Zitierungen von Anlage 1 DIMDIV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 DIMDIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DIMDIV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 DIMDIV Medizinprodukte-Datenbanken (vom 29.07.2014)
... Information betreibt folgende Datenbanken: 1. Datenbank mit den Inhalten der Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung über a) Anzeigen nach § 25 des ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
V. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1227
Anhang MPAVEV zu Artikel 5 Nummer 5
...  1 (zu § 4 Absatz 1 Nummer 1) Allgemeine Anzeigepflicht nach §§ 25 und 30 Absatz 2 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 14.06.2007 BGBl. I S. 1066
Artikel 4 MedProdRuaÄndG Änderung der DIMDI-Verordnung
... nutzen." 4. Die §§ 9 und 10 werden aufgehoben. 5. Die Anlagen 1 bis 6 werden durch die folgenden Anlagen 1 bis 5 ersetzt: „Anlage 1 (zu § 4 ... 9 und 10 werden aufgehoben. 5. Die Anlagen 1 bis 6 werden durch die folgenden Anlagen 1 bis 5 ersetzt: „Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1 Nr. 1) Allgemeine ... Die Anlagen 1 bis 6 werden durch die folgenden Anlagen 1 bis 5 ersetzt: „Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1 Nr. 1) Allgemeine Anzeigepflicht nach §§ 25 und 30 Abs. ...

Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
V. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1227
Artikel 5 MPAVEV Änderung der DIMDI-Verordnung
... Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht." 5. Die Anlagen 1 bis 5 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed