Tools:
Update via:
Synopse aller Änderungen der Kosmetik-Verordnung am 17.07.2012
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 17. Juli 2012 durch Artikel 1 der 59. KosmetikVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der KosmetikV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
a.F. (alte Fassung) in der vor dem 17.07.2012 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 17.07.2012 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 06.07.2012 BGBl. I S. 1481 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 6a Übergangsvorschriften | |
(1) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1, § 2 in Verbindung mit Anlage 2 oder § 3a in Verbindung mit Anlage 6 in der bis zum 15. Oktober 2004 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 23. März 2005 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht werden und danach bis zum 23. September 2005 weiter in den Verkehr gebracht werden. (2) Kosmetische Mittel, die den Vorschriften der §§ 5 und 5a dieser Verordnung in der bis zum 15. Oktober 2004 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 10. März 2005 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht werden. (3) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder § 3 in Verbindung mit Anlage 3 in der bis zum 23. Dezember 2005 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 30. März 2006 in den Verkehr gebracht werden. (4) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder § 2 in Verbindung mit Anlage 2 in der bis zum 9. Juni 2006 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 21. August 2006 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum 21. November 2006 an den Endverbraucher abgegeben werden. (5) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder § 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil C in der bis zum 20. Oktober 2006 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 30. November 2006 in den Verkehr gebracht werden. (6) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 in der bis zum 20. November 2007 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 20. Februar 2008 an den Endverbraucher abgegeben werden. (7) Kosmetische Mittel, die § 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil A oder § 3a in Verbindung mit Anlage 6 Teil A in der jeweils bis zum 22. September 2007 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 22. März 2008 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum 23. Juni 2008 an den Endverbraucher abgegeben werden. (8) Kosmetische Mittel, die § 3 in Verbindung mit Anlage 3 Teil A oder § 3a in Verbindung mit Anlage 6 Teil A in der jeweils bis zum 17. Januar 2008 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 17. Oktober 2008 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum 18. April 2009 an den Endverbraucher abgegeben werden. (9) Kosmetische Mittel, die § 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil A in der jeweils am 16. November 2008 geltenden Fassung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 16. Februar 2009 an den Endverbraucher abgegeben werden. (10) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 Teil A, § 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil A oder § 5a in der jeweils bis zum Ablauf des 3. Oktober 2008 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis 3. April 2009 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum Ablauf des 3. Oktober 2009 an den Endverbraucher abgegeben werden. (11) Die Anlage 1 Teil A Nummer 1329 bis 1369 ist erst ab dem 14. Oktober 2009 anzuwenden. (12) Anlage 2 Teil A Nummer 10 und 14 und Teil C Nummer 57, 59 und 60 in der bis zum 23. Januar 2009 geltenden Fassung ist bis zum Ablauf des 13. Oktober 2009 weiter anzuwenden. (13) Die Anlage 2 Teil A Nummer 185 ist erst ab dem 5. Februar 2010 anzuwenden. (14) Anlage 2 Teil A Nummer 8a und 9a ist ab dem 15. Juli 2010 anzuwenden. (15) Anlage 2 Teil A Nummer 26 bis 43, 47 und 56 ist ab dem 15. Oktober 2010 anzuwenden. Zahnpasta, die vor dem 15. Oktober 2010 gekennzeichnet worden ist und den Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum 28. April 2010 geltenden Fassung entspricht, kann weiter in den Verkehr gebracht werden. (16) Kosmetische Mittel, die den Vorschriften des § 2 in Verbindung mit Anlage 2 dieser Verordnung in der bis zum 12. Juli 2010 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 1. November 2011 vom Hersteller oder demjenigen, der für das Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum 1. November 2012 an den Endverbraucher abgegeben werden. (17) Die in nachstehender Tabelle aufgeführten Positionen der Anlagen sind erst ab dem dort angegebenen Zeitpunkt anzuwenden: Lfd. Nr. | Position | Anwendungszeitpunkt 1 | Anlage 1 Teil A Nummer 450 in der sich aus Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a der Verordnung vom 9. August 2010 (BGBl. I S. 1146) ergebenden Fassung | 15. Februar 2011 2 | Anlage 2 Teil A Nummer 130 Spalte b in der sich aus Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa der Verordnung vom 9. August 2010 (BGBl. I S. 1146) ergebenden Fassung | 15. Februar 2011 3 | Anlage 2 Teil A Nummer 151a in der sich aus Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb der Verordnung vom 9. August 2010 (BGBl. I S. 1146) ergebenden Fassung | 15. Februar 2011 4 | Anlage 2 Teil A Nummer 206 in der sich aus Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe fff der Verordnung vom 9. August 2010 (BGBl. I S. 1146) ergebenden Fassung | 15. Februar 2011 5 | Anlage 2 Teil A Nummer 207 in der sich aus Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe fff der Verordnung vom 9. August 2010 (BGBl. I S. 1146) ergebenden Fassung | 1. März 2011 6 | Anlage 2 Teil A Nummer 208 Spalte a bis e in der sich aus Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe fff der Verordnung vom 9. August 2010 (BGBl. I S. 1146) ergebenden Fassung | 1. Dezember 2010 7 | Anlage 2 Teil A Nummer 209 in der sich aus Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe fff der Verordnung vom 9. August 2010 (BGBl. I S. 1146) ergebenden Fassung | 1. Dezember 2010 8 | Anlage 6 Teil A Nummer 58 in der sich aus Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c der Verordnung vom 9. August 2010 (BGBl. I S. 1146) ergebenden Fassung | 1. März 2011 (18) Kosmetische Mittel, die den Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum 15. August 2010 geltenden Fassung entsprechen und bis zum Ablauf des 14. Februar 2011 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht worden sind, dürfen danach noch bis zum Ablauf des 14. August 2011 an den Endverbraucher abgegeben werden. (19) Kosmetische Mittel, die der Anlage 2 Teil A Nummer 208 Spalte f in der ab dem 15. August 2010 geltenden Fassung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum Ablauf des 1. November 2011 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum Ablauf des 1. November 2012 abgegeben werden. (20) Anlage 2 Teil C Nummer 26 und 29 in der bis zum 15. August 2010 geltenden Fassung sind noch bis zum 1. Dezember 2010 anzuwenden. | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) (21) Bis zum Ablauf des 30. Oktober 2012 ist Anlage 2 Teil A Nummer 12 in der am 16. Juli 2012 geltenden Fassung weiter anzuwenden. |
Anlage 2 (zu § 2) Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen und sonstigen Bedingungen verwendet werden dürfen 1) 2) | |
