§ 3a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 4 EnWRAnpG 2024 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 3a wird wie folgt gefasst: „§ 3a (weggefallen)". b) Die ... geändert: a) Die Angabe zu § 3a wird wie folgt gefasst: „ § 3a (weggefallen) ". b) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst: „§ ... c) Nummer 12 wird wie folgt gefasst: „12. (weggefallen)". 3. § 3a wird wie folgt gefasst: „§ 3a (weggefallen)". 4. § 16 ... (weggefallen)". 3. § 3a wird wie folgt gefasst: „ § 3a (weggefallen) ". 4. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 ...
Verordnung zur Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
V. v. 19.12.2017 BGBl. I S. 3988
Artikel 1 StromNZVÄndV Änderung der Stromnetzzugangsverordnung ... 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 3 folgende Angabe zu § 3a eingefügt: „§ 3a Gewährleistung des Netzzugangs in der ... wird nach der Angabe zu § 3 folgende Angabe zu § 3a eingefügt: „ § 3a Gewährleistung des Netzzugangs in der einheitlichen Stromgebotszone". 2. Nach ... Energie austauschen können;". 3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Gewährleistung des Netzzugangs in der ... 3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „ § 3a Gewährleistung des Netzzugangs in der einheitlichen Stromgebotszone Die Betreiber ...
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