Zitierungen von § 79 SGB XI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 79 SGB XI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 92a SGB XI Pflegeheimvergleich (vom 01.01.2020)
... Pflegekassen bei der Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen ( § 79 , Elftes Kapitel), 2. die Vertragsparteien nach § 85 Abs. 2 bei der Bemessung der ...
§ 94 SGB XI Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen (vom 26.03.2024)
... der Wirtschaftlichkeit, der Abrechnung und der Qualität der Leistungserbringung ( §§ 79 , 112, 113, 114, 114a, 115 und 117), 6a. den Abschluss und die Durchführung von ...
§ 95 SGB XI Personenbezogene Daten bei den Verbänden der Pflegekassen (vom 26.11.2019)
... der Wirtschaftlichkeit, der Abrechnung und der Qualitätssicherung der Leistungserbringung ( §§ 79 , 112, 113, 114, 114a, 115 und 117), 1a. die Information über die Erbringer von ...
§ 104 SGB XI Pflichten der Leistungserbringer (vom 26.11.2019)
... die Wirtschaftlichkeit oder die Qualität der Leistungen im Einzelfall zu beurteilen sind ( §§ 79 , 112, 113, 114, 114a, 115 und 117), 2a. im Falle des Abschlusses und der ...
§ 107 SGB XI Löschen von Daten (vom 26.11.2019)
... aus der Abrechnung pflegerischer Leistungen (§ 105), aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen ( § 79 ), aus Prüfungen zur Qualitätssicherung (§§ 112, 113, 114, 114a, 115 und 117) ...
§ 116 SGB XI Kostenregelungen (vom 01.07.2008)
... Die Prüfkosten bei Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 79 sind als Aufwand in der nächstmöglichen Vergütungsvereinbarung nach dem Achten ... festgelegt werden; dabei ist den berechtigten Interessen der Wirtschaftlichkeitsprüfer ( § 79 ) sowie der zur Zahlung der Entgelte verpflichteten Pflegeeinrichtungen Rechnung zu ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 1 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 76a SGB XII Zugelassene Pflegeeinrichtungen (vom 01.01.2020)
... entsprechende Anwendung, soweit nicht eine Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung nach § 79 des Elften Buches erfolgt oder soweit nicht ein Auftrag für eine Anlassprüfung nach § 114 des Elften ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Artikel 1 PSG III Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... Menschen mit Behinderungen". e) Die Angabe zu § 79 wird wie folgt gefasst: „§ 79 Wirtschaftlichkeits- und ... e) Die Angabe zu § 79 wird wie folgt gefasst: „§ 79 Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen". f) In der Angabe zu § ... In Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 wird das Wort „sozialen" gestrichen. 17. § 79 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 79 Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen". b) Folgender Absatz 4 wird ...

Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 473
Artikel 6 GasgerätePSADG Weitere Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020
... entsprechende Anwendung, soweit nicht eine Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung nach § 79 des Elften Buches erfolgt oder soweit nicht ein Auftrag für eine Anlassprüfung nach § 114 des Elften ...

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874
Artikel 1 PfWG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... der Pflegebedürftigen zu entsprechen erforderlich ist." 45. § 79 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... c) In Absatz 4 Satz 2 zweiter Halbsatz werden die Wörter „(§ 79 Abs. 1, § 112 Abs. 3) sowie auf Verlangen den unabhängigen Sachverständigen und ... eingefügt. b) In Nummer 6 wird die Angabe „(§§ 79 , 80, 112 bis 115, 117 und 118)" durch die Angabe „(§§ 79, 112, 113, 114, 114a, ... „(§§ 79, 80, 112 bis 115, 117 und 118)" durch die Angabe „(§§ 79 , 112, 113, 114, 114a, 115 und 117)" ersetzt. c) In Nummer 6a werden die ... 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „(§§ 79 , 80, 112 bis 115, 117 und 118)" durch die Angabe „(§§ 79, 112, 113, 114, 114a, ... „(§§ 79, 80, 112 bis 115, 117 und 118)" durch die Angabe „(§§ 79 , 112, 113, 114, 114a, 115 und 117)" ersetzt. b) In Nummer 2 werden die ... 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 2 wird die Angabe „(§§ 79 , 80, 112 bis 115, 117 und 118)" durch die Angabe „(§§ 79, 112, 113, 114, 114a, ... „(§§ 79, 80, 112 bis 115, 117 und 118)" durch die Angabe „(§§ 79 , 112, 113, 114, 114a, 115 und 117)" ersetzt. bb) In Nummer 2a werden die ... Die Prüfkosten bei Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 79 sind als Aufwand in der nächstmöglichen Vergütungsvereinbarung nach dem Achten ...


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