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Synopse aller Änderungen der Kosmetik-Verordnung am 17.07.2012

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 17. Juli 2012 durch Artikel 1 der 59. KosmetikVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der KosmetikV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.07.2012 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 17.07.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 06.07.2012 BGBl. I S. 1481
(Textabschnitt unverändert)

§ 6a Übergangsvorschriften


(1) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1, § 2 in Verbindung mit Anlage 2 oder § 3a in Verbindung mit Anlage 6 in der bis zum 15. Oktober 2004 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 23. März 2005 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht werden und danach bis zum 23. September 2005 weiter in den Verkehr gebracht werden.

(2) Kosmetische Mittel, die den Vorschriften der §§ 5 und 5a dieser Verordnung in der bis zum 15. Oktober 2004 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 10. März 2005 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht werden.

(3) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder § 3 in Verbindung mit Anlage 3 in der bis zum 23. Dezember 2005 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 30. März 2006 in den Verkehr gebracht werden.

(4) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder § 2 in Verbindung mit Anlage 2 in der bis zum 9. Juni 2006 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 21. August 2006 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum 21. November 2006 an den Endverbraucher abgegeben werden.

(5) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder § 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil C in der bis zum 20. Oktober 2006 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 30. November 2006 in den Verkehr gebracht werden.

(6) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 in der bis zum 20. November 2007 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 20. Februar 2008 an den Endverbraucher abgegeben werden.

(7) Kosmetische Mittel, die § 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil A oder § 3a in Verbindung mit Anlage 6 Teil A in der jeweils bis zum 22. September 2007 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 22. März 2008 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum 23. Juni 2008 an den Endverbraucher abgegeben werden.

(8) Kosmetische Mittel, die § 3 in Verbindung mit Anlage 3 Teil A oder § 3a in Verbindung mit Anlage 6 Teil A in der jeweils bis zum 17. Januar 2008 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 17. Oktober 2008 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum 18. April 2009 an den Endverbraucher abgegeben werden.

(9) Kosmetische Mittel, die § 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil A in der jeweils am 16. November 2008 geltenden Fassung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 16. Februar 2009 an den Endverbraucher abgegeben werden.

(10) Kosmetische Mittel, die § 1 in Verbindung mit Anlage 1 Teil A, § 2 in Verbindung mit Anlage 2 Teil A oder § 5a in der jeweils bis zum Ablauf des 3. Oktober 2008 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis 3. April 2009 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum Ablauf des 3. Oktober 2009 an den Endverbraucher abgegeben werden.

(11) Die Anlage 1 Teil A Nummer 1329 bis 1369 ist erst ab dem 14. Oktober 2009 anzuwenden.

(12) Anlage 2 Teil A Nummer 10 und 14 und Teil C Nummer 57, 59 und 60 in der bis zum 23. Januar 2009 geltenden Fassung ist bis zum Ablauf des 13. Oktober 2009 weiter anzuwenden.

(13) Die Anlage 2 Teil A Nummer 185 ist erst ab dem 5. Februar 2010 anzuwenden.

(14) Anlage 2 Teil A Nummer 8a und 9a ist ab dem 15. Juli 2010 anzuwenden.

(15) Anlage 2 Teil A Nummer 26 bis 43, 47 und 56 ist ab dem 15. Oktober 2010 anzuwenden. Zahnpasta, die vor dem 15. Oktober 2010 gekennzeichnet worden ist und den Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum 28. April 2010 geltenden Fassung entspricht, kann weiter in den Verkehr gebracht werden.

(16) Kosmetische Mittel, die den Vorschriften des § 2 in Verbindung mit Anlage 2 dieser Verordnung in der bis zum 12. Juli 2010 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 1. November 2011 vom Hersteller oder demjenigen, der für das Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum 1. November 2012 an den Endverbraucher abgegeben werden.

(17) Die in nachstehender Tabelle aufgeführten Positionen der Anlagen sind erst ab dem dort angegebenen Zeitpunkt anzuwenden:


Lfd.
Nr. | Position | Anwendungszeitpunkt

1 | Anlage 1 Teil A Nummer 450 in der sich aus Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a
der Verordnung vom 9. August 2010 (BGBl. I S. 1146) ergebenden
Fassung | 15. Februar 2011

2 | Anlage 2 Teil A Nummer 130 Spalte b in der sich aus Artikel 1 Nr. 2
Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa der
Verordnung vom 9. August 2010 (BGBl. I S. 1146) ergebenden Fassung | 15. Februar 2011

3 | Anlage 2 Teil A Nummer 151a in der sich aus Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b
Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb der Verordnung vom
9. August 2010 (BGBl. I S. 1146) ergebenden Fassung | 15. Februar 2011

4 | Anlage 2 Teil A Nummer 206 in der sich aus Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b
Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe fff der Verordnung vom
9. August 2010 (BGBl. I S. 1146) ergebenden Fassung | 15. Februar 2011

5 | Anlage 2 Teil A Nummer 207 in der sich aus Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b
Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe fff der Verordnung vom
9. August 2010 (BGBl. I S. 1146) ergebenden Fassung | 1. März 2011

6 | Anlage 2 Teil A Nummer 208 Spalte a bis e in der sich aus Artikel 1
Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe fff der
Verordnung vom 9. August 2010 (BGBl. I S. 1146) ergebenden Fassung | 1. Dezember 2010

7 | Anlage 2 Teil A Nummer 209 in der sich aus Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b
Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe fff der Verordnung vom
9. August 2010 (BGBl. I S. 1146) ergebenden Fassung | 1. Dezember 2010

8 | Anlage 6 Teil A Nummer 58 in der sich aus Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c
der Verordnung vom 9. August 2010 (BGBl. I S. 1146) ergebenden
Fassung | 1. März 2011


(18) Kosmetische Mittel, die den Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum 15. August 2010 geltenden Fassung entsprechen und bis zum Ablauf des 14. Februar 2011 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht worden sind, dürfen danach noch bis zum Ablauf des 14. August 2011 an den Endverbraucher abgegeben werden.

(19) Kosmetische Mittel, die der Anlage 2 Teil A Nummer 208 Spalte f in der ab dem 15. August 2010 geltenden Fassung nicht entsprechen, dürfen noch bis zum Ablauf des 1. November 2011 vom Hersteller oder demjenigen, der für das erstmalige Inverkehrbringen des betreffenden kosmetischen Mittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr gebracht und danach noch bis zum Ablauf des 1. November 2012 abgegeben werden.

(20) Anlage 2 Teil C Nummer 26 und 29 in der bis zum 15. August 2010 geltenden Fassung sind noch bis zum 1. Dezember 2010 anzuwenden.

(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

(21) Bis zum Ablauf des 30. Oktober 2012 ist Anlage 2 Teil A Nummer 12 in der am 16. Juli 2012 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Anlage 2 (zu § 2) Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen und sonstigen Bedingungen verwendet werden dürfen 1) 2)


Teil A


Lfd.
Nr. | Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung

Anwendungsgebiet und/oder Verwendung | Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis | Weitere Einschränkungen und Anforderungen

a | b | c | d | e | f

1a | Borsäure, Borate und Tetraborate ausgenommen Stoff Nr. 1184 in Anlage 1 | a) Puder

b) Mittel für die Mundhygiene

c) Zahnprothesen- Reinigungsmittel

d) Andere Erzeugnisse (mit Ausnahme von Badezusätzen und Haarwellmitteln) | a) 5% (m/m)

b) 0,1% (m/m)

c) -

d) 3% (m/m)

jeweils berechnet als Borsäure | a), b) und d) Nicht in Erzeugnissen für Kinder unter 3 Jahren verwenden

a) und d) Wenn der Gehalt an freiem löslichen Borat 1,5%, berechnet als Börsäure, übersteigt: Hinweis 'Nicht auf verletzter oder gereizter Haut verwenden' | a), b) und d) Nicht bei Kindern unter 3 Jahren anwenden

a) und d) Nicht auf verletzter oder gereizter Haut verwenden

b) Nicht verschlucken

1b | Tetraborate | a) Badezusätze

b) Haarwellmittel | a) 18% (m/m)

b) 8% (m/m)

jeweils berechnet als Borsäure | a) Nicht in Erzeugnissen für Kinder unter 3 Jahren verwenden | a) Nicht zum Baden von Kindern unter 3 Jahren verwenden

b) Sorgfältig ausspülen

2a | Thioglykolsäure und ihre Salze | a) Kräuselungs- oder Entkräuselungsmittel für die Haare
aa) allgemeine Verwendung
bb)gewerbliche Verwendung

b) Enthaarungsmittel

c) Sonstige Erzeugnisse zur Haarpflege, die nach Anwendung entfernt werden | a)
aa) 8%
bb) 11%

b) 5%

c) 2%

jeweils berechnet als Thioglykolsäure | a) und c) Gebrauchsfertig pH 7 bis 9,5

b) Gebrauchsfertig pH 7 bis 12,7

a), b) und c) In der Gebrauchsanweisung müssen in deutscher Sprache die folgenden Sätze stehen:
- Kontakt mit den Augen vermeiden.
- Im Falle einer Berührung mit den Augen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen.
- Geeignete Handschuhe tragen. (nur für a) und c)) | a) Enthält Salze der Thioglykolsäure
Gebrauchsanweisung beachten
aa) Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.
bb) Nur für gewerbliche Verwendung.

b) und c)
- Enthält Salze der Thioglykolsäure.
- Gebrauchsanweisung beachten.
- Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.

2b | Ester der Thioglykolsäure | Kräuselungs- oder Entkräuselungsmittel für die Haare

a) allgemeine Verwendung

b) gewerbliche Verwendung | a) 8%

b) 11%
jeweils berechnet als Thioglykolsäure | Gebrauchsfertig pH 6 bis 9,5
In der Gebrauchsanweisung müssen in deutscher Sprache die folgenden Sätze stehen:
- Kann bei Hautkontakt eine Sensibilisierung hervorrufen.
- Berührung mit den Augen vermeiden.
- Im Falle einer Berührung mit den Augen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen.
- Geeignete Handschuhe tragen. | Enhält Ester der Thioglykolsäure
Gebrauchsweisung beachten.

a) Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.

b) Nur für gewerbliche Verwendung.

