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§ 1 - Beitragssatzgesetz 2002 (BSG 2002)

§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung



Der Beitragssatz für das Jahr 2002 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,1 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,4 Prozent.

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