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Anlage 3 - Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung (FoVZV)

V. v. 20.12.2002 BGBl. I S. 4721; 2003 I 50
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 790-19-2 Forstwirtschaft

Anlage 3 (zu § 2) Angaben im Register über zugelassenes Ausgangsmaterial gemäß § 6 Abs. 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG)



Kapitel I Angaben für die Kategorien "Ausgewählt", "Qualifiziert" und "Geprüft"

1.
botanischer und deutscher Name

2.
Kategorie

3.
Zweck

4.
Art des Ausgangsmaterials

5.
Registerzeichen 1)

6.
Lage

a)
für die Kategorie "Ausgewählt": Code des Herkunftsgebiets sowie Längen- und Breitengrad

b)
für die Kategorien "Qualifiziert" und "Geprüft": Kurzbezeichnung, Längen- und Breitengrad

7.
Höhenlage (in m ü. NN)

8.
Fläche: Größe des Erntebestandes oder der Samenplantage (Baumartenanteilsfläche in ha)

9.
Ursprung: autochthon, nicht autochthon oder unbekannter Ursprung; bei nicht autochthonem Ausgangsmaterial ist der Ursprung (Staat oder Bundesland und Herkunftsgebiet oder Wuchsgebiet o.ä.) anzugeben falls bekannt

10.
im Falle der Kategorie "Geprüft", ob es sich um gentechnisch verändertes Ausgangsmaterial handelt, Zulassung nach Gentechnikgesetz (Behörde, Datum, ...)

11.
Verkehrsbeschränkungen nach § 13 FoVG

12.
Jahr der Zulassung

13.
Nebenbestimmungen der Zulassung (z. B. Befristung, Beerntungsauflagen)

14.
Besitzart: Staatswald, Körperschaftswald oder Privatwald (einschließlich Treuhandwald)

15.
für die Ausstellung des Stammzertifikats nach § 8 Abs. 2 FoVG zuständige Landesstelle

16.
Name des Wald- oder Baumbesitzers oder des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses (bei mehreren Wald- oder Baumbesitzern kann einer stellvertretend genannt werden)

17.
Katasterbezeichnung oder Forstort und Abteilungs- oder Unterabteilungsbezeichnung

18.
bei Erntebeständen

-
Wuchsgebiet/-bezirk (soweit diese Angabe mit vertretbarem Aufwand gemacht werden kann)

-
Jahr oder Zeitraum der Begründung

19.
bei Samenplantagen

-
Bezeichnung der Samenplantage

-
Wuchsgebiet/-bezirk des Ausgangsmaterials/der Komponenten

-
Jahr oder Zeitraum der Begründung

-
Klon- oder Sämlingsplantage

-
Anzahl verschiedener Klone oder Familien (ggf. männlich und weiblich)

-
Umfang der einzelnen Klone oder Familien (ggf. als Spanne: niedrigste und höchste Baumzahl pro Klon oder Familie)

-
Art der Bestäubung (z.B. gelenkt oder frei, Zusatzbestäubung)

20.
bei Familieneltern: Identität, Anzahl und Anteile der Eltern

21.
bei Klonen

-
Bezeichnung des Klons

-
ggf. Geschlecht (männlich und weiblich)

-
Vermehrungsmethode

-
Zahl der Vermehrungszyklen

22.
bei Klonmischungen

-
Bezeichnung der Klonmischung

-
Bezeichnung, Anzahl und Anteil der verschiedenen Klone (ggf. männlich und weiblich)

-
Vermehrungsmethode

-
Zahl der Vermehrungszyklen

23.
bei der Kategorie "Geprüft"

-
Art der Prüfung

-
Prüforte

-
Jahr der Begründung der Versuchsanlage

-
Anbauwert

-
bei vorläufiger Zulassung: entsprechender Hinweis

24.
wenn Sortenschutz besteht: entsprechender Hinweis


Kapitel II Angaben für die Kategorie "Quellengesichert"

1.
botanischer und deutscher Name

2.
Zweck

3.
Art des Ausgangsmaterials

4.
Registerzeichen

5.
Lage: Code des Herkunftsgebiets sowie Längen- und Breitengradbereich

6.
Höhenzone (in m ü. NN)

7.
Fläche: Größe der Saatgutquelle oder des Erntebestandes (Baumartenanteilsfläche in ha)

8.
Ursprung: autochthon, nicht autochthon oder unbekannter Ursprung; bei nicht autochthonem Ausgangsmaterial ist der Ursprung (Staat oder Bundesland und Herkunftsgebiet oder Wuchsgebiet o.ä.) anzugeben falls bekannt

9.
Verkehrsbeschränkungen nach § 13 FoVG

10.
Jahr der Zulassung

11.
Nebenbestimmungen der Zulassung (z.B. Befristung, Beerntungsauflagen)

12.
Besitzart: Staatsflächen, Körperschaftsflächen oder Privatflächen (einschließlich Treuhandflächen)

13.
für die Ausstellung des Stammzertifikats nach § 8 Abs. 2 FoVG zuständige Landesstelle

14.
Name des Wald- oder Baumbesitzers oder des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses (bei mehreren Wald- oder Baumbesitzern kann einer stellvertretend genannt werden)

15.
Katasterbezeichnung oder Forstort und Abteilungs- oder Unterabteilungsbezeichnung

16.
Jahr oder Zeitraum der Begründung (außer bei Saatgutquellen)


---
1)
Aufbau des Registerzeichens: BB LAAA HH III K wobei
BB: Bundesland
L: Landesstelle
AAA HH: Kennziffer für Baumart und Herkunftsgebiet gemäß FoVHgV
III: laufende Nummer
K: Kategorie: 1= Quellengesichert, 2= Ausgewählt, 3= Qualifiziert, 4= Geprüft.