowie ...
§ 104 SGB XI Pflichten der Leistungserbringer (vom 26.11.2019)
... Falle des Abschlusses und der Durchführung von Versorgungsverträgen (§§ 72 bis 74 ), Pflegesatzvereinbarungen (§§ 85, 86), Vergütungsvereinbarungen (§ 89) sowie ...
§ 107 SGB XI Löschen von Daten (vom 26.11.2019)
... und 117) und aus dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen (§§ 72 bis 74 , 85, 86 oder 89) spätestens nach zwei Jahren zu löschen sind. Die ...
§ 115 SGB XI Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung (vom 29.12.2022)
... die Landesverbände der Pflegekassen gemeinsam den Versorgungsvertrag gemäß § 74 Abs. 1 , in schwerwiegenden Fällen nach § 74 Abs. 2, kündigen. § 73 Abs. 2 ... den Versorgungsvertrag gemäß § 74 Abs. 1, in schwerwiegenden Fällen nach § 74 Abs. 2 , kündigen. § 73 Abs. 2 gilt entsprechend. (3) Hält ... die Landesverbände der Pflegekassen gemeinsam den Versorgungsvertrag gemäß § 74 Absatz 1 , in schwerwiegenden Fällen nach § 74 Absatz 2, kündigen; § 73 Absatz 2 gilt ... den Versorgungsvertrag gemäß § 74 Absatz 1, in schwerwiegenden Fällen nach § 74 Absatz 2 , kündigen; § 73 Absatz 2 gilt entsprechend. (3b) Die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2757
Artikel 9 BlGewVFG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... die Landesverbände der Pflegekassen gemeinsam den Versorgungsvertrag gemäß § 74 Absatz 1 , in schwerwiegenden Fällen nach § 74 Absatz 2, kündigen; § 73 Absatz 2 gilt ... den Versorgungsvertrag gemäß § 74 Absatz 1, in schwerwiegenden Fällen nach § 74 Absatz 2 , kündigen; § 73 Absatz 2 gilt entsprechend. (3b) Die Vertragsparteien nach ...

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 39 SozERG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (vom 29.12.2023)
... Dauer in stationärer Pflege befinden und bereits Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 74 Satz 1 Nummer 1 des Vierzehnten Buches oder Pflegeleistungen für Geschädigte nach § 146 Absatz 2 ... Dauer in stationärer Pflege befinden und bereits Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 74 Satz 1 Nummer 1 des Vierzehnten Buches oder Pflegeleistungen für Geschädigte nach § 146 Absatz 2 ...

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
Artikel 2 GVWG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... der Absätze 3a und 3b und des § 82c." 22. In § 74 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 72 Abs. 3 Satz 1" durch die Wörter „§ 72 Absatz ...

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874
Artikel 1 PfWG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... Einzugsbereich festzulegen, in dem die Leistungen zu erbringen sind." 41. § 74 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...