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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.11.2008 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung über das Schornsteinfegerwesen (SchfV k.a.Abk.)
V. v. 19.12.1969 BGBl. I S. 2363; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 2 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 7111-1-1 Schornsteinfeger
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Geltung ab 01.01.1970; FNA: 7111-1-1 Schornsteinfeger
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§ 1 Voraussetzungen der Eintragung
§ 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
In die Bewerberliste darf nur eingetragen werden, wer
- 1.
- im Geltungsbereich dieser Verordnung die Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk abgelegt hat; eine Meisterprüfung, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung abgelegt worden ist, kann von der zuständigen Verwaltungsbehörde anerkannt werden, wenn sie einer im Geltungsbereich dieser Verordnung abgelegten Meisterprüfung gleichwertig ist;
- 2.
- die für einen Bezirksschornsteinfegermeister erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzt;
- 3.
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum;
- 4.
- innerhalb des letzten Jahres vor der Eintragung mindestens 3 Monate in dem Bezirk, in dessen Bewerberliste er eingetragen werden will, im Schornsteinfegerhandwerk im Betrieb eines Bezirksschornsteinfegermeisters praktisch tätig gewesen ist; dies gilt nicht für nur aufsichtsfähige Bewerber (§ 8); zur Vermeidung besonderer Härten kann die zuständige Verwaltungsbehörde Ausnahmen zulassen;
- 5.
- nicht in die Bewerberliste eines anderen Bezirks eingetragen ist.
Zitierungen von § 1 Verordnung über das Schornsteinfegerwesen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SchfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 SchfV Streichung
... 3. die für die Eintragung erforderlichen Voraussetzungen nach § 1 nicht erfüllt, 4. seinen Beruf als Schornsteinfeger aufgegeben hat; ...
§ 5 SchfV Voraussetzungen der Wiedereintragung
... Wiedereintragung darf nur vorgenommen werden, wenn die Voraussetzungen der Eintragung nach § 1 erfüllt sind. Die Voraussetzung nach § 1 Nr. 4 entfällt bei der Wiedereintragung ... die Voraussetzungen der Eintragung nach § 1 erfüllt sind. Die Voraussetzung nach § 1 Nr. 4 entfällt bei der Wiedereintragung eines Bewerbers, dessen endgültige Bestellung ...
§ 7 SchfV Anhörung
... der Eintragung nach § 1 , der Streichung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 bis 4, 6 und der Wiedereintragung nach § 4 Abs. 2 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4904/a68399.htm