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Zitierungen von § 2 DIMDIV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 DIMDIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DIMDIV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 DIMDIV Zentrales Erfassungssystem zur Entgegennahme von Anzeigen nach dem Medizinproduktegesetz (vom 13.05.2010)
... Anzeige informiert. (2) Die zuständigen Behörden prüfen die nach § 2 Absatz 1 und 2 Nummer 1 eingestellten Daten auf Plausibilität und sorgen für die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der DIMDI-Verordnung
V. v. 10.05.2010 BGBl. I S. 542
Artikel 1 1. DIMDIVÄndV Änderung der DIMDI-Verordnung
... 1066) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich Diese ... Verarbeitung und Nutzung der in diesem Informationssystem gespeicherten Daten. § 2 Elektronische Anzeigen und Anträge (1) Anzeigen nach den §§ 25 und 30 ... werden unverzüglich" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 2" durch die Angabe „§ 2 Absatz 1 und 2 Nummer 1" ersetzt. ... In Absatz 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 2" durch die Angabe „§ 2 Absatz 1 und 2 Nummer 1" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 3 werden nach dem Wort ...
Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 14.06.2007 BGBl. I S. 1066
Artikel 4 MedProdRuaÄndG Änderung der DIMDI-Verordnung
... vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Abs. 3 Satz 2 wird das Wort Webseite" durch das Wort Internetseite" ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 385 9. ZustAnpV DIMDI-Verordnung
... In § 2 Abs. 3 Satz 2 und § 5 Abs. 1 der DIMDI-Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) ...
Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
V. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1227
Artikel 5 MPAVEV Änderung der DIMDI-Verordnung
... 2010 (BGBl. I S. 542) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 2 Elektronische Anzeigen, Anträge und Unterrichtungen". b) Nach Absatz 2 wird ...
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