Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2018 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 12 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (LAP-gDVerfSchV)
V. v. 11.10.2001 BGBl. I S. 2640; aufgehoben durch § 84 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1368
Geltung ab 30.09.2001; FNA: 2030-7-4-2 Beamte
|
Geltung ab 30.09.2001; FNA: 2030-7-4-2 Beamte
|
§ 12 Schwerbehinderte Menschen
§ 12 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Schwerbehinderten Menschen werden im Auswahlverfahren sowie für die Erbringung von Leistungsnachweisen und für die Teilnahme an Prüfungen die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen gewährt. Hierauf sind sie rechtzeitig hinzuweisen. Art und Umfang der zu gewährenden Erleichterungen sind mit den schwerbehinderten Menschen und der Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig, sofern dies zeitlich möglich ist, zu erörtern. Die Erleichterungen dürfen nicht dazu führen, dass die Anforderungen herabgesetzt werden. Die Sätze 1 bis 4 werden auch bei aktuellen Behinderungen, die nicht unter den Schutz des Neunten Buches Sozialgesetzbuch fallen, angewandt.
(2) Im Auswahlverfahren wird die Schwerbehindertenvertretung nicht beteiligt, wenn der schwerbehinderte Mensch eine Beteiligung ablehnt.
(3) Entscheidungen über Prüfungserleichterungen trifft das Prüfungsamt.
Anzeige
Zitierungen von § 12 LAP-gDVerfSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 LAP-gDVerfSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LAP-gDVerfSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 LAP-gDVerfSchV Ausbildungsaufstieg (vom 14.02.2009)
... und Anwärtern an der Ausbildung teil. Die §§ 2 und 8 Abs. 2 sowie die §§ 9 bis 24 und 27 bis 42 sind entsprechend anzuwenden. (3) Nach bestandener ...
§ 26 LAP-gDVerfSchV Praxisaufstieg (vom 14.02.2009)
... unterschiedlichen Verwendungen. § 9 Abs. 3, 4 und 6 sowie die §§ 11 und 12 gelten entsprechend. (3) Während des wissenschaftlich ausgerichteten Lehrgangs ...
§ 33 LAP-gDVerfSchV Schriftliche Prüfung (vom 05.04.2017)
... und der Abgabe der Arbeit, in Anspruch genommene Prüfungserleichterungen im Sinne des § 12 sowie etwaige besondere Vorkommnisse. (7) § 27 Abs. 5 ist entsprechend ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
V. v. 27.11.2006 BGBl. I S. 2723
Artikel 1 1. LAP-gDVerfSchVÄndV
... unterschiedlichen Verwendungen. § 9 Abs. 3, 4 und 6 sowie die §§ 11 und 12 gelten entsprechend. (3) Während des wissenschaftlich ausgerichteten Lehrgangs ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4867/a67810.htm