Teil A Lfd. Nr. | Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung Anwendungsgebiet und/oder Verwendung | Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis | Weitere Einschränkungen und Anforderungen a | b | c | d | e | f 1a | Borsäure, Borate und Tetraborate ausgenommen Stoff Nr. 1184 in Anlage 1 | a) Puder b) Mittel für die Mundhygiene c) Zahnprothesen- Reinigungsmittel d) Andere Erzeugnisse (mit Ausnahme von Badezusätzen und Haarwellmitteln) | a) 5% (m/m) b) 0,1% (m/m) c) - d) 3% (m/m) jeweils berechnet als Borsäure | a), b) und d) Nicht in Erzeugnissen für Kinder unter 3 Jahren verwenden a) und d) Wenn der Gehalt an freiem löslichen Borat 1,5%, berechnet als Börsäure, übersteigt: Hinweis 'Nicht auf verletzter oder gereizter Haut verwenden' | a), b) und d) Nicht bei Kindern unter 3 Jahren anwenden a) und d) Nicht auf verletzter oder gereizter Haut verwenden b) Nicht verschlucken 1b | Tetraborate | a) Badezusätze b) Haarwellmittel | a) 18% (m/m) b) 8% (m/m) jeweils berechnet als Borsäure | a) Nicht in Erzeugnissen für Kinder unter 3 Jahren verwenden | a) Nicht zum Baden von Kindern unter 3 Jahren verwenden b) Sorgfältig ausspülen 2a | Thioglykolsäure und ihre Salze | a) Kräuselungs- oder Entkräuselungsmittel für die Haare aa) allgemeine Verwendung bb)gewerbliche Verwendung b) Enthaarungsmittel c) Sonstige Erzeugnisse zur Haarpflege, die nach Anwendung entfernt werden | a) aa) 8% bb) 11% b) 5% c) 2% jeweils berechnet als Thioglykolsäure | a) und c) Gebrauchsfertig pH 7 bis 9,5 b) Gebrauchsfertig pH 7 bis 12,7 a), b) und c) In der Gebrauchsanweisung müssen in deutscher Sprache die folgenden Sätze stehen: - Kontakt mit den Augen vermeiden. - Im Falle einer Berührung mit den Augen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen. - Geeignete Handschuhe tragen. (nur für a) und c)) | a) Enthält Salze der Thioglykolsäure Gebrauchsanweisung beachten aa) Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. bb) Nur für gewerbliche Verwendung. b) und c) - Enthält Salze der Thioglykolsäure. - Gebrauchsanweisung beachten. - Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. 2b | Ester der Thioglykolsäure | Kräuselungs- oder Entkräuselungsmittel für die Haare a) allgemeine Verwendung b) gewerbliche Verwendung | a) 8% b) 11% jeweils berechnet als Thioglykolsäure | Gebrauchsfertig pH 6 bis 9,5 In der Gebrauchsanweisung müssen in deutscher Sprache die folgenden Sätze stehen: - Kann bei Hautkontakt eine Sensibilisierung hervorrufen. - Berührung mit den Augen vermeiden. - Im Falle einer Berührung mit den Augen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen. - Geeignete Handschuhe tragen. | Enhält Ester der Thioglykolsäure Gebrauchsweisung beachten. a) Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. b) Nur für gewerbliche Verwendung. 3 | Oxalsäure, ihre Ester und ihre Alkalisalze | Haarmittel | 5% | | Nur für gewerbliche Verwendung 4 | Ammoniak | | 6% berechnet als NH3 | | Über 2 %: Enthält Ammoniak 5 | Tosylchloramidum natricum * | | 0,2% | | 6 | Chlorate der Alkali-Metalle | a) Zahnpasten b) Sonstige Anwendungen | a) 5% b) 3% | | 7 | Methylenchlorid | | 35% | | 0,2 % als Höchstgehalt an Verunreinigung 8 | N-substituierte Derivate von p-Phenylendiamin und seine Salze; N-substituierte Derivate von o-Phenylendiamin, ausgenommen die in dieser Anlage an anderer Stelle und die in Anlage 1 Teil A unter den Nummern 1309, 1311 und 1312 aufgeführten Derivate | Oxidations-Haarfärbemittel a) allgemeine Verwendung | 6% berechnet als freie Base (x) | | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Enthält Phenylendiamin. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden. b) gewerbliche Verwendung | b) nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Phenylendiamin. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Geeignete Handschuhe tragen. 8a | p-Phenylendiamin und seine Salze CAS-Nr. 106-50-3 EINECS-Nr. 203-404-7 p-Phenylenediamine HCl CAS-Nr. 624-18-0 EINECS-Nr. 210-834-9 p-Phenylenediamine sulphate CAS-Nr. 16245-77-5 EINECS-Nr. 240-357-1 | Haarfärbestoffe in oxidativen Haar- färbemitteln a) allgemeine Verwendung b) gewerbliche Verwendung | | a) und b) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwendung am Haar 2 %, be- rechnet als freie Base, nicht über- schreiten. | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Enthält Phenylendiamin. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen ver- wenden. Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. b) Nur für gewerb- liche Verwendung. Enthält Phenylen- diamin. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Geeignete Hand- schuhe tragen. Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. 9 | o,m,p-Toluylendiamine, ihre N-substituierten Derivate und ihre Salze, ausgenommen der in dieser Anlage unter der Nummer 9a genannte Stoff sowie die in Anlage 1 unter den Nummern 364, 1310 und 1313 aufgeführten Stoffe | Oxidations- Haarfärbemittel a) allgemeine Verwendung b) gewerbliche Verwendung | 10% berechnet als freie Base (x) | | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden. b) Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Geeignete Handschuhe tragen. 9a | Toluylen-2,5-diamin und seine Salze CAS-Nr. 95-70-5 EINECS-Nr. 202-442-1 Toluene-2,5-diamine sulfate CAS-Nr. 615-50-9 EINECS-Nr. 210-431-8 | Haarfärbestoffe in oxidativen Haarfärbemitteln a) allgemeine Verwendung b) gewerbliche Verwendung | | a) und b) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwendung am Haar 4 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden. Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. b) Nur für gewerbliche Verwendung. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Geeignete Handschuhe tragen. Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. 10 | (aufgehoben) 11 | Dichlorophenum * | | 0,5% | | Enthält Dichlorophen | |
12 | Wasserstoffperoxid und andere Wasserstoffperoxid freisetzende Verbindungen oder Gemische wie Carbamid-Peroxid und Zinkperoxid | a) Haarbehandlungsmittel b) Hautpflegemittel c) Gemische zur Nagelhärtung d) Mundpflegemittel e) Zahnprothesen- reinigungsmittel | a) 12% Wasserstoffperoxid, anwesend oder freigesetzt b) 4% Wasserstoffperoxid, anwesend oder freigesetzt c) 2% Wasserstoffperoxid, anwesend oder freigesetzt d) 0,1% Wasserstoffperoxid, anwesend oder freigesetzt | | a), b) c) Enthält Wasserstoffperoxid. Kontakt mit den Augen vermeiden. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. a) Geeignete Handschuhe tragen. | 12 | Wasserstoffperoxid und andere Wasser- stoffperoxid freiset- zende Verbindungen oder Gemische, Carbamidperoxid und Zinkperoxid | a) Haarbehand- lungsmittel | a) 12 % H2O2 (40 Volumen- prozent), darin enthalten oder daraus freige- setzt | | a) geeignete Hand- schuhe tragen a) b) c) e) Enthält Wasserstoff- peroxid. Kontakt mit den Au- gen vermeiden. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Be- rührung gekommen ist. b) Hautpflege- mittel | b) 4 % H2O2, darin enthalten oder daraus freigesetzt c) Gemische zur Nagelhärtung | c) 2 % H2O2, darin enthalten oder daraus freigesetzt d) Mundpflege- mittel (ein- schließlich Mundspülun- gen, Zahn- pasta sowie Zahnaufheller und -bleich- mittel) | d) ≤ 0,1 % H2O2, darin enthalten oder daraus freigesetzt e) Zahnaufheller und -bleich- mittel | e) > 0,1 % ≤ 6 % H2O2, darin enthalten oder daraus freige- setzt | e) Darf nur an Zahnärzte ab- gegeben wer- den. In jedem Anwendungs- zyklus muss die erste An- wendung stets einem Zahn- arzt im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG (ABl. L 255 vom 30.9. 2005, S. 22) vorbehalten sein oder unter dessen direk- ter Aufsicht erfolgen, so- weit ein gleichwertiges Sicherheitsni- veau gewähr- leistet ist. Da- nach muss das Mittel dem Verbraucher für den ver- bleibenden Anwendungs- zyklus bereit- gestellt wer- den. Nicht bei Per- sonen unter 18 Jahren an- wenden. | e) Darin enthaltene oder daraus frei- gesetzte H2O2- Konzentration in Prozent angeben. Nicht bei Perso- nen unter 18 Jah- ren anwenden. Darf nur an Zahn- ärzte abgegeben werden. In jedem Anwendungs- zyklus muss die erste Anwendung stets einem Zahnarzt im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG (ABl. L 255 vom 30.9. 2005, S. 22) vor- behalten sein oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen, falls ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Danach muss das Mittel dem Ver- braucher für den verbleibenden Anwendungs- zyklus bereit- gestellt werden. |