3 | Oxalsäure, ihre Ester und ihre Alkalisalze | Haarmittel | 5% | | Nur für gewerbliche Verwendung

4 | Ammoniak | | 6% berechnet als NH3 | | Über 2 %: Enthält Ammoniak

5 | Tosylchloramidum natricum * | | 0,2% | |

6 | Chlorate der Alkali-Metalle | a) Zahnpasten

b) Sonstige Anwendungen | a) 5%

b) 3% | |

7 | Methylenchlorid | | 35% | | 0,2 % als Höchstgehalt an Verunreinigung

8 | N-substituierte Derivate von p-Phenylendiamin und seine Salze; N-substituierte Derivate von o-Phenylendiamin, ausgenommen die in dieser Anlage an anderer Stelle und die in Anlage 1 Teil A unter den Nummern 1309, 1311 und 1312 aufgeführten Derivate | Oxidations-Haarfärbemittel
a) allgemeine Verwendung | 6% berechnet als freie Base (x) | | a)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamin. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.

b) gewerbliche Verwendung | b) nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Phenylendiamin.

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Geeignete Handschuhe tragen.

8a | p-Phenylendiamin und
seine Salze
CAS-Nr. 106-50-3
EINECS-Nr. 203-404-7
p-Phenylenediamine
HCl
CAS-Nr. 624-18-0
EINECS-Nr. 210-834-9
p-Phenylenediamine
sulphate
CAS-Nr. 16245-77-5
EINECS-Nr. 240-357-1 | Haarfärbestoffe in
oxidativen Haar-
färbemitteln
a) allgemeine
Verwendung
b) gewerbliche
Verwendung | | a) und b) Nach
dem Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen darf
die Höchstkon-
zentration bei der
Anwendung am
Haar 2 %, be-
rechnet als freie
Base, nicht über-
schreiten. | a)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält
Phenylendiamin.
Nicht zur Färbung
von Wimpern und
Augenbrauen ver-
wenden. Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.
b) Nur für gewerb-
liche Verwendung.
Enthält Phenylen-
diamin.

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Geeignete Hand-
schuhe tragen.
Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.

9 | o,m,p-Toluylendiamine, ihre N-substituierten Derivate und ihre Salze, ausgenommen der in dieser Anlage unter der Nummer 9a genannte Stoff sowie die in Anlage 1 unter den Nummern 364, 1310 und 1313 aufgeführten Stoffe | Oxidations- Haarfärbemittel

a) allgemeine Verwendung

b) gewerbliche Verwendung | 10% berechnet als freie Base (x) | | a)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine).
Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.

b) Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine).

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Geeignete Handschuhe tragen.

9a | Toluylen-2,5-diamin
und seine Salze
CAS-Nr. 95-70-5
EINECS-Nr. 202-442-1
Toluene-2,5-diamine
sulfate
CAS-Nr. 615-50-9
EINECS-Nr. 210-431-8 | Haarfärbestoffe
in oxidativen
Haarfärbemitteln
a) allgemeine
Verwendung
b) gewerbliche
Verwendung | | a) und b) Nach
dem Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die Höchst-
konzentration bei
der Anwendung
am Haar 4 %,
berechnet als
freie Base, nicht
überschreiten | a)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere

allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.

Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.

b) Nur für gewerbliche Verwendung.

Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Geeignete Handschuhe tragen.

Das Mischungsverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.

10 | (aufgehoben)

11 | Dichlorophenum * | | 0,5% | | Enthält Dichlorophen

vorherige Änderung

12 | Wasserstoffperoxid und andere Wasserstoffperoxid freisetzende Verbindungen oder Gemische wie Carbamid-Peroxid und Zinkperoxid | a) Haarbehandlungsmittel

b) Hautpflegemittel

c) Gemische zur Nagelhärtung

d) Mundpflegemittel

e) Zahnprothesen- reinigungsmittel
| a) 12% Wasserstoffperoxid, anwesend oder freigesetzt

b) 4% Wasserstoffperoxid, anwesend oder freigesetzt

c) 2% Wasserstoffperoxid, anwesend oder freigesetzt

d) 0,1% Wasserstoffperoxid, anwesend oder freigesetzt
| | a), b) c) Enthält Wasserstoffperoxid. Kontakt mit den Augen vermeiden. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.

a) Geeignete Handschuhe tragen.




12 | Wasserstoffperoxid
und
andere Wasser-
stoffperoxid freiset-
zende
Verbindungen
oder Gemische,
Carbamidperoxid
und
Zinkperoxid | a) Haarbehand-
lungsmittel
| a) 12 % H2O2
(40 Volumen-
prozent), darin
enthalten
oder
daraus freige-
setzt
| | a) geeignete Hand-
schuhe tragen
a)
b) c) e)
Enthält
Wasserstoff-
peroxid.
Kontakt
mit den Au-
gen
vermeiden.
Sofort
Augen spülen,
falls
das Erzeugnis
mit
den Augen in Be-
rührung
gekommen
ist.


b) Hautpflege-
mittel | b) 4 % H2O2,
darin enthalten
oder daraus
freigesetzt

c) Gemische zur
Nagelhärtung | c) 2 % H2O2,
darin enthalten
oder daraus
freigesetzt

d) Mundpflege-
mittel (ein-
schließlich
Mundspülun-
gen, Zahn-
pasta sowie
Zahnaufheller
und -bleich-
mittel) | d) ≤ 0,1 % H2O2,
darin enthalten
oder daraus
freigesetzt

e) Zahnaufheller
und -bleich-
mittel | e) > 0,1 % ≤ 6 %
H2O2, darin
enthalten oder
daraus freige-
setzt | e) Darf nur an
Zahnärzte ab-
gegeben wer-
den. In jedem
Anwendungs-
zyklus muss
die erste An-
wendung stets
einem Zahn-
arzt im Sinne
der Richtlinie
2005/36/EG
(ABl. L 255
vom 30.9.
2005, S. 22)
vorbehalten
sein oder unter
dessen direk-
ter Aufsicht
erfolgen, so-
weit ein
gleichwertiges
Sicherheitsni-
veau gewähr-
leistet ist. Da-
nach muss
das Mittel dem
Verbraucher
für den ver-
bleibenden
Anwendungs-
zyklus bereit-
gestellt wer-
den.
Nicht bei Per-
sonen unter
18 Jahren an-
wenden. | e) Darin enthaltene
oder daraus frei-
gesetzte H2O2-
Konzentration in
Prozent angeben.
Nicht bei Perso-
nen unter 18 Jah-
ren anwenden.
Darf nur an Zahn-
ärzte abgegeben
werden. In jedem
Anwendungs-
zyklus muss die
erste Anwendung
stets einem
Zahnarzt im Sinne
der Richtlinie
2005/36/EG (ABl. L 255 vom 30.9.
2005, S. 22) vor-
behalten sein
oder unter dessen
direkter Aufsicht
erfolgen, falls ein
gleichwertiges
Sicherheitsniveau
gewährleistet ist.
Danach muss das
Mittel dem Ver-
braucher für den verbleibenden
Anwendungs-
zyklus bereit-
gestellt werden.


13 | Formaldehyd | Nagelhärter | 5% berechnet als Formaldehyd | | Die Nagelhaut mit einem Fettkörper schützen.

14 | Hydrochinon | Mittel für künstliche Fingernagelsysteme | 0,02% (nach Mischung für die Verwendung) | Nur gewerbliche Verwendung | - Nur für gewerbliche Verwendung
- Hautkontakt vermeiden
- Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen

15a | Kaliumhydroxid oder Natriumhydroxid | a) Nagelhautentferner

b) Entkräuselungsmittel für die Haare
aa) allgemeine Verwendung
bb) gewerbliche Verwendung

c) Mittel zur Regulierung des pH-Wertes - Enthaarungsmittel

d) Sonstige Verwendungen zur Regulierung des pH-Wertes | a) 5 Gewichts- hundertteile 3)

b)
aa) 2 Gewichts- hundertteile 3)
bb) 4,5 Gewichts- hundertteile 3) | c) bis pH 12,7

d) bis pH 11 | a) Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.

b)
aa) Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.
bb) Nur für gewerbliche Verwendung. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr

c) Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Kontakt mit den Augen vermeiden.

15b | Lithiumhydroxid | a) Entkräuselungsmittel für die Haare
1. Allgemeine Verwendung
2. Gewerbliche Verwendung

b) Mittel zur Regulierung des pH-Wertes
- für Enthaarungsmittel

c) Andere Verwendungen
- Mittel zur Regulierung des pH-Wertes (nur in Erzeugnissen, die ausgespült werden) | a)

1. 2 Gewichts- hundertteile 3)
2. 4,5 Gewichts- hundertteile 3) | b) pH bis max. 12,7

c) pH bis max. 11 | a)

1. Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.
2. Nur für gewerbliche Verwendung. Kontakt mit den Augen vermeiden. Erblindungsgefahr.

b) Enthält Alkali. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Kontakt mit den Augen vermeiden.

