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Änderung § 5c 2. BMeldDÜV vom 07.12.2006

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 5c 2. BMeldDÜV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 07.12.2006 geltenden Fassung
§ 5c 2. BMeldDÜV n.F. (neue Fassung)
in der am 07.12.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 28.11.2006 BGBl. I S. 2726
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

§ 5c Datenübermittlungen an das Bundeszentralamt für Steuern


(Text alte Fassung)

Nach Speicherung einer Geburt, eines Sterbefalles, einer Namensänderung oder einer Änderung der Anschrift übermitteln die Meldebehörden dem Bundeszentralamt für Steuern zum Zwecke der Aktualisierung der dort gespeicherten Daten unverzüglich folgende Daten in automatisierter Form (BZSt-Mitteilung):

1. Familiennamen (jetziger und früherer Name mit Namensbestandteilen) 0101, 0102, 0203, 0204,

2. Geburtsname 0201, 0202,

3. Vornamen 0301 - 0303,

4. Doktorgrad 0401,

5. Ordensnamen/Künstlernamen 0501, 0502,

6. Tag und Ort der Geburt 0601 - 0603,

7. Geschlecht 0701,

8. gegenwärtige Anschrift der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung 1201 - 1203, 1205, 1206, 1208 - 1212,

9. Sterbetag 1901,

10. Identifikationsnummer des Bundeszentralamtes für Steuern 2701.

(Text neue Fassung)

Nach Speicherung einer Geburt oder einer erstmaligen Erfassung eines Einwohners aus sonstigen Gründen oder nach Speicherung eines Sterbefalles, einer Namensänderung, einer Änderung der Anschrift, einer Änderung des Geschlechts, einer Änderung des Doktorgrades, einer Änderung des Ordensnamens/Künstlernamens oder einer Änderung des Tages oder Ortes der Geburt übermitteln die Meldebehörden dem Bundeszentralamt für Steuern zum Zwecke der Zuteilung der Identifikationsnummer oder zum Zwecke der Aktualisierung der beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten unverzüglich folgende Daten in automatisierter Form (BZSt-Mitteilung):


1. Familienname
(mit
Namensbestandteilen) | 0101 bis 0106,

2. frühere Namen | 0201, 0202,

3. Vornamen | 0301, 0302,

4. Doktorgrad | 0401,

5. Ordensnamen/Künstler-
namen |
0501, 0502,

6. Tag und Ort der Geburt | 0601 bis 0603,

7. Geschlecht | 0701,

8. gegenwärtige Anschrift
der
alleinigen Wohnung
oder
der Hauptwohnung | 1201 bis 1203, 1205,
1206,
1208 bis 1212,

9. Sterbetag | 1901,

10. Identifikationsnummer nach
§ 139b der Abgabenordnung |
2701.

 (keine frühere Fassung vorhanden)