13 | Formaldehyd | Nagelhärter | 5% berechnet als Formaldehyd | | Die Nagelhaut mit einem Fettkörper schützen. 14 | Hydrochinon | Mittel für künstliche Fingernagelsysteme | 0,02% (nach Mischung für die Verwendung) | Nur gewerbliche Verwendung | - Nur für gewerbliche Verwendung - Hautkontakt vermeiden - Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen 15a | Kaliumhydroxid oder Natriumhydroxid | a) Nagelhautentferner b) Entkräuselungsmittel für die Haare aa) allgemeine Verwendung bb) gewerbliche Verwendung c) Mittel zur Regulierung des pH-Wertes - Enthaarungsmittel d) Sonstige Verwendungen zur Regulierung des pH-Wertes | a) 5 Gewichts- hundertteile 3) b) aa) 2 Gewichts- hundertteile 3) bb) 4,5 Gewichts- hundertteile 3) | c) bis pH 12,7 d) bis pH 11 | a) Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. b) aa) Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. bb) Nur für gewerbliche Verwendung. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr c) Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Kontakt mit den Augen vermeiden. 15b | Lithiumhydroxid | a) Entkräuselungsmittel für die Haare 1. Allgemeine Verwendung 2. Gewerbliche Verwendung b) Mittel zur Regulierung des pH-Wertes - für Enthaarungsmittel c) Andere Verwendungen - Mittel zur Regulierung des pH-Wertes (nur in Erzeugnissen, die ausgespült werden) | a) 1. 2 Gewichts- hundertteile 3) 2. 4,5 Gewichts- hundertteile 3) | b) pH bis max. 12,7 c) pH bis max. 11 | a) 1. Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. 2. Nur für gewerbliche Verwendung. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr. b) Enthält Alkali. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Kontakt mit den Augen vermeiden. 15c | Calciumhydroxid | a) Entkräuselungsmittel für die Haare mit zwei Komponenten: Calciumhydroxid und Guanidinsalz b) Mittel zur Regulierung des pH-Wertes, Haarentfernungsmittel c) Andere Verwendungen (z. B. Mittel zur Regulierung des pH-Wertes, Verarbeitungshilfsstoff) | a) 7 Gewichts- hundertteile Calciumhydroxid | b) pH bis max. 12,7 c) pH bis max. 11 | a) Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Erblindungsgefahr b) Enhält Alkali. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Kontakt mit den Augen vermeiden 16 | 1-Naphthol(CAS-Nr. 90-15-3) und seine Salze | Oxidationshaarfärbemittel | 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine zeitweilige Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 17 | Natriumnitrit | Korrosionsinhibitor | 0,2% | Nicht zusammen mit sekundären oder tertiären Aminen oder sonstigen Nitrosamine bildenden Substanzen verwenden | 18 | Nitromethan | Korrosionsinhibitor | 0,3% | | 19 | aufgehoben | | | | 20 | aufgehoben | | | | 21 | Chinin und seine Salze | a) Shampoo b) Haarlotion | a) 0,5% als Chininbase berechnet b) 0,2% als Chininbase berechnet | | 22 | Resorcin | a) Oxidationshaarfärbemittel 1. allgemeine Verwendung 2. gewerbliche Verwendung b) Haarlotion und Shampoo | a) 5% (xx) b) 0,5% | | a) 1. Enthält Resorcin. Nach Anwendung die Haare gut spülen. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 2. Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Resorcin. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Enthält Resorcin. 23 | a) Alkalisulfide b) Erdalkalisulfide | a) Enthaarungsmittel b) Enthaarungsmittel | a) 2% berechnet als Schwefel pH ≤ 12,7 b) 6% berechnet als Schwefel pH ≤ 12,7 | | a) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kontakt mit den Augen vermeiden. b) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kontakt mit den Augen vermeiden. 24 | Wasserlösliche zinkhaltige Salze, ausgenommen Zinkphenolsulfonat und Zinkpyrithion | | 1% berechnet als Zink | | 25 | Zinkphenolsulfonat | Desodorierungsmittel, schweißhemmende Mittel und adstringierende Lotionen | 6% berechnet als Anhydrid | | Kontakt mit den Augen vermeiden. 26 | Ammoniummono- fluorphosphat | Mundpflege | 0,15% berechnet als F; bei Mischung mit nach dieser Anlage zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten | | Enthält Ammoniummono- fluorphosphat Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 27 | Natriummonofluorphosphat | idem | 0,15% idem | | Enthält Natriummonofluorphosphat. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 28 | Kaliummono- fluorphosphat | idem | 0,15% idem | | Enthält Kaliummono- fluorphosphat. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 29 | Calciummono- fluorphosphat | idem | 0,15% idem | | Enthält Calciummono- fluorphosphat. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 30 | Calciumfluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Calciumfluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 31 | Natriumfluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Natriumfluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 32 | Kaliumfuorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Kaliumfuorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 33 | Ammoniumfluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Ammoniumfluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 34 | Aluminiumfluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Aluminiumfluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 35 | Zinn(II)fluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Zinn(II)fluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 36 | Cetylamin- hydrofluorid (Hexadecylamin- hydrofluorid) | idem | 0,15% idem | | Enthält Cetylamin- hydrofluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 37 | Bis (hydroxyethyl) -aminopropyl-N- hydroxyethyl- octadecylamin- dihydrofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Bis(hydroxyethyl) -aminopropyl-N- hydroxyethyl- octadecylamin- dihydrofluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 38 | N,N',N'-Tri-(poly- oxyethylen)-N- hexadecyl-propylendiamin- dihydrofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält N,N',N'-Tri-(poly- oxyethylen)-N- hexadecyl-propylendiamin- dihydrofluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 39 | Octadecenylamin- hydrofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Octadecenylamin- hydrofluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 40 | Natrium- Silicofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Natrium- Silicofluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 41 | Kalium- Silicofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Kalium- Silicofluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 42 | Ammonium- Silicofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Ammonium- Silicofluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 43 | Magnesium- Silicofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Magnesium- Silicofluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 44 | 1,3-Bis (hydroxymethyl)- imidazolidin-2-thion | a) Gemische zur Haarbehandlung b) Gemische zur Nagelbehandlung | a) 2% b) 2% | a) in Aerosolpackungen (Sprays) verboten. b) Der pH-Wert des gebrauchsfertigen Erzeugnisses muß unter 4 liegen. | a) und b) Enthält 1-3 Bis(hydroxymethyl)- imidazolidin-2-thion. 45 | Benzylalkohol 9) | a) Lösungsmittel b) Duftstoffe/Aromastoffe/ihre Ausgangsstoffe | | | 46 | 6-Methylcumarin | Mundpflegemittel | 0,003% | | 47 | Nicomethanol- fluorhydrat | Mundpflegemittel | 0,15% berechnet als F; bei Mischung mit nach dieser Anlage zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten. | | Enthält Nicomethanol-fluorhydrat. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 48 | Silbernitrat | Erzeugnisse zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen | 4% | | Enhält Silbernitrat. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung kommt. 49 | Selendisulfid | Antischuppenshampoos | 1% | | Enthält Selendisulfid. Kontakt mit den Augen und gereizter Haut vermeiden. 50 | Aluminium- Zirkonium- hydroxochlorid- hydrate AlxZr(OH)yClz.nH2O und ihre Komplexe mit Glycin | Schweißhemmende Mittel | 20% berechnet als wasserfreies Aluminium-Zirkonium- hydroxochlorid 5,4% berechnet als Zirkonium | 1. Das Verhältnis der Aluminiumatome zu den Zirkoniumatomen muß zwischen 2 und 10 liegen. 2. Das Verhältnis der (Al+Zr)- Atome zu den Chloratomen muß zwischen 0,9 und 2,1 liegen. 3. In Aerosolpackungen (Sprays) verboten. | Nicht auf gereizter oder verletzter Haut anwenden. 