§ 1 Allgemein verbotene Stoffe
Die in Anlage
1 aufgeführten Stoffe dürfen bei dem gewerbsmäßigen Herstellen oder Behandeln von kosmetischen Mitteln nicht verwendet werden. Zulässig ist jedoch die Verwendung dieser Stoffe als Hilfsstoffe, sofern sie aus dem kosmetischen Mittel vollständig oder soweit entfernt werden, daß sie darin nur als technisch unvermeidbare und technologisch unwirksame Reste in gesundheitlich unbedenklichen Anteilen enthalten sind.
interne Verweise§ 6a KosmetikV Übergangsvorschriften (vom 15.01.2013) ... Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1, § 2 in Verbindung mit Anlage 2 oder § 3a in Verbindung mit ... ist, erstmals in den Verkehr gebracht werden. (3) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder § 3 in Verbindung mit Anlage 3 in der bis zum 23. Dezember ... 30. März 2006 in den Verkehr gebracht werden. (4) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder § 2 in Verbindung mit Anlage 2 in der bis zum 9. Juni 2006 ... 2006 an den Endverbraucher abgegeben werden. (5) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder § 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil C in der bis zum 20. ... 30. November 2006 in den Verkehr gebracht werden. (6) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 in der bis zum 20. November 2007 geltenden Fassung entsprechen, ... 2009 an den Endverbraucher abgegeben werden. (10) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 Teil A, § 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil A oder § 5a in ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtunddreißigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung
V. v. 13.12.2005 BGBl. I S. 3479
Artikel 1 38. KosmetikVÄndV ... 2. § 6a Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder § 3 in Verbindung mit Anlage 3 in der bis zum 23. Dezember ...
Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung
V. v. 23.07.2007 BGBl. I S. 1766
Artikel 1 41. KosmetikVÄndV ... 6a wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 in der bis zum 20. November 2007 geltenden Fassung entsprechen, ...
Neununddreißigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung
V. v. 11.10.2006 BGBl. I S. 2264
Artikel 1 39. KosmetikVÄndV ... 6a wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder § 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil C in der bis zum 20. ...
Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung
V. v. 18.09.2008 BGBl. I S. 1840
Artikel 1 47. KosmetikVÄndV ... 6a wird folgender Absatz 10 angefügt: „(10) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 Teil A, § 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil A oder § 5a in ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und der Kosmetik-Verordnung
V. v. 30.05.2006 BGBl. I S. 1279
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