15c | Calciumhydroxid | a) Entkräuselungsmittel für die Haare mit zwei Komponenten: Calciumhydroxid und Guanidinsalz

b) Mittel zur Regulierung des pH-Wertes, Haarentfernungsmittel

c) Andere Verwendungen (z. B. Mittel zur Regulierung des pH-Wertes, Verarbeitungshilfsstoff) | a) 7 Gewichts- hundertteile Calciumhydroxid | b) pH bis max. 12,7

c) pH bis max. 11 | a) Enthält Alkali. Kontakt mit den Augen vermeiden. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Erblindungsgefahr

b) Enhält Alkali. Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren. Kontakt mit den Augen vermeiden

16 | 1-Naphthol(CAS-Nr. 90-15-3) und seine Salze | Oxidationshaarfärbemittel | 2,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% |
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine zeitweilige Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

17 | Natriumnitrit | Korrosionsinhibitor | 0,2% | Nicht zusammen mit sekundären oder tertiären Aminen oder sonstigen Nitrosamine bildenden Substanzen verwenden |

18 | Nitromethan | Korrosionsinhibitor | 0,3% | |

19 | aufgehoben | | | |

20 | aufgehoben | | | |

21 | Chinin und seine Salze | a) Shampoo

b) Haarlotion | a) 0,5% als Chininbase berechnet

b) 0,2% als Chininbase berechnet | |

22 | Resorcin | a) Oxidationshaarfärbemittel

1. allgemeine Verwendung
2. gewerbliche Verwendung

b) Haarlotion und Shampoo | a) 5% (xx)

b) 0,5% | | a)
1. Enthält Resorcin. Nach Anwendung die Haare gut spülen. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

2. Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Resorcin. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

b) Enthält Resorcin.

23 | a) Alkalisulfide

b) Erdalkalisulfide | a) Enthaarungsmittel

b) Enthaarungsmittel | a) 2% berechnet als Schwefel pH ≤ 12,7

b) 6% berechnet als Schwefel pH ≤ 12,7 | | a) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kontakt mit den Augen vermeiden.

b) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kontakt mit den Augen vermeiden.

24 | Wasserlösliche zinkhaltige Salze, ausgenommen Zinkphenolsulfonat und Zinkpyrithion | | 1% berechnet als Zink | |

25 | Zinkphenolsulfonat | Desodorierungsmittel, schweißhemmende Mittel und adstringierende Lotionen | 6% berechnet als Anhydrid | | Kontakt mit den Augen vermeiden.

26 | Ammoniummono- fluorphosphat | Mundpflege | 0,15% berechnet als F; bei Mischung mit nach dieser Anlage zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten | | Enthält Ammoniummono- fluorphosphat

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

27 | Natriummonofluorphosphat | idem | 0,15% idem | | Enthält Natriummonofluorphosphat.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

28 | Kaliummono- fluorphosphat | idem | 0,15% idem | | Enthält Kaliummono- fluorphosphat.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

29 | Calciummono- fluorphosphat | idem | 0,15% idem | | Enthält Calciummono- fluorphosphat.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

30 | Calciumfluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Calciumfluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

31 | Natriumfluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Natriumfluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

32 | Kaliumfuorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Kaliumfuorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

33 | Ammoniumfluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Ammoniumfluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

34 | Aluminiumfluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Aluminiumfluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

35 | Zinn(II)fluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Zinn(II)fluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

36 | Cetylamin- hydrofluorid (Hexadecylamin- hydrofluorid) | idem | 0,15% idem | | Enthält Cetylamin- hydrofluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

37 | Bis (hydroxyethyl) -aminopropyl-N- hydroxyethyl- octadecylamin- dihydrofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Bis(hydroxyethyl) -aminopropyl-N- hydroxyethyl- octadecylamin- dihydrofluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

38 | N,N',N'-Tri-(poly- oxyethylen)-N- hexadecyl-propylendiamin- dihydrofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält N,N',N'-Tri-(poly- oxyethylen)-N- hexadecyl-propylendiamin- dihydrofluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

39 | Octadecenylamin- hydrofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Octadecenylamin- hydrofluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

40 | Natrium- Silicofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Natrium- Silicofluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

41 | Kalium- Silicofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Kalium- Silicofluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

42 | Ammonium- Silicofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Ammonium- Silicofluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

43 | Magnesium- Silicofluorid | idem | 0,15% idem | | Enthält Magnesium- Silicofluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

44 | 1,3-Bis (hydroxymethyl)- imidazolidin-2-thion | a) Gemische zur Haarbehandlung

b) Gemische zur Nagelbehandlung | a) 2%

b) 2% | a) in Aerosolpackungen (Sprays) verboten.

b) Der pH-Wert des gebrauchsfertigen Erzeugnisses muß unter 4 liegen. | a) und b) Enthält 1-3 Bis(hydroxymethyl)- imidazolidin-2-thion.

45 | Benzylalkohol 9) | a) Lösungsmittel
b) Duftstoffe/Aromastoffe/ihre Ausgangsstoffe | | |

46 | 6-Methylcumarin | Mundpflegemittel | 0,003% | |

47 | Nicomethanol- fluorhydrat | Mundpflegemittel | 0,15% berechnet als F; bei Mischung mit nach dieser Anlage zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten. | | Enthält Nicomethanol-fluorhydrat.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

48 | Silbernitrat | Erzeugnisse zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen | 4% | | Enhält Silbernitrat. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung kommt.

49 | Selendisulfid | Antischuppenshampoos | 1% | | Enthält Selendisulfid. Kontakt mit den Augen und gereizter Haut vermeiden.

50 | Aluminium- Zirkonium- hydroxochlorid- hydrate AlxZr(OH)yClz.nH2O und ihre Komplexe mit Glycin | Schweißhemmende Mittel | 20% berechnet als wasserfreies Aluminium-Zirkonium- hydroxochlorid

5,4% berechnet als Zirkonium | 1. Das Verhältnis der Aluminiumatome zu den Zirkoniumatomen muß zwischen 2 und 10 liegen.

2. Das Verhältnis der (Al+Zr)- Atome zu den Chloratomen muß zwischen 0,9 und 2,1 liegen. 3. In Aerosolpackungen (Sprays) verboten. | Nicht auf gereizter oder verletzter Haut anwenden.

51 | 8-Hydroxychinolin und sein Sulfat | a) Stabilisierungsmittel für Wasserstoffperoxid in Haarbehandlungsmitteln, die ausgespült werden.

b) Stabilisierungsmittel für Wasserstoffperoxid in Haarbehandlungsmitteln, die nicht ausgespült werden | a) 0,3% berechnet als Base

b) 0,03% berechnet als Base | |

52 | Methanol | Als Denaturierungsmittel für Ethanol und Isopropanol | 5% berechnet in % des Ethanols und des Isopropanols | |

53 | Etidronsäure (1-Hydroxyethyl- idendiphosphonsäure) und ihre Salze | a) Haarpflegemittel

b) Seifen | a) 1,5%

b) 0,2% berechnet als Etidronsäure | |

54 | 1-Phenoxypropan-2-ol | Nur für Mittel, die ausgespült werden | 2% | Verboten in Mundpflegemitteln. |

55 | (weggefallen) | | | |

56 | Magnesiumfluorid | Mundpflege | 0,15% berechnet als Fluor; bei Mischung mit nach dieser Anlage zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten | | Enthält Magnesiumfluorid.

Für Zahnpasta mit Verbindungen mit einem
Fluorgehalt in einer Konzentration von
0,1 bis 0,15 % berechnet als F, die
nicht ohnehin
als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet
sind (z. B. durch 'nur für Erwachsene'),
ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

'Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße
Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung
übermäßigen Verschluckens Zähneputzen
nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher
Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder
Arzt befragen.'

57 | Strontiumchlorid- hexahydrat | a) Zahnpasta

b) Shampoo und Gesichtspflegemittel | a) 3,5% berechnet als Strontium; im Fall von Vermischungen mit anderen nach dieser Anlage zugelassenen Strontiumverbindungen bleibt die maximale Stronitumkonzentration auf 3,5% festgesetzt

b) 2,1% berechnet als Strontium; im Fall von Vermischungen mit anderen nach dieser Anlage zugelassenen Strontiumverbindungen bleibt die maximale Strontiumkonzentration auf 2,1% festgesetzt | | a) Enthält Strontiumchlorid. Für Kinder wird von einem Gebrauch abgeraten.

58 | Strontiumacetat- hemihydrat | Zahnpasten | 3,5% idem | | Enthält Strontiumacetat. Für Kinder wird von einem Gebrauch abgeraten.

59 | Talkum (wasserhaltiges Magnesiumsilikat) | a) Pulverförmige Erzeugnisse für Kinder unter 3 Jahren

b) Sonstige Erzeugnisse | | | a) Von Nase und Mund des Kindes fernhalten.

60 | Fettsäure- Dialkylamide und Dialkanolamide | | Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5% | - Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden
- Höchstgehalt an sekundärem Amin: 5% (gilt für Rohstoffe)
- Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg
- In nitritfreien Behältern aufbewahren |

61 | Monoalkylamine, Monoalkanolamine und deren Salze | | Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5% | - Nicht zusammmen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden
- Reinheit mindestens 99%
- Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5% (gilt für Rohstoffe)
- Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg
- In nitritfreien Behältern aufbewahren |

62 | Trialkylamine, Trialkanolamine und deren Salze | a) Mittel, die nicht ausgespült werden
b) sonstige Mittel | a) 2,5% | a) b)
- Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden
- Reinheit mindestens 99%
- Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5% (gilt für Rohstoffe)
- Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg
- In nitritfreien Behältern aufbewahren |

63 | Strontiumhydroxid | Mittel zur Regulierung des pH-Wertes Haarentfernungsmitteln | 3,5% berechnet als Strontium; bis pH 12,7 | | - Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren.
- Berührung mit den Augen vermeiden.

64 | Strontiumperoxid | Haarbehandlungsmittel, die ausgespült werden; gewerbliche Anwendung | 4,5% berechnet als Strontium im gebrauchsfertigen Erzeugnis | Die Erzeugnisse müssen die für Wasserstoffperoxid festgelegten Anforderungen erfüllen. | - Kontakt mit den Augen vermeiden.
- Sofort Augen spülen, falls Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.
- Nur für gewerbliche Verwendung.
- Geeignete Handschuhe tragen.