51 | 8-Hydroxychinolin und sein Sulfat | a) Stabilisierungsmittel für Wasserstoffperoxid in Haarbehandlungsmitteln, die ausgespült werden. b) Stabilisierungsmittel für Wasserstoffperoxid in Haarbehandlungsmitteln, die nicht ausgespült werden | a) 0,3% berechnet als Base b) 0,03% berechnet als Base | | 52 | Methanol | Als Denaturierungsmittel für Ethanol und Isopropanol | 5% berechnet in % des Ethanols und des Isopropanols | | 53 | Etidronsäure (1-Hydroxyethyl- idendiphosphonsäure) und ihre Salze | a) Haarpflegemittel b) Seifen | a) 1,5% b) 0,2% berechnet als Etidronsäure | | 54 | 1-Phenoxypropan-2-ol | Nur für Mittel, die ausgespült werden | 2% | Verboten in Mundpflegemitteln. | 55 | (weggefallen) | | | | 56 | Magnesiumfluorid | Mundpflege | 0,15% berechnet als Fluor; bei Mischung mit nach dieser Anlage zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten | | Enthält Magnesiumfluorid. Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben: 'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.' 57 | Strontiumchlorid- hexahydrat | a) Zahnpasta b) Shampoo und Gesichtspflegemittel | a) 3,5% berechnet als Strontium; im Fall von Vermischungen mit anderen nach dieser Anlage zugelassenen Strontiumverbindungen bleibt die maximale Stronitumkonzentration auf 3,5% festgesetzt b) 2,1% berechnet als Strontium; im Fall von Vermischungen mit anderen nach dieser Anlage zugelassenen Strontiumverbindungen bleibt die maximale Strontiumkonzentration auf 2,1% festgesetzt | | a) Enthält Strontiumchlorid. Für Kinder wird von einem Gebrauch abgeraten. 58 | Strontiumacetat- hemihydrat | Zahnpasten | 3,5% idem | | Enthält Strontiumacetat. Für Kinder wird von einem Gebrauch abgeraten. 59 | Talkum (wasserhaltiges Magnesiumsilikat) | a) Pulverförmige Erzeugnisse für Kinder unter 3 Jahren b) Sonstige Erzeugnisse | | | a) Von Nase und Mund des Kindes fernhalten. 60 | Fettsäure- Dialkylamide und Dialkanolamide | | Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5% | - Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden - Höchstgehalt an sekundärem Amin: 5% (gilt für Rohstoffe) - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | 61 | Monoalkylamine, Monoalkanolamine und deren Salze | | Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5% | - Nicht zusammmen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden - Reinheit mindestens 99% - Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5% (gilt für Rohstoffe) - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | 62 | Trialkylamine, Trialkanolamine und deren Salze | a) Mittel, die nicht ausgespült werden b) sonstige Mittel | a) 2,5% | a) b) - Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden - Reinheit mindestens 99% - Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5% (gilt für Rohstoffe) - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | 63 | Strontiumhydroxid | Mittel zur Regulierung des pH-Wertes Haarentfernungsmitteln | 3,5% berechnet als Strontium; bis pH 12,7 | | - Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. - Berührung mit den Augen vermeiden. 64 | Strontiumperoxid | Haarbehandlungsmittel, die ausgespült werden; gewerbliche Anwendung | 4,5% berechnet als Strontium im gebrauchsfertigen Erzeugnis | Die Erzeugnisse müssen die für Wasserstoffperoxid festgelegten Anforderungen erfüllen. | - Kontakt mit den Augen vermeiden. - Sofort Augen spülen, falls Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. - Nur für gewerbliche Verwendung. - Geeignete Handschuhe tragen. 65 | Benzalkoniumchlorid, -bromid und -saccharinat | a) Durch Ausspülen zu entfernende Haarpflegemittel b) Andere Mittel | a) 3% berechnet als Benzalkoniumchlorid b) 0,1% berechnet als Benzalkoniumchlorid | a) Im Fertigprodukt darf die Konzentration an Benzalkoniumchlorid, -bromid und -saccharinat mit einer Alkylkette von kleiner oder gleich C14 0,1% (berechnet als Benzalkoniumchlorid) nicht übersteigen | a) und b) Kontakt mit den Augen vermeiden 66 | Polyacrylamide | a) Körperpflegemittel, die auf der Haut verbleiben b) sonstige kosmetische Mittel | | a) Restacrylamidgehalt 0,1 mg/kg b) Restacrylamidgehalt 0,5 mg/kg | 67 | Amylcinnamal (CAS-Nr. 122-40-7) | | | | 68 | (gestrichen) | | | | 69 | Cinnamylalkohol (CAS-Nr. 104-54-1) | | | | 70 | Citral (CAS-Nr. 5392-40-5) | | | | 71 | Eugenol (CAS-Nr. 97-53-0) | | | | 72 | Hydroxycitronellal (CAS-Nr. 107-75-5) | a) Mundpflegemittel b) Andere Mittel | b) 1,0 % | | 73 | Isoeugenol (CAS-Nr. 97-54-1) | a) Mundpflegemittel b) Andere Mittel | b) 0,02 % | | 74 | Amylcinnamylalkohol (CAS-Nr. 101-85-9) | | | | 75 | Benzylsalicylat (CAS-Nr. 118-58-1) | | | | 76 | Cinnamal (CAS-Nr. 104-55-2) | | | | 77 | Cumarin (CAS-Nr. 91-64-5) | | | | 78 | Geraniol (CAS-Nr. 106-24-1) | | | | 79 | Hydroxymethylpentyl- cyclohexencarbo- xaldehyd (CAS-Nr. 31906-04-4) | | | | 80 | Anisylalkohol (CAS-Nr. 105-13-5) | | | | 81 | Benzylcinnamat (CAS-Nr. 103-41-3) | | | | 82 | Farnesol (CAS-Nr. 4602-84-0) | | | | 83 | 2-(4-tert-Butylbenzyl) Propionaldehyd (CAS-Nr. 80-54-6) | | | | 84 | Linalool (CAS-Nr. 78-70-6) | | | | 85 | Benzylbenzoat (CAS-Nr. 120-51-4) | | | | 86 | Citronellol (CAS-Nr. 106-22-9) | | | | 87 | Hexylcinnamaldehyd (CAS-Nr. 101-86-0) | | | | 88 | d-Limonen (CAS-Nr. 5989-27-5) | | | Peroxidgehalt unter 20 mmol/L (gilt für Rohstoffe) | 89 | Methylheptincarbonat (CAS-Nr. 111-12-6) | a) Mundpflegemittel b) Andere Mittel | b) 0,01 % bei alleiniger Verwendung. In Kombination mit Methyloctincarbonat darf der gemeinsame Anteil im Fertigerzeugnis 0,01 % nicht überschreiten (wobei der Anteil von Methyloctincarbonat nicht höher als 0,002 % sein darf) | | 90 | 3-Methyl-4-(2,6,6-tri- methyl-2-cyclohexen-1 -yl)-3-buten-2-on (CAS-Nr. 127-51-5) | | | | 91 | Eichenmoosextrakt (CAS-Nr. 90028-68-5) | | | | 92 | Baummoosextrakt (CAS-Nr. 90028-67-4) | | | | 93 | 2,4-Diaminopyrimidin-3-oxid (CAS-Nr. 74638-76-9) | Haarpflegemittel | 1,5% | | 94 | Benzoylperoxid | Mittel für künstliche Fingernagelsysteme | 0,7% (nach Mischung für die Verwendung) | Nur gewerbliche Verwendung | - Nur für gewerbliche Verwendung - Hautkontakt vermeiden - Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen 95 | Hydrochinon- methylether | Mittel für künstliche Fingernagelsysteme | 0,02% (nach Mischung für die Verwendung) | Nur gewerbliche Verwendung | - Nur für gewerbliche Verwendung - Hautkontakt vermeiden - Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen 96 | Muskxylene (CAS-Nr. 81-15-2) | Alle kosmetischen Mittel ausgenommen Erzeugnisse zur Mundpflege | a) 1,0% in Parfüm b) 0,4% in Eau de Toilette c) 0,03% in sonstigen Erzeugnissen | | 97 | Muskketone (CAS-Nr. 81-14-1) | Alle kosmetischen Mittel ausgenommen Erzeugnisse zur Mundpflege | a) 1,4% in Parfüm b) 0,56% in Eau de Toilette c) 0,042% in sonstigen Erzeugnissen | | 98 | Salicylsäure 4) (CAS-Nr. 69-72-7) | a) Haarpflegemittel, die abgespült werden b) Andere Mittel | a) 3,0 % b) 2,0 % | Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden, ausgenommen Shampoos. Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Die- ser Zweck muss aus der Aufma- chung des Er- zeugnisses er- sichtlich sein. | Nicht zur Pflege von Kindern unter 3 Jahren verwenden 5) 99 | Anorganische Sulfite und Bisulfite 6) | a) Oxidative Haarfärbemittel b) Haarglättungsmittel c) Gesichtsbräunungs- mittel d) Andere Bräunungs- mittel | a) 0,67 % ausgedrückt als ungebundenes SO2 b) 6,7 % ausgedrückt als ungebundenes SO2 c) 0,45 % ausgedrückt als ungebundenes SO2 d) 0,40 % ausgedrückt als ungebundenes SO2 | Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Die- ser Zweck muss aus der Aufma- chung des Er- zeugnisses er- sichtlich sein. | 100 | Triclocarban 7) (CAS-Nr. 101-20-2) | Mittel, die abgespült werden | 1,5 % | Reinheitskriterien: 3,3',4,4'-Tetrachlo- roazobenzol unter 1 mg/kg 3,3',4,4'-Tetrachlo- roazoxybenzol unter 1 mg/kg Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Die- ser Zweck muss aus der Aufma- chung des Er- zeugnisses er- sichtlich sein. | 101 | Zinkpyrithion 8) (CAS-Nr. 13463-41-7) | Auf den Haaren verblei- bende Haarpflegemittel | 0,1 % | Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Die- ser Zweck muss aus der Aufma- chung des Er- zeugnisses er- sichtlich sein. | 102 | Glyoxal (INCI) CAS-Nr. 107-22-2 EINECS-Nr. 203-474-9 | | 100 mg/kg | | 103 | Abies alba cone oil und extract CAS-Nr. 90028-76-5 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 104 | Abies alba needle oil und extract CAS-Nr. 90028-76-5 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 105 | Abies pectinata needle