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Zitierungen von § 5 2. BMeldDÜV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 2. BMeldDÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. BMeldDÜV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 2. BMeldDÜV Allgemeines (vom 01.07.2011)
... niedergelegt. (4) Die zu übermittelnden Daten sind in den §§ 2 bis 5d unter Angabe der Blatt-Nummern des Datensatzes für das Meldewesen - Einheitlicher ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Ersten und Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 10.07.2007 BGBl. I S. 1388
Artikel 2 BMeldDÜV1u2ÄndV
... - 1207" durch die Angabe „1205, 1206, 1208 - 1211" ersetzt. 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „den ...
Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren und zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 28.11.2006 BGBl. I S. 2726
Artikel 2 StIdVEV Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
... Stuttgart" ersetzt. c) In Absatz 4 wird die Angabe „§§ 2 bis 5 " durch die Angabe „§§ 2 bis 5c" ersetzt. 2. § 5c wird ... Absatz 4 wird die Angabe „§§ 2 bis 5" durch die Angabe „§§ 2 bis 5c" ersetzt. 2. § 5c wird wie folgt gefasst: „5c ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 18 4. SGBIVuaÄndG Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
... 5 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), die ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 21.10.2009 BGBl. I S. 3668
Artikel 1 2. BMeldDÜV2ÄndV
... 1 werden die Wörter „die Deutsche Post AG," gestrichen. 2. In § 5 Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „0203" durch die Angabe „0204" ersetzt. ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2933
Artikel 11 2. SGBIVuaÄndG Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
... 3150), wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird aufgehoben. 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Datenübermittlungen an die Datenstelle ... § 4 wird aufgehoben. 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Datenübermittlungen an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (1) ...
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