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Zitierungen von § 18 StromNZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 StromNZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromNZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034
Artikel 5 MsbGEG Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
... Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes ermittelt wird." 2. § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Messung Die Messung erfolgt nach ... ermittelt wird." 2. § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Messung Die Messung erfolgt nach den Bestimmungen des Messstellenbetriebsgesetzes vom ...

Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck
V. v. 01.11.2006 BGBl. I S. 2477
Artikel 3 NAVuNDAV Änderung anderer Rechtsverordnungen
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 18 wird die Angabe „§ 18a Messung der von Haushaltskunden entnommenen ... nach Aufnahme der Belieferung durch den Grundversorger erfolgen." 3. Dem § 18 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „Bei öffentlichen ... außer Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen." 4. Nach § 18 wird folgender § 18a eingefügt: „§ 18a Messung der von ... Verfahren zugrunde zu legen. Die Abrechnung kann auf Grundlage einer Messung nach § 18 Abs. 1 oder, sofern kein Ableseergebnis vorliegt, durch Schätzung des Netzbetreibers ...

Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
V. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 2006
Artikel 2 EVMessZV Änderung anderer Rechtsverordnungen
... 2008 (BGBl. I S. 2006) etwas anderes verlangt wird," eingefügt. 2. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3250
Artikel 5 EnWVÄndV Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
... sind als vom Netzbetreiber geliefert oder abgenommen zu behandeln." 5. Dem § 18 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Von öffentlichen ...