oil und extract CAS-Nr. 92128-34-2 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 106 | Abies sibirica needle oil und extract CAS-Nr. 91697-89-1 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 107 | Abies balsamea needle oil und extract CAS-Nr. 85085-34-3 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 108 | Pinus mugo pumilio leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 90082-73-8 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 109 | Pinus mugo leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 90082-72-7 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 110 | Pinus sylvestris leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 84012-35-1 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 111 | Pinus nigra leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 90082-74-9 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 112 | Pinus palustris leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 97435-14-8 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 113 | Pinus pinaster leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 90082-75-0 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 114 | Pinus pumila leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 97676-05-6 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 115 | Pinus species leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 94266-48-5 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 116 | Pinus cembra leaf und twig oil und extract CAS-Nr. 92202-04-5 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 117 | Pinus cembra leaf und twig extract ace- tylated CAS-Nr. 94334-26-6 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 118 | Picea Mariana Leaf Oil und Extract CAS-Nr. 91722-19-9 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 119 | Thuja Occidentalis Leaf Oil und Extract CAS-Nr. 90131-58-1 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 120 | Thuja Occidentalis Stem Oil CAS-Nr. 90131-58-1 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 121 | 3-Carene CAS-Nr. 13466-78-9 3,7,7-Trimethylbicy- clo-[4.1.0]-hept-3-en (Isodipren) | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 122 | Cedrus atlantica wood oil und extract CAS-Nr. 92201-55-3 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 123 | Cupressus sempervi- rens leaf oil und extract CAS-Nr. 84696-07-1 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 124 | Turpentine gum (Pinus spp.) CAS-Nr. 9005-90-7 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 125 | Turpentine oil und rectified oil CAS-Nr. 8006-64-2 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 126 | Turpentine, steam distilled (Pinus spp.) CAS-Nr. 8006-64-2 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 127 | Terpene alcohols acetates CAS-Nr. 69103-01-1 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 128 | Terpene hydrocar- bons CAS-Nr. 68956-56-9 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 129 | Terpenes und terpe- noids ausgenommen limonene (d-, l-, und dl-isomers), aufge- führt unter den lau- fenden Nummern 167, 168 und 88 von Anlage 2 Teil A CAS-Nr. 65996-98-7 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 130 | Terpenes und Terpenoids CAS-Nr. 68917-63-5 | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 131 | a-Terpinene CAS-Nr. 99-86-5 p-Mentha-1,3-dien | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 132 | y-Terpinene CAS-Nr. 99-85-4 p-Mentha-1,4-dien | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 133 | Terpinolene CAS-Nr. 586-62-9 p-Mentha-1,4(8)-dien | | | Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (*) | 134 | Acetyl hexamethyl in- dan CAS-Nr. 15323-35-0 1,1,2,3,3,6-Hexame- thylindan-5-yl-me- thylketon | a) 'Leave-on'- Produkte b) 'Rinse-off'- Produkte | a) 2 % | | 135 | Allyl butyrate CAS-Nr. 2051-78-7 2-Propenylbutanoat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 136 | Allyl cinnamate CAS-Nr. 1866-31-5 2-Propenyl-3-phenyl- 2-propenoat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 137 | Allyl cyclohexylace- tate CAS-Nr. 4728-82-9 2-Propenylcyclohe- xanacetat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 138 | Allyl cyclohexylpro- pionate CAS-Nr. 2705-87-5 2-Propenyl-3-cyclo- hexanpropanoat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 139 | Allyl heptanoate CAS-Nr. 142-19-8 2-Propenylheptanoat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 140 | Allyl caproate CAS-Nr. 123-68-2 Allylhexanoat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 141 | Allyl isovalerate CAS-Nr. 2835-39-4 2-Propenyl-3-methyl- butanoat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 142 | Allyl octanoate CAS-Nr. 4230-97-1 2-Allylcaprylat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 143 | Allyl phenoxyacetate CAS-Nr. 7493-74-5 2-Propenylphenoxy- acetat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 144 | Allyl phenylacetate CAS-Nr. 1797-74-6 2-Propenylbenzen- acetat | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 145 | Allyl 3,5,5-trimethyl- hexanoate CAS-Nr. 71500-37-3 | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 146 | Allyl cyclohexyloxy- acetate CAS-Nr. 68901-15-5 | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 147 | Allyl isoamyloxyace- tate CAS-Nr. 67634-00-8 | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 148 | Allyl 2-methylbutoxy- acetate CAS-Nr. 67634-01-9 | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 149 | Allyl nonanoate CAS-Nr. 7493-72-3 | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 150 | Allyl propionate CAS-Nr. 2408-20-0 | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 151 | Allyl trimethylhexa- noate CAS-Nr. 68132-80-9 | | | Der Anteil von freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen | 151a | Allyl phenethyl ether CAS-Nr. 14289-65-7 EC-Nr. 238-212-2 | | | Der Anteil von freiem Allyl- alkohol im Ether muss unter 0,1 % liegen. | 152 | Allyl heptine carbo- nate CAS-Nr. 73157-43-4 (Allyloct-2-ynoat) | | 0,002 % | Dieser Stoff darf nicht in Kombination mit anderen 2-Alkin- säureestern verwen- det werden (z. B. Methylheptincarbo- nat) | 153 | Amylcyclopentenone CAS-Nr. 25564-22-1 2-Pentylcyclopent-2- en-1-on | | 0,1 % | | 154 | Myroxylon balsamum var. pereirae extracts und distillates CAS-Nr. 8007-00-9 Perubalsamöl, abso- lut und Anhydrol (Perubalsamöl) | | 0,4 % | | 155 | 4-tert.-Butyldihydro- cinnamaldehyde CAS-Nr. 18127-01-0 3-(4-tert-Butylphe- nyl)-propionaldehyd | | 0,6 % | | 156 | Cuminum cyminum fruit oil und extract CAS-Nr. 84775-51-9 | a) 'Leave-on'- Produkte b) 'Rinse-off'- Produkte | a) 0,4 % Kreuz- kümmelöl | | 157 | cis-Rose ketone-1 (**) CAS-Nr. 23726-94-5 (Z)-1-(2,6,6-Trimethyl- 2-cyclohexen-1-yl)- 2-buten-1-on (cis-α-Damascon) | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,02 % | | 158 | trans-Rose ketone-2 (**) CAS-Nr. 23726-91-2 (E)-1-(2,6,6-Trimethyl -1-cyclohexen-1-yl)- 2-buten-1-on (trans-β-Damascon) | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,02 % | | 159 | trans-Rose ketone-5 (**) CAS-Nr. 39872-57-6 (E)-1-(2,4,4-Trimethyl -2-cyclohexen-1-yl)- 2-buten-1-on (Isodamascon) | | 0,02 % | | 160 | Rose ketone-4 (**) CAS-Nr. 23696-85-7 1-(2,6,6-Trimethylcy- clohexa-1,3-dien-1- yl) 2-buten-1-on (Damascenon) | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,02 % | | 161 | Rose ketone-3 (**) CAS-Nr. 57378-68-4 1-(2,6,6-Trimethyl-3- cyclohexen-1-yl)-2- buten-1-on (δ-Damascon) | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,02 % | | 162 | cis-Rose ketone-2 (**) CAS-Nr. 23726-92-3 1-(2,6,6-Trimethyl-l- cyclohexen-1-yl)-2- buten-1-on (cis-β-Damascon) | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,02 % | | 163 | trans-Rose ketone-1 (**) CAS-Nr. 24720-09-0 1-(2,6,6-Trimethyl-2- cyclohexen-1-yl)-2- buten-1-on (trans-α-Damascon) | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,02 % | | 164 | Rose ketone-5 (**) CAS-Nr. 33673-71-1 1-(2,4,4-Trimethyl-2- cyclohexen-1-yl)-2- buten-1-on | | 0,02 % | | 165 | trans-Rose ketone-3 (**) CAS-Nr. 71048-82-3 1-(2,6,6-Trimethyl-3- cyclohexen-1-yl)-2- buten-1-on (trans-δ-Damascon) | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,02 % | | 166 | trans-2-hexenal CAS-Nr. 6728-26-3 | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,002 % | | 167 | l-Limonene CAS-Nr. 5989-54-8 (S)-p-Mentha-1,8- dien | | | Peroxidgehalt unter 20 mmol/L (*) | 168 | dl-Limonen (race- misch) CAS-Nr. 138-86-3 1,8(9)-p-Menthadien; p-Mentha-1,8-dien (Dipenten) | | | Peroxidgehalt unter 20 mmol/L (*) | 169 | Perillaldehyde CAS-Nr. 2111-75-3 p-Mentha-1,8-dien- 7-al | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,1 % | | 170 | Isobergamate CAS-Nr. 68683-20-5 Menthadien-7-me- thylformat | | 0,1 % | | 171 | Methoxydicyclopen- tadiencarboxaldehyd CAS-Nr. 86803-90-9 Octahydro-5-me- thoxy-4,7-methano- 1H-inden-2-carbox- aldehyd | | 0,5 % | | 172 | 3-Methylnon-2-ene- nitril CAS-Nr. 53153-66-5 | | 0,2 % | | 173 | Methyl octine carbo- nate CAS-Nr. 111-80-8 Methylnon-2-ynoat | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,002 % bei al- leiniger Ver- wendung In Kombination mit Methyl- heptin-carbo- nat darf der gemeinsame Anteil im Fertig- erzeugnis 0,01 % nicht überschreiten (wobei der An- teil von Methyl- octincarbonat nicht höher als 0,002 % sein darf) | | 174 | Amylvinylcarbinyl acetate CAS-Nr. 2442-10-6 1-Octen-3-yl-acetat | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,3 % | | 175 | Propylidenephthalide CAS-Nr. 17369-59-4 3-Propylidenephtha- lid | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,01 % | | 176 | Isocyclogeraniol CAS-Nr. 68527-77-5 2,4,6-Trimethyl-3-cy- clohexen-1-methanol | | 0,5 % | | 177 | 2-Hexylidene cyclo- pentanone CAS-Nr. 17373-89-6 | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,06 % | | 178 | Methyl heptadienone CAS-Nr. 1604-28-0 6-Methyl-3,5-hepta- dien-2-on | a) Mundpflege- mittel b) Andere Mittel | b) 0,002 % | | 179 | p-methylhydrocinna- mic aldehyde CAS-Nr. 5406-12-2 Cresylpropionalde- hyd p-Methyldihydro- cinnamaldehyd | | 0,2 % | | 180 | Liquidambar orienta- lis Balsam oil und extract CAS-Nr. 94891-27-7 (Styrax) | | 0,6 % | | 181 | Liquidambar styraci- flua balsam oil und extract CAS-Nr. 8046-19-3 (Styrax) | | 0,6 % | | 182 | Acetyl hexamethyl tetralin CAS-Nr. 21145-77-7 CAS-Nr. 1506-02-1 1-(5,6,7,8-Tetrahy- dro-3,5,5,6,8,8-hexa- methyl-2-naphthyl)- ethan-1-on (AHTN) | Alle kosmetischen Mittel, ausgenom- men Mundpflege- mittel | a) 'Leave-on'- Produkte: 0,1 % ausgenom- men: hydroalkoholi- sche Mittel: 1 % Parfüm: 2,5 % parfümierende Creme: 0,5 % b) 'Rinse-off'- Produkte: 0,2 % | | 183 | Commiphora erythrea engler var. glabres- cens engler gum extract und oil CAS-Nr. 93686-00-1 | | 0,6 % | | 184 | Opopanax chironium resin CAS-Nr. 93384-32-8 | | 0,6 % | | 185 | Toluol CAS-Nr. 108-88-3 EG-Nr. 203-625-9 | Nagelmittel | 25 % | | Außer Reich- weite von Kin- dern aufbewah- ren. Nur zur Benut- zung durch Er- wachsene. 186 | Diethylenglykol (DEG) CAS-Nr. 111-46-6 EG-Nr. 203-872-2 2,2´-Oxydiethanol | Spuren in Be- standteilen | 0,1 % | | 187 | Butoxydiglykol CAS-Nr. 112-34-5 EG-Nr. 203-961-6 Diethylenglykolmono- butylether (DEGBE) | Lösungsmittel in Haarfärbemitteln | 9 % | Keine Verwendung in Aerosolpackungen (Sprays) | 188 | Butoxyethanol CAS-Nr. 111-76-2 EG-Nr. 203-905-0 | Lösungsmittel in oxidativen Haarfär- bemitteln | 4 % | Keine Verwendung in Aerosolpackungen (Sprays) | Ethylenglykolmono- butylether (EGBE) | Lösungsmittel in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | 2,0 % | Keine Verwendung in Aerosolpackungen (Sprays) | 189 | Trinatrium-5-hydroxy- 1-(4-sulfophenyl)- 4-(4-sulfophenylazo) pyrazol-3-carboxylat und Aluminiumsalz 10) Acid Yellow 23 CAS-Nr. 1934-21-0 EINECS-Nr. 217-699-5 Acid Yellow 23 Aluminium lake CAS-Nr. 12225-21-7 EINECS-Nr. 235-428-9 CI 19140 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 0,5 % | | 190 | Benzolmethanamin, N-Ethyl-N-[4-[[4-[ethyl- [(3-sulfophenyl)- methyl]-amino]-phenyl] [2-sulfophenyl)methy- len]-2,5-cyclohexadien- 1-yliden]-3-sulfo, inneres Salz, Dinatrium- salz und seine Ammoni- um- und Aluminium- salze 10) Acid Blue 9 CAS-Nr. 3844-45-9 EINECS-Nr. 223-339-8 Acid Blue 9 Ammonium salt CAS-Nr. 2650-18-2 EINECS-Nr. 220-168-0 Acid Blue 9 Aluminium lake CAS-Nr. 68921-42-6 EINECS-Nr. 272-939-6 CI 42090 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 0,5 % | | 191 | Dinatrium-6-hydroxy- 5-[(2-methoxy-4-sulfo- nato-m-tolyl)azo] naphthalin-2-sulfonat 10) Curry Red CAS-Nr. 25956-17-6 EINECS-Nr. 247-368-0 CI 16035 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 0,4 % | | 192 | Trinatrium- 1-(1-naphthylazo)- 2-hydroxy- naphthalin-4',6,8- trisulfonat und Aluminiumsalz 10) Acid Red 18 CAS-Nr. 2611-82-7 EINECS-Nr. 220-036-2 Acid Red 18 Aluminium lake CAS-Nr. 12227-64-4 EINECS-Nr. 235-438-3 CI 16255 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 0,5 % | | 193 | Hydrogen-3,6-bis (diethylamino)- 9-(2,4-disulfonato- phenyl)xanthylium, Natriumsalz 10) Acid Red 52 CAS-Nr. 3520-42-1 EINECS-Nr. 222-529-8 CI 45100 | a) Oxidations- haarfärbemittel | | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Be- dingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwen- dung am Haar 1,5 % nicht überschreiten. | a) Das Misch- verhältnis muss auf dem Etikett ange- geben werden. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | b) 0,6 % 194 | Dinatrium-5-amino- 4-hydroxy-3-(phenyl- azo)naphthalin- 2,7-disulfonat 10) Acid Red 33 CAS-Nr. 3567-66-6 EINECS-Nr. 222-656-9 CI 17200 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 0,5 % | | 195 | Natrium-1-amino- 4-(cyclohexylamino)- 9,10-dihydro- 9,10-dioxoanthracen- 2-sulfonat 10) Acid Blue 62 CAS-Nr. 4368-56-3 EINECS-Nr. 224-460-9 CI 62045 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 0,5 % | - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | 196 | 1-[(2'-Methoxyethyl)- amino]-2-nitro- 4-[di-(2'-hydroxyethyl) amino]benzol 10) HC Blue No 11 CAS-Nr. 23920-15-2 EINECS-Nr. 459-980-7 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 2,0 % | - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | 197 | 1,5-Bis-(ß-hydroxy- ethyl)amino-2-nitro- 4-chlorbenzol 10) HC Yellow No 10 CAS-Nr. 109023-83-8 EINECS-Nr. 416-940-3 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 0,1 % | - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | 198 | 3-Methylamino-4-nitro- phenoxyethanol 10) 3-Methylamino-4-nitro- phenoxyethanol (INCI) CAS-Nr. 59820-63-2 EINECS-Nr. 261-940-7 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 0,15 % | - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | 199 | 2,2'-[[4-[(2-Hydroxy- ethyl)amino]-3-nitro- phenyl]imino]bis- ethanol 10) HC Blue No 2 CAS-Nr. 33229-34-4 EINECS-Nr. 251-410-3 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 2,8 % | - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervor- rufen 200 | 1-Propanol, 3-[[4-[Bis(2-hydroxy- ethyl)amino]-2-nitro- phenyl]amino] 10) HC Violet No 2 CAS-Nr. 104226-19-9 EINECS-Nr. 410-910-3 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 2,0 % | - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervor- rufen 201 | 2-Chloro-6-ethyl- amino-4-nitrophenol CAS-Nr. 131657-78-8 EG-Nr. 411-440-1 | a) Haarfärbe- stoff in oxidativen Haarfärbe- mitteln | | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschrei- ten. Für a) und b) gilt: - Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden - Höchstge- halt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitrit- freien Behältern aufbewah- ren | a) Das Misch- verhältnis muss auf dem Etikett angegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 3,0 % | | 202 | 4,4'-[1,3-Propandiyl bis(oxy)]bisbenzol- 1,3-diamin und sein Tetrahydrochloridsalz 10) 1,3-Bis-(2,4-diamino- phenoxy)-propan CAS-Nr. 81892-72-0 EINECS-Nr. 279-845-4 1,3-bis-(2,4-Diamino- phenoxy)-propan HCl CAS-Nr. 74918-21-1 EINECS-Nr. 278-022-7 | a) Oxidations- haarfärbemittel | | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Be- dingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwen- dung am Haar 1,2 % berech- net als freie Base (1,8 % als Tetrahydrochlo- ridsalz), nicht überschreiten. | a) Das Misch- verhältnis muss auf dem Etikett ange- geben werden. Für a) und b) gilt: Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | b) 1,2 % als freie Base (1,8 % als Tetrahydro- chloridsalz) 203 | 6-Methoxy-N2-methyl- 