65 | Benzalkoniumchlorid, -bromid und -saccharinat | a) Durch Ausspülen zu entfernende Haarpflegemittel
b) Andere Mittel | a) 3% berechnet als Benzalkoniumchlorid
b) 0,1% berechnet als Benzalkoniumchlorid | a) Im Fertigprodukt darf die Konzentration an Benzalkoniumchlorid, -bromid und -saccharinat mit einer Alkylkette von kleiner oder gleich C14 0,1% (berechnet als Benzalkoniumchlorid) nicht übersteigen | a) und b) Kontakt mit den Augen vermeiden

66 | Polyacrylamide | a) Körperpflegemittel, die auf der Haut verbleiben
b) sonstige kosmetische Mittel | | a) Restacrylamidgehalt 0,1 mg/kg
b) Restacrylamidgehalt 0,5 mg/kg |

67 | Amylcinnamal (CAS-Nr. 122-40-7) | | | |

68 | (gestrichen) | | | |

69 | Cinnamylalkohol (CAS-Nr. 104-54-1) | | | |

70 | Citral (CAS-Nr. 5392-40-5) | | | |

71 | Eugenol (CAS-Nr. 97-53-0) | | | |

72 | Hydroxycitronellal (CAS-Nr. 107-75-5) | a) Mundpflegemittel
b) Andere Mittel | b) 1,0 % | |

73 | Isoeugenol (CAS-Nr. 97-54-1) | a) Mundpflegemittel
b) Andere Mittel | b) 0,02 % | |

74 | Amylcinnamylalkohol (CAS-Nr. 101-85-9) | | | |

75 | Benzylsalicylat (CAS-Nr. 118-58-1) | | | |

76 | Cinnamal (CAS-Nr. 104-55-2) | | | |

77 | Cumarin (CAS-Nr. 91-64-5) | | | |

78 | Geraniol (CAS-Nr. 106-24-1) | | | |

79 | Hydroxymethylpentyl- cyclohexencarbo- xaldehyd (CAS-Nr. 31906-04-4) | | | |

80 | Anisylalkohol (CAS-Nr. 105-13-5) | | | |

81 | Benzylcinnamat (CAS-Nr. 103-41-3) | | | |

82 | Farnesol (CAS-Nr. 4602-84-0) | | | |

83 | 2-(4-tert-Butylbenzyl) Propionaldehyd (CAS-Nr. 80-54-6) | | | |

84 | Linalool (CAS-Nr. 78-70-6) | | | |

85 | Benzylbenzoat (CAS-Nr. 120-51-4) | | | |

86 | Citronellol (CAS-Nr. 106-22-9) | | | |

87 | Hexylcinnamaldehyd (CAS-Nr. 101-86-0) | | | |

88 | d-Limonen (CAS-Nr. 5989-27-5) | | | Peroxidgehalt unter 20 mmol/L (gilt für Rohstoffe) |

89 | Methylheptincarbonat (CAS-Nr. 111-12-6) | a) Mundpflegemittel
b) Andere Mittel | b) 0,01 % bei alleiniger Verwendung. In Kombination mit Methyloctincarbonat darf der gemeinsame Anteil im Fertigerzeugnis 0,01 % nicht überschreiten (wobei der Anteil von Methyloctincarbonat nicht höher als 0,002 % sein darf) | |

90 | 3-Methyl-4-(2,6,6-tri- methyl-2-cyclohexen-1 -yl)-3-buten-2-on (CAS-Nr. 127-51-5) | | | |

91 | Eichenmoosextrakt (CAS-Nr. 90028-68-5) | | | |

92 | Baummoosextrakt (CAS-Nr. 90028-67-4) | | | |

93 | 2,4-Diaminopyrimidin-3-oxid (CAS-Nr. 74638-76-9) | Haarpflegemittel | 1,5% | |

94 | Benzoylperoxid | Mittel für künstliche Fingernagelsysteme | 0,7% (nach Mischung für die Verwendung) | Nur gewerbliche Verwendung | - Nur für gewerbliche Verwendung
- Hautkontakt vermeiden
- Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen

95 | Hydrochinon- methylether | Mittel für künstliche Fingernagelsysteme | 0,02% (nach Mischung für die Verwendung) | Nur gewerbliche Verwendung | - Nur für gewerbliche Verwendung
- Hautkontakt vermeiden
- Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen

96 | Muskxylene (CAS-Nr. 81-15-2) | Alle kosmetischen Mittel ausgenommen Erzeugnisse zur Mundpflege | a) 1,0% in Parfüm
b) 0,4% in Eau de Toilette
c) 0,03% in sonstigen Erzeugnissen | |

97 | Muskketone (CAS-Nr. 81-14-1) | Alle kosmetischen Mittel ausgenommen Erzeugnisse zur Mundpflege | a) 1,4% in Parfüm
b) 0,56% in Eau de Toilette
c) 0,042% in sonstigen Erzeugnissen | |

98 | Salicylsäure 4)
(CAS-Nr. 69-72-7) | a) Haarpflegemittel, die
abgespült werden
b) Andere Mittel | a) 3,0 %
b) 2,0 % | Nicht in Mitteln für
Kinder unter 3
Jahren verwenden,
ausgenommen
Shampoos.
Für einen anderen
Zweck als die
Hemmung der
Vermehrung von
Mikroorganismen
im Erzeugnis. Die-
ser Zweck muss
aus der Aufma-
chung des Er-
zeugnisses er-
sichtlich sein. | Nicht zur Pflege von
Kindern unter 3 Jahren
verwenden 5)

99 | Anorganische Sulfite
und Bisulfite 6) | a) Oxidative
Haarfärbemittel
b) Haarglättungsmittel
c) Gesichtsbräunungs-
mittel
d) Andere Bräunungs-
mittel | a) 0,67 % ausgedrückt
als ungebundenes
SO2
b) 6,7 % ausgedrückt
als ungebundenes
SO2
c) 0,45 % ausgedrückt
als ungebundenes
SO2
d) 0,40 % ausgedrückt
als ungebundenes
SO2 | Für einen anderen
Zweck als die
Hemmung der
Vermehrung von
Mikroorganismen
im Erzeugnis. Die-
ser Zweck muss
aus der Aufma-
chung des Er-
zeugnisses er-
sichtlich sein. |

100 | Triclocarban 7)
(CAS-Nr. 101-20-2) | Mittel, die abgespült
werden | 1,5 % | Reinheitskriterien:
3,3',4,4'-Tetrachlo-
roazobenzol
unter 1 mg/kg
3,3',4,4'-Tetrachlo-
roazoxybenzol
unter 1 mg/kg
Für einen anderen
Zweck als die
Hemmung der
Vermehrung von
Mikroorganismen
im Erzeugnis. Die-
ser Zweck muss
aus der Aufma-
chung des Er-
zeugnisses er-
sichtlich sein. |

101 | Zinkpyrithion 8)
(CAS-Nr. 13463-41-7) | Auf den Haaren verblei-
bende Haarpflegemittel | 0,1 % | Für einen anderen
Zweck als die
Hemmung der
Vermehrung von
Mikroorganismen
im Erzeugnis. Die-
ser Zweck muss
aus der Aufma-
chung des Er-
zeugnisses er-
sichtlich sein. |

102 | Glyoxal
(INCI)
CAS-Nr. 107-22-2
EINECS-Nr. 203-474-9 | | 100 mg/kg | |

103 | Abies alba cone oil
und extract
CAS-Nr. 90028-76-5 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

104 | Abies alba needle oil
und extract
CAS-Nr. 90028-76-5 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

105 | Abies pectinata
needle oil und extract
CAS-Nr. 92128-34-2 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

106 | Abies sibirica needle
oil und extract
CAS-Nr. 91697-89-1 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

107 | Abies balsamea
needle oil und extract
CAS-Nr. 85085-34-3 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

108 | Pinus mugo pumilio
leaf und twig oil und
extract
CAS-Nr. 90082-73-8 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

109 | Pinus mugo leaf und
twig oil und extract
CAS-Nr. 90082-72-7 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

110 | Pinus sylvestris leaf
und twig oil und
extract
CAS-Nr. 84012-35-1 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

111 | Pinus nigra leaf und
twig oil und extract
CAS-Nr. 90082-74-9 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

112 | Pinus palustris leaf
und twig oil und
extract
CAS-Nr. 97435-14-8 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

113 | Pinus pinaster leaf
und twig oil und
extract
CAS-Nr. 90082-75-0 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

114 | Pinus pumila leaf und
twig oil und extract
CAS-Nr. 97676-05-6 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

115 | Pinus species leaf
und twig oil und
extract
CAS-Nr. 94266-48-5 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

116 | Pinus cembra leaf
und twig oil und
extract
CAS-Nr. 92202-04-5 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

117 | Pinus cembra leaf
und twig extract ace-
tylated
CAS-Nr. 94334-26-6 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

118 | Picea Mariana Leaf
Oil und Extract
CAS-Nr. 91722-19-9 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

119 | Thuja Occidentalis
Leaf Oil und Extract
CAS-Nr. 90131-58-1 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

120 | Thuja Occidentalis
Stem Oil
CAS-Nr. 90131-58-1 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

121 | 3-Carene
CAS-Nr. 13466-78-9
3,7,7-Trimethylbicy-
clo-[4.1.0]-hept-3-en
(Isodipren) | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

122 | Cedrus atlantica
wood oil und extract
CAS-Nr. 92201-55-3 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

123 | Cupressus sempervi-
rens leaf oil und
extract
CAS-Nr. 84696-07-1 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

124 | Turpentine gum
(Pinus spp.)
CAS-Nr. 9005-90-7 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

125 | Turpentine oil und
rectified oil
CAS-Nr. 8006-64-2 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

126 | Turpentine, steam
distilled (Pinus spp.)
CAS-Nr. 8006-64-2 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

