Eingangsformel - Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung (AdVermiStAnKoV)

V. v. 04.05.2005 BGBl. I S. 1266; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 3 G. v. 12.02.2021 BGBl. I S. 226
Geltung ab 19.05.2005; FNA: 404-21-2 Nebengesetze zum Familienrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 9c Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 4 und Abs. 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2001 (BGBl. 2002 I S. 354) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz:



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