2,3-pyridindiaminhydro- chlorid und Dihydro- chloridsalz 10) 6-Methoxy-2-methyl- amino-3-aminopyridin HCl CAS-Nr. 90817-34-8 (HCl) CAS-Nr. 83732-72-3 (2HCl) EINECS-Nr. 280-622-9 (2HCl) | a) Oxidations- haarfärbemittel | | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Be- dingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwen- dung am Haar 0,68 % berech- net als freie Base (1,0 % als Dihydrochlorid), nicht über- schreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | a) Das Misch- verhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. Für a) und b) gilt: Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | b) 0,68 % als freie Base (1,0 % als Dihydrochlorid) 204 | 2,3-Dihydro-1H-indol- 5,6-diol und sein Hydrobromidsalz 10) Dihydroxyindolin CAS-Nr. 29539-03-5 Dihydroxyindolin HBr CAS-Nr. 138937-28-7 EINECS-Nr. 421-170-6 | Nicht oxidierende Haarfärbemittel | 2,0 % | | Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervor- rufen 205 | 4-Hydroxypropylamino- 3-nitro-phenol 10) 4-Hydroxypropylamino- 3-nitro-phenol (INCI) CAS-Nr. 92952-81-3 EINECS-Nr. 406-305-9 | a) Oxidations- haarfärbemittel | | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Be- dingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwen- dung am Haar 2,6 % berech- net als freie Base nicht überschreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | b) 2,6 % 206 | Verbena Absolue (Lippia citriodora Kunth.) CAS-Nr. 8024-12-2 | | 0,2% | | 207 | Ethyl Lauroyl Argi- nate HCl (INCI) 11) Ethyl-Nα-dode- canoyl-L-arginin- hydrochlorid CAS-Nr. 60372-77-2 EG-Nr. 434-630-6 | a) Seife b) Anti- schuppen- shampoo c) Desodorie- rungsmittel, nicht sprühbar | 0,8% | Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikro- organismen im Erzeugnis. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnis- ses ersichtlich sein. | 208 | 1-(β-Aminoethyl) amino-4-(β-hy- droxy-ethyl)oxy-2- nitrobenzol und seine Salze HC Orange Nr. 2 CAS-Nr. 85765-48-6 EINECS-Nr. 416-410-1 | Haarfärbestoff in nichtoxidati- ven Haarfärbe- mitteln | 1,0% | - Nicht zusammen mit nitro- sierend wirkenden Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren | Haarfärbe mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 209 | 2-[(2-Methoxy- 4-nitro-phenyl)ami- no]ethanol und seine Salze 2-Hydroxyethyl- amino-5-nitro- anisole CAS-Nr. 66095-81-6 EINECS-Nr. 266-138-0 | Haarfärbestoff in nichtoxi- dativen Haar- färbemitteln | 0,2% | - Nicht zusammen mit nitro- sierend wirkenden Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosa- min: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern aufbewah- ren | 215 | 4-Amino-3-nitro- phenol CAS-Nr. 610-81-1 EG-Nr. 210-236-8 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,5 % nicht über- schreiten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 1,0 % | | b) Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 216 | 2,7-Naphthalenediol CAS-Nr. 582-17-2 EG-Nr. 209-478-7 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,0 % nicht über- schreiten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 1,0 % | | 217 | m-Aminophenol CAS-Nr. 591-27-5 EG-Nr. 209-711-2 m-Aminophenol HC1 CAS-Nr. 51-81-0 EG-Nr. 200-125-2 m-Aminophenol sulfate CAS-Nr. 68239-81-6 EG-Nr. 269-475-1 sodium m-Amino- phenol CAS-Nr. 38171-54-9 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,2 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verur- sacht hat. 218 | 2,6-Dihydroxy-3,4- dimethylpyridine CAS-Nr. 84540-47-6 EG-Nr. 283-141-2 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Hen- na' können das Allergierisiko er- höhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. 222 | 2-Hydroxyethyl picramic acid CAS-Nr. 99610-72-7 EG-Nr. 412-520-9 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,5 % nicht über- schreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zu- sammen mit nitrosie- rend wir- kenden Systemen verwenden - Höchstge- halt an Ni- trosamin: 50 µg/kg - In nitrit- freien Be- hältern auf- bewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 2,0 % | | 223 | p-Methylamino- phenol CAS-Nr. 150-75-4 EG-Nr. 205-768-2 und sein Sulfatsalz p-Methylamino- phenol sulfate CAS-Nr. 55-55-0/ 1936-57-8 EG-Nr. 200-237-1/ 217-706-1 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 0,68 % (als Sulfat) nicht überschreiten. - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Hen- na' können das Al- lergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopf- haut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. 225 | Ethanol, 2-[4-[Ethyl [(2-Hydroxyethyl) Amino]-2-Nitrophe- nyl]Amino] CAS-Nr. 104516-93-0 und sein Hydro- chlorid HC Blue No 12 CAS-Nr. 132885-85-9 EG-Nr. 407-020-2 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 0,75 % (als Hydro- chlorid) nicht überschrei- ten. Für a) und b) gilt - Nicht zu- sammen mit nitrosie- rend wir- kenden Systemen verwenden - Höchst- gehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitrit- freien Be- hältern auf- bewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Fär- ben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tä- towierung mit 'schwarzem Henna' bei Ih- nen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 1,5 % (als Hydrochlorid) | | 227 | 3-Amino-2,4-dichlo- rophenol CAS-Nr. 61693-42-3 EG-Nr. 262-909-0 und sein Hydro- chlorid 3-Amino-2,4-dichlo- rophenol HC1 CAS-Nr. 61693-43-4 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,5 % (als Hydro- chlorid) nicht überschrei- ten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergieri- siko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Fär- ben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tä- towierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 1,5 % (als Hydrochlorid) | | 230 | Phenylmethylpyrazo- lone CAS-Nr. 89-25-8 EG-Nr. 201-891-0 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 0,25 % nicht überschrei- ten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Hen- na' können das Allergierisiko er- höhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. 232 | 2-Methyl-5-hydroxy- ethylaminophenol CAS-Nr. 55302-96-0 EG-Nr. 259-583-7 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten. - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. 234 | Hydroxybenzomor- pholine CAS-Nr. 26021-57-8 EG-Nr. 247-415-5 | Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopf- haut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. 237 | 2,2'-[(4-Amino-3-ni- trophenyl)imino]bi- sethanol CAS-Nr. 29705-39-3 und sein Hydrochlo- rid HC Red No 13 CAS-Nr. 94158-13-1 EG-Nr. 303-083-4 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,25 % (als Hydro- chlorid) nicht überschrei- ten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Fär- ben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tä- towierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 2,5 % (als Hydrochlorid) | | 238 | 2,6-Dimethoxy-3,5- pyridindiamin CAS-Nr. 85679-78-3 (freie Base) und sein Hydrochlorid 2,6-Dimethoxy-3,5- pyridinediamine HC1 CAS-Nr. 56216-28-5 EG-Nr. 260-062-1 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 0,25 % (als Hydrochlorid) nicht überschrei- ten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Hen- na' können das Allergierisiko er- höhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopf- haut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. 239 | HC Violet No. 1 CAS-Nr. 82576-75-8 EG-Nr. 417-600-7 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 0,25 % nicht über- schreiten. Für a) und b) gilt - Nicht zu- sammen mit nitrosie- rend wir- kenden Systemen verwenden - Höchstge- halt an Ni- trosamin: 50 µg/kg - In nitrit- freien Be- hältern auf- bewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tä- towierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verur- sacht hat. b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 0,28 % | | b) Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tä- towierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. 