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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben
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§ 22 - Kaffeesteuerverordnung (KaffeeStV)
V. v. 14.10.1993 BGBl. I S. 1747; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 5 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Geltung ab 27.10.1993; FNA: 612-15-2-2 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 27.10.1993; FNA: 612-15-2-2 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 22 Nachweis der Ausfuhr bei Lieferungen in Drittländer
§ 22 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) In Fällen, in denen der Inhaber des Zusagescheins oder der Erlaubnis kaffeehaltige Waren ausführt, ist der Ausfuhrnachweis durch einen Beleg zu führen, der folgendes enthalten muß:
- 1.
- den Namen und die Anschrift des Unternehmers,
- 2.
- die Art, die Mengen und die Beschaffenheit der Waren und deren Unterposition im Zolltarif,
- 3.
- die Nummer, unter der die Ware im Zusageschein oder in der Erlaubnis aufgeführt ist, und das für sie im betrieblichen Rechnungswesen verwendete Kennzeichen,
- 4.
- den Kaffeegehalt der Ware, getrennt nach den in § 3 des Gesetzes genannten Kaffeearten,
- 5.
- die eingesetzte Kaffeemenge,
- 6.
- den Ort und den Tag der Ausfuhr,
- 7.
- eine Ausfuhrbestätigung der den Ausgang der Ware aus dem Gemeinschaftsgebiet überwachenden Grenzzollstelle eines Mitgliedstaates.
(2) § 16 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
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Zitierungen von § 22 KaffeeStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 KaffeeStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KaffeeStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 KaffeeStV Steuerentlastung beim Verbringen in andere Mitgliedstaaten, Ausfuhr (vom 01.01.2007)
... Angaben zu machen und den Entlastungsbetrag selbst zu berechnen. Der Anmeldung ist der nach § 22 erforderliche Nachweis und bei Lieferungen an einen Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat ...
§ 28 KaffeeStV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.04.2008)
... 1, § 15 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 4, § 22 Abs. 1 oder § 23 Abs. 2 Satz 2 ein Buch, eine Anschreibung, eine Aufzeichnung, einen dort ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450
Artikel 6 VStuBrennOÄndV Änderung der Kaffeesteuerverordnung
... 1, § 15 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 4, § 22 Abs. 1 oder § 23 Abs. 2 Satz 2 ein Buch, eine Anschreibung, eine Aufzeichnung, einen dort ...
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