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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben
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§ 17 - Kaffeesteuerverordnung (KaffeeStV)
V. v. 14.10.1993 BGBl. I S. 1747; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 5 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Geltung ab 27.10.1993; FNA: 612-15-2-2 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 27.10.1993; FNA: 612-15-2-2 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 17 Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung
§ 17 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Kann das Steueraussetzungsverfahren nach § 9 Abs. 3, § 13 Abs. 2 bis 4, §§ 14 bis 16 nicht ordnungsgemäß beendet werden oder geht der Rückschein in den Fällen des § 14 nicht binnen zwei Monaten beim Versender ein, ist dies
- 1.
- in den Fällen des § 13 Abs. 3, §§ 14 bis 16 vom Inhaber des abgebenden Steuerlagers,
- 2.
- in dem Fall des § 9 Abs. 3 vom Inhaber des aufnehmenden Steuerlagers,
- 3.
- in den Fällen des § 13 Abs. 2 und 4 von dem nach den Zollvorschriften zur Anmeldung Verpflichteten als Versender
- 1.
- in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 und 2 der Steuerlagerinhaber den Kaffee unverzüglich im Kaffeesteuerbuch als zu versteuernden Abgang aufzuzeichnen und in die Steueranmeldung für den laufenden Monat aufzunehmen,
- 2.
- in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 der nach den Zollvorschriften zur Anmeldung Verpflichtete als Versender unverzüglich die Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.
(2) Die Steuerschuldner nach § 14 Abs. 5 Nr. 3 des Gesetzes haben die Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.
Zitierungen von § 17 KaffeeStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 KaffeeStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KaffeeStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 KaffeeStV Einfuhr
... an einen Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat geliefert werden. Die §§ 15 und 17 gelten sinngemäß. (4) § 13 des Gesetzes ist auf eine aktive Veredelung ...
§ 28 KaffeeStV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.04.2008)
... oder Satz 3, § 5 Abs. 3 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Satz 2, oder § 17 Abs. 1 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450
Artikel 6 VStuBrennOÄndV Änderung der Kaffeesteuerverordnung
... oder Satz 3, § 5 Abs. 3 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Satz 2, oder § 17 Abs. 1 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
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