241 | 1,5-Naphthalenediol CAS-Nr. 83-56-7 EG-Nr. 201-487-4 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,0 % nicht über- schreiten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tä- towierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ver- ursacht hat. b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 1,0 % | | 242 | Hydroxypropyl bis(N- hydroxyethyl-p-phe- nylendiamin) CAS-Nr. 128729-30-6 und sein Tetrahydro- chlorid Hydroxypropyl bis(N- hydroxy-ethyl-p- phenylenediamine) HC1 CAS-Nr. 128729-28-2 EG-Nr. 416-320-2 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 0,4 % (als Tetrahydrochlo- rid) nicht über- schreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Hen- na' können das Allergierisiko erhö- hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopf- haut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. 243 | 4-Amino-2-hydroxy- toluene CAS-Nr. 2835-95-2 EG-Nr. 220-618-6 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhö- hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopf- haut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. 244 | 2,4-Diaminophe- noxyethanol CAS-Nr. 70643-19-5 und sein Hydrochlo- rid und sein Sulfat- salz 2,4-Diaminophe- noxyethanol HC1 CAS-Nr. 66422-95-5 EG-Nr. 266-357-1 2,4-Diaminophe- noxyethanol sulfate CAS-Nr. 70643-20-8 EG-Nr. 274-713-2 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 2,0 % (als Hydrochlorid) nicht überschrei- ten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Hen- na' können das Allergierisiko erhö- hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopf- haut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. 245 | 2-Methylresorcinol CAS-Nr. 608-25-3 EG-Nr. 210-155-8 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 1,8 % nicht über- schreiten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 1,8 % | | 246 | 4-Amino-m-cresol CAS-Nr. 2835-99-6 EG-Nr. 220-621-2 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten. | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Hen- na' können das Allergierisiko er- höhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. 248 | 2-Amino-4-hydroxy- ethylaminoanisole CAS-Nr. 83763-47-7 EG-Nr. 280-733-2 und sein Sulfatsalz 2-Amino-4-hydroxy- ethylaminoanisole sulfate CAS-Nr. 83763-48-8 EG-Nr. 280-734-8 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,5 % (als Sulfat) nicht überschreiten. - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Hen- na' können das Allergierisiko erhö- hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopf- haut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. 249 | Hydroxyethyl-3,4- methylen-dioxyanilin und sein Hydro- chlorid Hydroxyethyl-3,4- methylene-dioxyani- line HC1 CAS-Nr. 94158-14-2 EG-Nr. 303-085-5 | Haarfärbestoff in oxidativen Haar- färbemitteln | | Nach dem Mi- schen unter oxi- dativen Bedin- gungen darf die Höchstkonzen- tration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten. - Nicht zusam- men mit nitro- sierend wirken- den Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitritfreien Behältern auf- bewahren | Das Mischverhältnis muss auf dem Eti- kett angegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergische Reaktionen hervor- rufen. Bitte folgende Hin- weise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Ge- sicht haben oder wenn Ihre Kopf- haut empfindlich, gereizt oder ver- letzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reak- tion festgestellt haben; - wenn eine tem- poräre Tätowie- rung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon ein- mal eine Reaktion verursacht hat. 250 | 3-Nitro-p-hydroxy- ethylaminophenol CAS-Nr. 65235-31-6 EG-Nr. 265-648-0 | a) Haarfärbe- stoff in oxidativen Haarfärbe- mitteln | | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 3,0 % nicht über- schreiten. Für a) und b) gilt - Nicht zu- sammen mit nitrosie- rend wir- kenden Systemen verwenden - Höchst- gehalt an Nitrosamin: 50 µg/kg - In nitrit- freien Be- hältern auf- bewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 1,85 % | | b) Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp- findlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 251 | 4-Nitrophenyl aminoethylurea CAS-Nr. 27080-42-8 EG-Nr. 410-700-1 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 0,25 % nicht über- schreiten. Für a) und b) gilt - Nicht zu- sammen mit nitrosie- rend wir- kenden Systemen verwenden - Höchstge- halt an Ni- trosamin: 50 µg/kg - In nitrit- freien Be- hältern auf- bewahren | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben wer- den. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 0,5 % | | 252 | 2-Amino-6-chloro-4- nitrophenol CAS-Nr. 6358-09-4 EG-Nr. 228-762-1 | a) Haarfärbe- stoff in oxi- dativen Haar- färbemitteln | | a) Nach dem Mischen un- ter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkon- zentration bei der Anwen- dung am Haar 2,0 % nicht über- schreiten. | a) Das Mischver- hältnis muss auf dem Etikett an- gegeben werden. Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Per- sonen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergie- risiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie ei- nen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 2,0 % | | b) Haarfärbe- mittel können schwere allergi- sche Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren be- stimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergieri- siko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Aus- schlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest- gestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwar- zem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. --- (*) Dieser Grenzwert gilt für den Stoff und nicht für das kosmetische Fertigerzeugnis. (**) Die Summe dieser Stoffe in Kombination darf die Grenzwerte in Spalte d nicht überschreiten. Teil B (weggefallen) Teil C Lfd. Nr. | Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung | zugelassen bis Anwendungsgebiet und/oder Verwendung | Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis | Weitere Einschränkungen und Anforderungen a | b | c | d | e | f | g 1 - 9 | (aufgehoben) 10 | Hydroxyethyl-2- Nitroptoluidine (CAS-Nr. 100418-33-5) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 2,0 b) 1,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2011 11 - 49 | (aufgehoben) 50 | HC Red No 10 + HC Red No 11 (CAS-Nr. 95576-89-9 + 95576-92-4) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 2,0% b) 1,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | a) Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; - wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2011 51 - 62 | (aufgehoben) 1) Hinsichtlich der mit einem Stern gekennzeichneten Stoffe siehe Fußnote zu Anlage 1. 2) Werden die (x) gekennzeichneten Stoffe in einem kosmetischen Mittel in Vermischung untereinander verwendet, so darf die Summe der Mengen der einzelnen vermischten Stoffe, ausgedrückt in Vomhundertteilen der zulässigen Höchstmenge, 100 nicht überschreiten. Werden die mit (xx) gekennzeichneten Stoffe in einem kosmetischen Mittel in Vermischung untereinander verwendet, so darf die Summe der Mengen der einzelnen vermischten Stoffe, ausgedrückt in Vomhundertteilen der zulässigen Höchstmenge, 200 nicht überschreiten. 3) Die Menge an Natrium-, Kalium- oder Lithiumhydroxid wird ausgedrückt in Gewicht als Natriumhydroxid. Bei Mischungen darf der Gesamtgehalt die für das jeweilige Anwendungsgebiet festgelegte einzelne Höchstkonzentration in Spalte d nicht überschreiten. Die Menge an Gesamthydroxid wird in diesem Fall ausgedrückt in Massenanteilen des Hydroxids mit der höchsten Molmasse. 4) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 3. 5) Nur für Mittel, die gegebenenfalls für die Pflege von Kindern unter 3 Jahren verwendet werden könnten und die längere Zeit mit der Haut in Berührung bleiben. 6) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 9. 7) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 23. 8) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 8. 9) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 34. 10) Die freie Base und Salze dieses Haarfärbestoffes sind zugelassen, sofern deren Verwendung nicht in Anlage 1 untersagt wird. 11) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 58. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/487/v176819-2012-07-17.htm