127 | Terpene alcohols
acetates
CAS-Nr. 69103-01-1 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

128 | Terpene hydrocar-
bons
CAS-Nr. 68956-56-9 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

129 | Terpenes und terpe-
noids ausgenommen
limonene (d-, l-, und
dl-isomers), aufge-
führt unter den lau-
fenden Nummern
167, 168 und 88 von
Anlage 2 Teil A
CAS-Nr. 65996-98-7 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

130 | Terpenes und
Terpenoids
CAS-Nr. 68917-63-5 | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

131 | a-Terpinene
CAS-Nr. 99-86-5
p-Mentha-1,3-dien | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

132 | y-Terpinene
CAS-Nr. 99-85-4
p-Mentha-1,4-dien | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

133 | Terpinolene
CAS-Nr. 586-62-9
p-Mentha-1,4(8)-dien | | | Peroxidgehalt unter
10 mmol/L (*) |

134 | Acetyl hexamethyl in-
dan
CAS-Nr. 15323-35-0
1,1,2,3,3,6-Hexame-
thylindan-5-yl-me-
thylketon | a) 'Leave-on'-
Produkte
b) 'Rinse-off'-
Produkte | a) 2 % | |

135 | Allyl butyrate
CAS-Nr. 2051-78-7
2-Propenylbutanoat | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

136 | Allyl cinnamate
CAS-Nr. 1866-31-5
2-Propenyl-3-phenyl-
2-propenoat | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

137 | Allyl cyclohexylace-
tate
CAS-Nr. 4728-82-9
2-Propenylcyclohe-
xanacetat | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

138 | Allyl cyclohexylpro-
pionate
CAS-Nr. 2705-87-5
2-Propenyl-3-cyclo-
hexanpropanoat | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

139 | Allyl heptanoate
CAS-Nr. 142-19-8
2-Propenylheptanoat | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

140 | Allyl caproate
CAS-Nr. 123-68-2
Allylhexanoat | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

141 | Allyl isovalerate
CAS-Nr. 2835-39-4
2-Propenyl-3-methyl-
butanoat | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

142 | Allyl octanoate
CAS-Nr. 4230-97-1
2-Allylcaprylat | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

143 | Allyl phenoxyacetate
CAS-Nr. 7493-74-5
2-Propenylphenoxy-
acetat | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

144 | Allyl phenylacetate
CAS-Nr. 1797-74-6
2-Propenylbenzen-
acetat | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

145 | Allyl 3,5,5-trimethyl-
hexanoate
CAS-Nr. 71500-37-3 | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

146 | Allyl cyclohexyloxy-
acetate
CAS-Nr. 68901-15-5 | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

147 | Allyl isoamyloxyace-
tate
CAS-Nr. 67634-00-8 | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

148 | Allyl 2-methylbutoxy-
acetate
CAS-Nr. 67634-01-9 | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

149 | Allyl nonanoate
CAS-Nr. 7493-72-3 | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

150 | Allyl propionate
CAS-Nr. 2408-20-0 | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

151 | Allyl trimethylhexa-
noate
CAS-Nr. 68132-80-9 | | | Der Anteil von freiem
Allylalkohol im Ester
muss unter 0,1 %
liegen |

151a | Allyl phenethyl
ether
CAS-Nr.
14289-65-7
EC-Nr. 238-212-2 | | | Der Anteil von
freiem Allyl-
alkohol im
Ether muss
unter 0,1 %
liegen. |

152 | Allyl heptine carbo-
nate
CAS-Nr. 73157-43-4
(Allyloct-2-ynoat) | | 0,002 % | Dieser Stoff darf
nicht in Kombination
mit anderen 2-Alkin-
säureestern verwen-
det werden (z. B.
Methylheptincarbo-
nat) |

153 | Amylcyclopentenone
CAS-Nr. 25564-22-1
2-Pentylcyclopent-2-
en-1-on | | 0,1 % | |

154 | Myroxylon balsamum
var. pereirae extracts
und distillates
CAS-Nr. 8007-00-9
Perubalsamöl, abso-
lut und Anhydrol
(Perubalsamöl) | | 0,4 % | |

155 | 4-tert.-Butyldihydro-
cinnamaldehyde
CAS-Nr. 18127-01-0
3-(4-tert-Butylphe-
nyl)-propionaldehyd | | 0,6 % | |

156 | Cuminum cyminum
fruit oil und extract
CAS-Nr. 84775-51-9 | a) 'Leave-on'-
Produkte
b) 'Rinse-off'-
Produkte | a) 0,4 % Kreuz-
kümmelöl | |

157 | cis-Rose ketone-1 (**)
CAS-Nr. 23726-94-5
(Z)-1-(2,6,6-Trimethyl-
2-cyclohexen-1-yl)-
2-buten-1-on
(cis-α-Damascon) | a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel | b) 0,02 % | |

158 | trans-Rose ketone-2
(**)
CAS-Nr. 23726-91-2
(E)-1-(2,6,6-Trimethyl
-1-cyclohexen-1-yl)-
2-buten-1-on
(trans-β-Damascon) | a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel | b) 0,02 % | |

159 | trans-Rose ketone-5
(**)
CAS-Nr. 39872-57-6
(E)-1-(2,4,4-Trimethyl
-2-cyclohexen-1-yl)-
2-buten-1-on
(Isodamascon) | | 0,02 % | |

160 | Rose ketone-4 (**)
CAS-Nr. 23696-85-7
1-(2,6,6-Trimethylcy-
clohexa-1,3-dien-1-
yl) 2-buten-1-on
(Damascenon) | a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel | b) 0,02 % | |

161 | Rose ketone-3 (**)
CAS-Nr. 57378-68-4
1-(2,6,6-Trimethyl-3-
cyclohexen-1-yl)-2-
buten-1-on
(δ-Damascon)
| a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel | b) 0,02 % | |

162 | cis-Rose ketone-2 (**)
CAS-Nr. 23726-92-3
1-(2,6,6-Trimethyl-l-
cyclohexen-1-yl)-2-
buten-1-on
(cis-β-Damascon) | a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel | b) 0,02 % | |

163 | trans-Rose ketone-1
(**)
CAS-Nr. 24720-09-0
1-(2,6,6-Trimethyl-2-
cyclohexen-1-yl)-2-
buten-1-on
(trans-α-Damascon) | a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel | b) 0,02 % | |

164 | Rose ketone-5 (**)
CAS-Nr. 33673-71-1
1-(2,4,4-Trimethyl-2-
cyclohexen-1-yl)-2-
buten-1-on | | 0,02 % | |

165 | trans-Rose ketone-3
(**)
CAS-Nr. 71048-82-3
1-(2,6,6-Trimethyl-3-
cyclohexen-1-yl)-2-
buten-1-on
(trans-δ-Damascon)
| a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel | b) 0,02 % | |

166 | trans-2-hexenal
CAS-Nr. 6728-26-3 | a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel | b) 0,002 % | |

167 | l-Limonene
CAS-Nr. 5989-54-8
(S)-p-Mentha-1,8-
dien | | | Peroxidgehalt unter
20 mmol/L (*) |

168 | dl-Limonen (race-
misch)
CAS-Nr. 138-86-3
1,8(9)-p-Menthadien;
p-Mentha-1,8-dien
(Dipenten) | | | Peroxidgehalt unter
20 mmol/L (*) |

169 | Perillaldehyde
CAS-Nr. 2111-75-3
p-Mentha-1,8-dien-
7-al | a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel | b) 0,1 % | |

170 | Isobergamate
CAS-Nr. 68683-20-5
Menthadien-7-me-
thylformat | | 0,1 % | |

171 | Methoxydicyclopen-
tadiencarboxaldehyd
CAS-Nr. 86803-90-9
Octahydro-5-me-
thoxy-4,7-methano-
1H-inden-2-carbox-
aldehyd | | 0,5 % | |

172 | 3-Methylnon-2-ene-
nitril
CAS-Nr. 53153-66-5 | | 0,2 % | |

173 | Methyl octine carbo-
nate
CAS-Nr. 111-80-8
Methylnon-2-ynoat | a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel | b) 0,002 % bei al-
leiniger Ver-
wendung
In Kombination
mit Methyl-
heptin-carbo-
nat darf der
gemeinsame
Anteil im
Fertig-
erzeugnis
0,01 % nicht
überschreiten
(wobei der An-
teil von Methyl-
octincarbonat
nicht höher als
0,002 % sein
darf) | |

174 | Amylvinylcarbinyl
acetate
CAS-Nr. 2442-10-6
1-Octen-3-yl-acetat | a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel | b) 0,3 % | |

175 | Propylidenephthalide
CAS-Nr. 17369-59-4
3-Propylidenephtha-
lid | a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel | b) 0,01 % | |

176 | Isocyclogeraniol
CAS-Nr. 68527-77-5
2,4,6-Trimethyl-3-cy-
clohexen-1-methanol | | 0,5 % | |

177 | 2-Hexylidene cyclo-
pentanone
CAS-Nr. 17373-89-6 | a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel | b) 0,06 % | |

178 | Methyl heptadienone
CAS-Nr. 1604-28-0
6-Methyl-3,5-hepta-
dien-2-on | a) Mundpflege-
mittel
b) Andere Mittel | b) 0,002 % | |

179 | p-methylhydrocinna-
mic aldehyde
CAS-Nr. 5406-12-2
Cresylpropionalde-
hyd p-Methyldihydro-
cinnamaldehyd | | 0,2 % | |

180 | Liquidambar orienta-
lis Balsam oil und
extract
CAS-Nr. 94891-27-7
(Styrax) | | 0,6 % | |

181 | Liquidambar styraci-
flua balsam oil und
extract
CAS-Nr. 8046-19-3
(Styrax) | | 0,6 % | |

182 | Acetyl hexamethyl
tetralin
CAS-Nr. 21145-77-7
CAS-Nr. 1506-02-1
1-(5,6,7,8-Tetrahy-
dro-3,5,5,6,8,8-hexa-
methyl-2-naphthyl)-
ethan-1-on
(AHTN) | Alle kosmetischen
Mittel, ausgenom-
men Mundpflege-
mittel | a) 'Leave-on'-
Produkte:
0,1 %
ausgenom-
men:
hydroalkoholi-
sche Mittel:
1 %
Parfüm:
2,5 %
parfümierende
Creme:
0,5 %
b) 'Rinse-off'-
Produkte:
0,2 % | |

183 | Commiphora erythrea
engler var. glabres-
cens engler gum
extract und oil
CAS-Nr. 93686-00-1 | | 0,6 % | |

184 | Opopanax chironium
resin
CAS-Nr. 93384-32-8 | | 0,6 % | |

185 | Toluol
CAS-Nr. 108-88-3
EG-Nr. 203-625-9 | Nagelmittel | 25 % | | Außer Reich-
weite von Kin-
dern aufbewah-
ren.
Nur zur Benut-
zung durch Er-
wachsene.

