Tools:
Update via:
§ 3a - Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2243; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Geltung ab 29.07.2005; FNA: 752-6-4 Elektrizität und Gas
| |
Geltung ab 29.07.2005; FNA: 752-6-4 Elektrizität und Gas
| |
§ 3a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften G. v. 22. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 405 m.W.v. 29. Dezember 2023
Frühere Fassungen von § 3a StromNZV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 29.12.2023 | Artikel 4 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405 |
aktuell vorher | 23.12.2017 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Stromnetzzugangsverordnung vom 19.12.2017 BGBl. I S. 3988 |
aktuell | vor 23.12.2017 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3a StromNZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a StromNZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StromNZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 4 EnWRAnpG 2024 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 3a wird wie folgt gefasst: „§ 3a (weggefallen)". b) Die ... geändert: a) Die Angabe zu § 3a wird wie folgt gefasst: „ § 3a (weggefallen) ". b) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst: „§ ... c) Nummer 12 wird wie folgt gefasst: „12. (weggefallen)". 3. § 3a wird wie folgt gefasst: „§ 3a (weggefallen)". 4. § 16 ... (weggefallen)". 3. § 3a wird wie folgt gefasst: „ § 3a (weggefallen) ". 4. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 ...
Verordnung zur Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
V. v. 19.12.2017 BGBl. I S. 3988
Artikel 1 StromNZVÄndV Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
... 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 3 folgende Angabe zu § 3a eingefügt: „§ 3a Gewährleistung des Netzzugangs in der ... wird nach der Angabe zu § 3 folgende Angabe zu § 3a eingefügt: „ § 3a Gewährleistung des Netzzugangs in der einheitlichen Stromgebotszone". 2. Nach ... Energie austauschen können;". 3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Gewährleistung des Netzzugangs in der ... 3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „ § 3a Gewährleistung des Netzzugangs in der einheitlichen Stromgebotszone Die Betreiber ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4919/a210742.htm