186 | Diethylenglykol (DEG)
CAS-Nr. 111-46-6
EG-Nr. 203-872-2
2,2´-Oxydiethanol | Spuren in Be-
standteilen | 0,1 % | |

187 | Butoxydiglykol
CAS-Nr. 112-34-5
EG-Nr. 203-961-6
Diethylenglykolmono-
butylether (DEGBE) | Lösungsmittel in
Haarfärbemitteln | 9 % | Keine Verwendung
in Aerosolpackungen
(Sprays) |

188 | Butoxyethanol
CAS-Nr. 111-76-2
EG-Nr. 203-905-0
| Lösungsmittel in
oxidativen Haarfär-
bemitteln
| 4 %
| Keine Verwendung
in Aerosolpackungen
(Sprays)
|

Ethylenglykolmono-
butylether (EGBE) | Lösungsmittel in
nichtoxidativen
Haarfärbemitteln | 2,0 % | Keine Verwendung
in Aerosolpackungen
(Sprays) |

189 | Trinatrium-5-hydroxy-
1-(4-sulfophenyl)-
4-(4-sulfophenylazo)
pyrazol-3-carboxylat
und Aluminiumsalz 10)
Acid Yellow 23
CAS-Nr. 1934-21-0
EINECS-Nr. 217-699-5
Acid Yellow 23
Aluminium lake
CAS-Nr. 12225-21-7
EINECS-Nr. 235-428-9
CI 19140 | Nicht oxidierende
Haarfärbemittel | 0,5 % | |

190 | Benzolmethanamin,
N-Ethyl-N-[4-[[4-[ethyl-
[(3-sulfophenyl)-
methyl]-amino]-phenyl]
[2-sulfophenyl)methy-
len]-2,5-cyclohexadien-
1-yliden]-3-sulfo,
inneres Salz, Dinatrium-
salz und seine Ammoni-
um- und Aluminium-
salze 10)
Acid Blue 9
CAS-Nr. 3844-45-9
EINECS-Nr. 223-339-8
Acid Blue 9
Ammonium salt
CAS-Nr. 2650-18-2
EINECS-Nr. 220-168-0
Acid Blue 9
Aluminium lake
CAS-Nr. 68921-42-6
EINECS-Nr. 272-939-6
CI 42090 | Nicht oxidierende
Haarfärbemittel | 0,5 % | |

191 | Dinatrium-6-hydroxy-
5-[(2-methoxy-4-sulfo-
nato-m-tolyl)azo]
naphthalin-2-sulfonat 10)
Curry Red
CAS-Nr. 25956-17-6
EINECS-Nr. 247-368-0
CI 16035 | Nicht oxidierende
Haarfärbemittel | 0,4 % | |

192 | Trinatrium-
1-(1-naphthylazo)-
2-hydroxy-
naphthalin-4',6,8-
trisulfonat und
Aluminiumsalz 10)
Acid Red 18
CAS-Nr. 2611-82-7
EINECS-Nr. 220-036-2
Acid Red 18
Aluminium lake
CAS-Nr. 12227-64-4
EINECS-Nr. 235-438-3
CI 16255 | Nicht oxidierende
Haarfärbemittel | 0,5 % | |

193 | Hydrogen-3,6-bis
(diethylamino)-
9-(2,4-disulfonato-
phenyl)xanthylium,
Natriumsalz 10)
Acid Red 52
CAS-Nr. 3520-42-1
EINECS-Nr. 222-529-8
CI 45100 | a) Oxidations-
haarfärbemittel | | a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen Be-
dingungen darf
die Höchst-
konzentration
bei der Anwen-
dung am Haar
1,5 % nicht
überschreiten. | a) Das Misch-
verhältnis
muss auf dem
Etikett ange-
geben werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

b) Nicht
oxidierende
Haarfärbemittel | b) 0,6 %

194 | Dinatrium-5-amino-
4-hydroxy-3-(phenyl-
azo)naphthalin-
2,7-disulfonat 10)
Acid Red 33
CAS-Nr. 3567-66-6
EINECS-Nr. 222-656-9
CI 17200 | Nicht oxidierende
Haarfärbemittel | 0,5 % | |

195 | Natrium-1-amino-
4-(cyclohexylamino)-
9,10-dihydro-
9,10-dioxoanthracen-
2-sulfonat 10)
Acid Blue 62
CAS-Nr. 4368-56-3
EINECS-Nr. 224-460-9
CI 62045 | Nicht oxidierende
Haarfärbemittel | 0,5 % | - Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren |

196 | 1-[(2'-Methoxyethyl)-
amino]-2-nitro-
4-[di-(2'-hydroxyethyl)
amino]benzol 10)
HC Blue No 11
CAS-Nr. 23920-15-2
EINECS-Nr. 459-980-7 | Nicht oxidierende
Haarfärbemittel | 2,0 % | - Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren |

197 | 1,5-Bis-(ß-hydroxy-
ethyl)amino-2-nitro-
4-chlorbenzol 10)
HC Yellow No 10
CAS-Nr. 109023-83-8
EINECS-Nr. 416-940-3 | Nicht oxidierende
Haarfärbemittel | 0,1 % | - Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren |

198 | 3-Methylamino-4-nitro-
phenoxyethanol 10)
3-Methylamino-4-nitro-
phenoxyethanol (INCI)
CAS-Nr. 59820-63-2
EINECS-Nr. 261-940-7 | Nicht oxidierende
Haarfärbemittel | 0,15 % | - Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren |

199 | 2,2'-[[4-[(2-Hydroxy-
ethyl)amino]-3-nitro-
phenyl]imino]bis-
ethanol 10)
HC Blue No 2
CAS-Nr. 33229-34-4
EINECS-Nr. 251-410-3 | Nicht oxidierende
Haarfärbemittel | 2,8 % | - Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren | Erzeugnis kann
eine allergische
Reaktion hervor-
rufen

200 | 1-Propanol,
3-[[4-[Bis(2-hydroxy-
ethyl)amino]-2-nitro-
phenyl]amino] 10)
HC Violet No 2
CAS-Nr. 104226-19-9
EINECS-Nr. 410-910-3 | Nicht oxidierende
Haarfärbemittel | 2,0 % | - Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren | Erzeugnis kann
eine allergische
Reaktion hervor-
rufen

201 | 2-Chloro-6-ethyl-
amino-4-nitrophenol
CAS-Nr.
131657-78-8
EG-Nr. 411-440-1 | a) Haarfärbe-
stoff in
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln | | a) Nach dem
Mischen
unter
oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchst-
konzentration
bei der
Anwendung
am Haar
1,5 % nicht
überschrei-
ten.
Für a) und b)
gilt:
- Nicht
zusammen
mit
nitrosierend
wirkenden
Systemen
verwenden
- Höchstge-
halt an
Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien
Behältern
aufbewah-
ren | a) Das Misch-
verhältnis muss
auf dem Etikett
angegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren
bestimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit 'schwar-
zem Henna'
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.

b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln | b) 3,0 % | |

202 | 4,4'-[1,3-Propandiyl
bis(oxy)]bisbenzol-
1,3-diamin und sein
Tetrahydrochloridsalz 10)
1,3-Bis-(2,4-diamino-
phenoxy)-propan
CAS-Nr. 81892-72-0
EINECS-Nr. 279-845-4
1,3-bis-(2,4-Diamino-
phenoxy)-propan HCl
CAS-Nr. 74918-21-1
EINECS-Nr. 278-022-7 | a) Oxidations-
haarfärbemittel | | a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen Be-
dingungen darf
die Höchst-
konzentration
bei der Anwen-
dung am Haar
1,2 % berech-
net als freie
Base (1,8 % als
Tetrahydrochlo-
ridsalz), nicht
überschreiten. | a) Das Misch-
verhältnis
muss auf dem
Etikett ange-
geben werden.
Für a) und b) gilt:
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

b) Nicht
oxidierende
Haarfärbemittel | b) 1,2 % als freie
Base (1,8 % als
Tetrahydro-
chloridsalz)

203 | 6-Methoxy-N2-methyl-
2,3-pyridindiaminhydro-
chlorid und Dihydro-
chloridsalz 10)
6-Methoxy-2-methyl-
amino-3-aminopyridin
HCl
CAS-Nr. 90817-34-8
(HCl)
CAS-Nr. 83732-72-3
(2HCl)
EINECS-Nr. 280-622-9
(2HCl) | a) Oxidations-
haarfärbemittel | | a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen Be-
dingungen darf
die Höchst-
konzentration
bei der Anwen-
dung am Haar
0,68 % berech-
net als freie
Base (1,0 % als
Dihydrochlorid),
nicht über-
schreiten.
Für a) und b) gilt:
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren | a) Das Misch-
verhältnis muss
auf dem Etikett
angegeben
werden.
Für a) und b) gilt:
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

b) Nicht
oxidierende
Haarfärbemittel | b) 0,68 % als freie
Base (1,0 % als
Dihydrochlorid)

204 | 2,3-Dihydro-1H-indol-
5,6-diol und sein
Hydrobromidsalz 10)
Dihydroxyindolin
CAS-Nr. 29539-03-5
Dihydroxyindolin HBr
CAS-Nr. 138937-28-7
EINECS-Nr. 421-170-6 | Nicht oxidierende
Haarfärbemittel | 2,0 % | | Erzeugnis kann
eine allergische
Reaktion hervor-
rufen

205 | 4-Hydroxypropylamino-
3-nitro-phenol 10)
4-Hydroxypropylamino-
3-nitro-phenol (INCI)
CAS-Nr. 92952-81-3
EINECS-Nr. 406-305-9 | a) Oxidations-
haarfärbemittel | | a) Nach dem
Mischen unter
oxidativen Be-
dingungen darf
die Höchst-
konzentration
bei der Anwen-
dung am Haar
2,6 % berech-
net als freie
Base nicht
überschreiten.
Für a) und b) gilt:
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren | a) Das Mischver-
hältnis muss
auf dem Etikett
angegeben
werden.
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

b) Nicht
oxidierende
Haarfärbemittel | b) 2,6 %

206 | Verbena Absolue
(Lippia citriodora
Kunth.)
CAS-Nr.
8024-12-2 | | 0,2% | |

207 | Ethyl Lauroyl Argi-
nate HCl (INCI) 11)
Ethyl-Nα-dode-
canoyl-L-arginin-
hydrochlorid
CAS-Nr.
60372-77-2
EG-Nr. 434-630-6 | a) Seife
b) Anti-
schuppen-
shampoo
c) Desodorie-
rungsmittel,
nicht
sprühbar | 0,8% | Für einen
anderen
Zweck als die
Hemmung
der Vermehrung
von Mikro-
organismen im
Erzeugnis.
Dieser Zweck
muss aus der
Aufmachung
des Erzeugnis-
ses ersichtlich
sein. |

208 | 1-(β-Aminoethyl)
amino-4-(β-hy-
droxy-ethyl)oxy-2-
nitrobenzol und
seine Salze
HC Orange Nr. 2
CAS-Nr.
85765-48-6
EINECS-Nr.
416-410-1 | Haarfärbestoff
in nichtoxidati-
ven Haarfärbe-
mitteln | 1,0% | - Nicht
zusammen
mit nitro-
sierend
wirkenden
Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewahren |
Warnzeichen (BGBl. I 2010 S. 1148)
Haarfärbe
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach
dem Färben
Ihrer Haare
eine Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit 'schwarzem
Henna' bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion
verursacht hat.

209 | 2-[(2-Methoxy-
4-nitro-phenyl)ami-
no]ethanol
und seine Salze
2-Hydroxyethyl-
amino-5-nitro-
anisole
CAS-Nr.
66095-81-6
EINECS-Nr.
266-138-0 | Haarfärbestoff
in nichtoxi-
dativen Haar-
färbemitteln | 0,2% | - Nicht
zusammen
mit nitro-
sierend
wirkenden
Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosa-
min: 50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern
aufbewah-
ren |

215 | 4-Amino-3-nitro-
phenol
CAS-Nr. 610-81-1
EG-Nr. 210-236-8 | a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln | | a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,5 %
nicht über-
schreiten. | a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit 'schwar-
zem Henna'
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.

b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln | b) 1,0 % | | b)
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion
festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit 'schwar-
zem Henna'
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.

216 | 2,7-Naphthalenediol
CAS-Nr. 582-17-2
EG-Nr. 209-478-7 | a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln | | a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,0 %
nicht über-
schreiten. | a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit 'schwar-
zem Henna'
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.

b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln | b) 1,0 % | |

217 | m-Aminophenol
CAS-Nr. 591-27-5
EG-Nr. 209-711-2
m-Aminophenol HC1
CAS-Nr. 51-81-0
EG-Nr. 200-125-2
m-Aminophenol
sulfate
CAS-Nr. 68239-81-6
EG-Nr. 269-475-1
sodium m-Amino-
phenol
CAS-Nr. 38171-54-9 | Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemitteln | | Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,2 % nicht
überschreiten. | Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergierisiko
erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung mit
'schwarzem
Henna' bei Ihnen
schon einmal eine
Reaktion verur-
sacht hat.

218 | 2,6-Dihydroxy-3,4-
dimethylpyridine
CAS-Nr. 84540-47-6
EG-Nr. 283-141-2 | Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemitteln | | Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,0 % nicht
überschreiten. | Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
'schwarzem Hen-
na' können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit 'schwar-
zem Henna' bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.

222 | 2-Hydroxyethyl
picramic acid
CAS-Nr. 99610-72-7
EG-Nr. 412-520-9 | a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln | | a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,5 %
nicht über-
schreiten.
Für a) und b)
gilt:
- Nicht zu-
sammen
mit
nitrosie-
rend wir-
kenden
Systemen
verwenden
- Höchstge-
halt an Ni-
trosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien Be-
hältern auf-
bewahren | a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit 'schwarzem
Henna' bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.

b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln | b) 2,0 % | |

223 | p-Methylamino-
phenol
CAS-Nr. 150-75-4
EG-Nr. 205-768-2
und sein Sulfatsalz
p-Methylamino-
phenol sulfate
CAS-Nr. 55-55-0/
1936-57-8
EG-Nr. 200-237-1/
217-706-1 | Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln | | Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,68 % (als
Sulfat) nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren | Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
'schwarzem Hen-
na' können das Al-
lergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit 'schwar-
zem Henna' bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.

225 | Ethanol, 2-[4-[Ethyl
[(2-Hydroxyethyl)
Amino]-2-Nitrophe-
nyl]Amino]
CAS-Nr. 104516-93-0
und sein Hydro-
chlorid
HC Blue No 12
CAS-Nr. 132885-85-9
EG-Nr. 407-020-2 | a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln | | a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 0,75 %
(als Hydro-
chlorid) nicht
überschrei-
ten.
Für a) und b)
gilt
- Nicht zu-
sammen
mit nitrosie-
rend wir-
kenden
Systemen
verwenden
- Höchst-
gehalt an
Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien Be-
hältern auf-
bewahren | a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im Ge-
sicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem Fär-
ben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
'schwarzem
Henna' bei Ih-
nen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.

b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln | b) 1,5 % (als
Hydrochlorid) | |

227 | 3-Amino-2,4-dichlo-
rophenol
CAS-Nr. 61693-42-3
EG-Nr. 262-909-0
und sein Hydro-
chlorid
3-Amino-2,4-dichlo-
rophenol HC1
CAS-Nr. 61693-43-4 | a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln | | a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,5 %
(als Hydro-
chlorid) nicht
überschrei-
ten. | a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergieri-
siko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem Fär-
ben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
'schwarzem
Henna' bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.

b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln | b) 1,5 % (als
Hydrochlorid) | |

230 | Phenylmethylpyrazo-
lone
CAS-Nr. 89-25-8
EG-Nr. 201-891-0 | Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln | | Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,25 %
nicht überschrei-
ten. | Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
'schwarzem Hen-
na' können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit 'schwar-
zem Henna' bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.

232 | 2-Methyl-5-hydroxy-
ethylaminophenol
CAS-Nr. 55302-96-0
EG-Nr. 259-583-7 | Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln | | Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren | Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben
Sie Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit 'schwar-
zem Henna' bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.

234 | Hydroxybenzomor-
pholine
CAS-Nr. 26021-57-8
EG-Nr. 247-415-5 | Haarfärbestoff
in oxidativen
Haarfärbemitteln | | Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,0 % nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren | Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergierisiko
erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar
nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit 'schwar-
zem Henna' bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.

237 | 2,2'-[(4-Amino-3-ni-
trophenyl)imino]bi-
sethanol
CAS-Nr. 29705-39-3
und sein Hydrochlo-
rid
HC Red No 13
CAS-Nr. 94158-13-1
EG-Nr. 303-083-4 | a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln | | a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,25 %
(als Hydro-
chlorid) nicht
überschrei-
ten. | a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem Fär-
ben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
'schwarzem
Henna' bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.

b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln | b) 2,5 % (als
Hydrochlorid) | |

238 | 2,6-Dimethoxy-3,5-
pyridindiamin
CAS-Nr. 85679-78-3
(freie Base) und sein
Hydrochlorid
2,6-Dimethoxy-3,5-
pyridinediamine HC1
CAS-Nr. 56216-28-5
EG-Nr. 260-062-1 | Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln | | Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,25 %
(als Hydrochlorid)
nicht überschrei-
ten. | Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
'schwarzem Hen-
na' können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit 'schwar-
zem Henna' bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.

239 | HC Violet No. 1
CAS-Nr. 82576-75-8
EG-Nr. 417-600-7 | a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln | | a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 0,25 %
nicht über-
schreiten.
Für a) und b)
gilt
- Nicht zu-
sammen
mit
nitrosie-
rend wir-
kenden
Systemen
verwenden
- Höchstge-
halt an Ni-
trosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien Be-
hältern auf-
bewahren | a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
'schwarzem
Henna' bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion verur-
sacht hat.

b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln | b) 0,28 % | | b)
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
'schwarzem
Henna' bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.

241 | 1,5-Naphthalenediol
CAS-Nr. 83-56-7
EG-Nr. 201-487-4 | a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln | | a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,0 %
nicht über-
schreiten. | a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre Tä-
towierung mit
'schwarzem
Henna' bei
Ihnen schon
einmal eine
Reaktion ver-
ursacht hat.

b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln | b) 1,0 % | |

242 | Hydroxypropyl bis(N-
hydroxyethyl-p-phe-
nylendiamin)
CAS-Nr. 128729-30-6
und sein Tetrahydro-
chlorid
Hydroxypropyl bis(N-
hydroxy-ethyl-p-
phenylenediamine)
HC1
CAS-Nr. 128729-28-2
EG-Nr. 416-320-2 | Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln | | Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 0,4 % (als
Tetrahydrochlo-
rid) nicht über-
schreiten. | Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
'schwarzem Hen-
na' können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit 'schwar-
zem Henna' bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.

243 | 4-Amino-2-hydroxy-
toluene
CAS-Nr. 2835-95-2
EG-Nr. 220-618-6 | Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln | | Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % nicht
überschreiten. | Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit 'schwar-
zem Henna' bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.

244 | 2,4-Diaminophe-
noxyethanol
CAS-Nr. 70643-19-5
und sein Hydrochlo-
rid und sein Sulfat-
salz
2,4-Diaminophe-
noxyethanol HC1
CAS-Nr. 66422-95-5
EG-Nr. 266-357-1
2,4-Diaminophe-
noxyethanol sulfate
CAS-Nr. 70643-20-8
EG-Nr. 274-713-2 | Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln | | Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 2,0 % (als
Hydrochlorid)
nicht überschrei-
ten. | Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
'schwarzem Hen-
na' können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit 'schwar-
zem Henna' bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.

245 | 2-Methylresorcinol
CAS-Nr. 608-25-3
EG-Nr. 210-155-8 | a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln | | a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 1,8 %
nicht über-
schreiten. | a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit 'schwar-
zem Henna'
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.

b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln | b) 1,8 % | |

246 | 4-Amino-m-cresol
CAS-Nr. 2835-99-6
EG-Nr. 220-621-2 | Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln | | Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % nicht
überschreiten. | Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren
bestimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
'schwarzem Hen-
na' können das
Allergierisiko er-
höhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit 'schwar-
zem Henna' bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.

248 | 2-Amino-4-hydroxy-
ethylaminoanisole
CAS-Nr. 83763-47-7
EG-Nr. 280-733-2
und sein Sulfatsalz
2-Amino-4-hydroxy-
ethylaminoanisole
sulfate
CAS-Nr. 83763-48-8
EG-Nr. 280-734-8 | Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln | | Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % (als
Sulfat) nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren | Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen mit
'schwarzem Hen-
na' können das
Allergierisiko erhö-
hen. Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit 'schwar-
zem Henna' bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.

249 | Hydroxyethyl-3,4-
methylen-dioxyanilin
und sein Hydro-
chlorid
Hydroxyethyl-3,4-
methylene-dioxyani-
line HC1
CAS-Nr. 94158-14-2
EG-Nr. 303-085-5 | Haarfärbestoff in
oxidativen Haar-
färbemitteln | | Nach dem Mi-
schen unter oxi-
dativen Bedin-
gungen darf die
Höchstkonzen-
tration bei der
Anwendung am
Haar 1,5 % nicht
überschreiten.
- Nicht zusam-
men mit nitro-
sierend wirken-
den Systemen
verwenden
- Höchstgehalt
an Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitritfreien
Behältern auf-
bewahren | Das Mischverhältnis
muss auf dem Eti-
kett angegeben
werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergische
Reaktionen hervor-
rufen.
Bitte folgende Hin-
weise lesen und
beachten:
Dieses Produkt ist
nicht für Personen
unter 16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergierisiko
erhöhen. Färben Sie
Ihr Haar nicht,
- wenn Sie einen
Ausschlag im Ge-
sicht haben oder
wenn Ihre Kopf-
haut empfindlich,
gereizt oder ver-
letzt ist;
- wenn Sie schon
einmal nach dem
Färben Ihrer
Haare eine Reak-
tion festgestellt
haben;
- wenn eine tem-
poräre Tätowie-
rung mit 'schwar-
zem Henna' bei
Ihnen schon ein-
mal eine Reaktion
verursacht hat.

250 | 3-Nitro-p-hydroxy-
ethylaminophenol
CAS-Nr. 65235-31-6
EG-Nr. 265-648-0 | a) Haarfärbe-
stoff in
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln | | a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 3,0 %
nicht über-
schreiten.
Für a) und b)
gilt
- Nicht zu-
sammen mit
nitrosie-
rend wir-
kenden
Systemen
verwenden
- Höchst-
gehalt an
Nitrosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien Be-
hältern auf-
bewahren | a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit 'schwar-
zem Henna'
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.

b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln | b) 1,85 % | | b)
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut emp-
findlich, gereizt
oder verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit 'schwar-
zem Henna'
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.

251 | 4-Nitrophenyl
aminoethylurea
CAS-Nr. 27080-42-8
EG-Nr. 410-700-1 | a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln | | a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 0,25 %
nicht über-
schreiten.
Für a) und b)
gilt
- Nicht zu-
sammen mit
nitrosie-
rend wir-
kenden
Systemen
verwenden
- Höchstge-
halt an Ni-
trosamin:
50 µg/kg
- In nitrit-
freien Be-
hältern auf-
bewahren | a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben wer-
den.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit 'schwar-
zem Henna'
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.

b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln | b) 0,5 % | |

252 | 2-Amino-6-chloro-4-
nitrophenol
CAS-Nr. 6358-09-4
EG-Nr. 228-762-1 | a) Haarfärbe-
stoff in oxi-
dativen Haar-
färbemitteln | | a) Nach dem
Mischen un-
ter oxidativen
Bedingungen
darf die
Höchstkon-
zentration bei
der Anwen-
dung am
Haar 2,0 %
nicht über-
schreiten. | a) Das Mischver-
hältnis muss auf
dem Etikett an-
gegeben werden.
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für Per-
sonen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergie-
risiko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie ei-
nen Ausschlag
im Gesicht
haben oder
wenn Ihre
Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit 'schwar-
zem Henna'
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.

b) Haarfärbe-
stoff in nicht-
oxidativen
Haarfärbe-
mitteln | b) 2,0 % | | b)
Achtung (BGBl. I 2011 S. 2319ff)
Haarfärbe-
mittel können
schwere allergi-
sche Reaktionen
hervorrufen.
Bitte folgende
Hinweise lesen
und beachten:
Dieses Produkt
ist nicht für
Personen unter
16 Jahren be-
stimmt.
Temporäre
Tätowierungen
mit 'schwarzem
Henna' können
das Allergieri-
siko erhöhen.
Färben Sie Ihr
Haar nicht,
- wenn Sie
einen Aus-
schlag im
Gesicht haben
oder wenn
Ihre Kopfhaut
empfindlich,
gereizt oder
verletzt ist;
- wenn Sie
schon einmal
nach dem
Färben Ihrer
Haare eine
Reaktion fest-
gestellt haben;
- wenn eine
temporäre
Tätowierung
mit 'schwar-
zem Henna'
bei Ihnen
schon einmal
eine Reaktion
verursacht
hat.


---
(*) Dieser Grenzwert gilt für den Stoff und nicht für das kosmetische Fertigerzeugnis.
(**) Die Summe dieser Stoffe in Kombination darf die Grenzwerte in Spalte d nicht überschreiten.


Teil B (weggefallen)


Teil C


Lfd.
Nr. | Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung | zugelassen bis

Anwendungsgebiet und/oder Verwendung | Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis | Weitere Einschränkungen und Anforderungen

a | b | c | d | e | f | g

1 - 9 | (aufgehoben)

10 | Hydroxyethyl-2- Nitroptoluidine (CAS-Nr. 100418-33-5) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel
b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 2,0
b) 1,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | a)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2011

11 - 49 | (aufgehoben)

50 | HC Red No 10 + HC Red No 11 (CAS-Nr. 95576-89-9 + 95576-92-4) und seine Salze | a) Oxidations- haarfärbemittel
b) Nicht oxidierende Haarfärbemittel | a) 2,0%
b) 1,0% | In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0% | a)
Ausrufezeichen in liegendem Dreieck (BGBl. I 2010 S. 852)
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit 'schwarzem Henna' können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

- wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

- wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

- wenn eine temporäre Tätowierung mit 'schwarzem Henna' bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. | 31.12.2011

51 - 62 | (aufgehoben)


1) Hinsichtlich der mit einem Stern gekennzeichneten Stoffe siehe Fußnote zu Anlage 1.
2) Werden die (x) gekennzeichneten Stoffe in einem kosmetischen Mittel in Vermischung untereinander verwendet, so darf die Summe der Mengen der einzelnen vermischten Stoffe, ausgedrückt in Vomhundertteilen der zulässigen Höchstmenge, 100 nicht überschreiten.
Werden die mit (xx) gekennzeichneten Stoffe in einem kosmetischen Mittel in Vermischung untereinander verwendet, so darf die Summe der Mengen der einzelnen vermischten Stoffe, ausgedrückt in Vomhundertteilen der zulässigen Höchstmenge, 200 nicht überschreiten.
3) Die Menge an Natrium-, Kalium- oder Lithiumhydroxid wird ausgedrückt in Gewicht als Natriumhydroxid. Bei Mischungen darf der Gesamtgehalt die für das jeweilige Anwendungsgebiet festgelegte einzelne Höchstkonzentration in Spalte d nicht überschreiten. Die Menge an Gesamthydroxid wird in diesem Fall ausgedrückt in Massenanteilen des Hydroxids mit der höchsten Molmasse.
4) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 3.
5) Nur für Mittel, die gegebenenfalls für die Pflege von Kindern unter 3 Jahren verwendet werden könnten und die längere Zeit mit der Haut in Berührung bleiben.
6) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 9.
7) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 23.
8) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 8.
9) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 34.
10) Die freie Base und Salze dieses Haarfärbestoffes sind zugelassen, sofern deren Verwendung nicht in Anlage 1 untersagt wird.
11) Als Konservierungsmittel siehe Anlage 6 Teil A Nr. 58.