Zitierungen von § 27 StromNZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 StromNZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromNZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 StromNZV Grundsätze der Fahrplanabwicklung und untertäglicher Handel (vom 10.05.2012)
... dazu zu verpflichten, ihnen Fahrpläne gemäß den nach § 27 Abs. 1 Nr. 16 von der Regulierungsbehörde festgelegten Regelungen mitzuteilen. ... zu einem späteren Zeitpunkt zugelassen haben oder die Regulierungsbehörde nach § 27 Abs. 1 Nr. 16 eine abweichende Regelung getroffen hat. Rechtzeitig im Sinne der ... werden, soweit die Bundesnetzagentur nicht kürzere Vorlaufzeiten durch Festlegung nach § 27 Absatz 1 Nummer 16 bestimmt hat. Der Betreiber von Übertragungsnetzen hat das ... müssen nach Maßgabe der von der Regulierungsbehörde nach § 27 Abs. 1 Nr. 16 erlassenen Regelungen dem Betreiber von Übertragungsnetzen mitgeteilt ...
§ 8 StromNZV Abrechnung von Regelenergie (vom 30.07.2016)
... in Rechnung stellen, soweit nicht die Regulierungsbehörde durch Festlegung nach § 27 Absatz 1 Nummer 21a die Kosten für denjenigen Teil der Vorhaltung von Regelenergie aus ... Angebot geforderten Preis, soweit nicht die Regulierungsbehörde durch Festlegung nach § 27 Absatz 1 Nummer 3b das Verfahren zur Vergütung der Regelenergie durch ein ... den Abruf von Sekundärregelarbeit und Minutenreservearbeit sowie im Fall einer nach § 27 Absatz 1 Nummer 21a getroffenen Festlegung auch die Kosten für die Vorhaltung von ...
§ 14 StromNZV Lieferantenwechsel (vom 10.05.2012)
... wesentlicher Kundendaten sind wechselseitig unverzüglich mitzuteilen. § 27 Absatz 1 Nummer 18 bleibt unberührt. (4) Betreiber von ... Bedingungen als den in den Absätzen 1 bis 3 genannten abhängig machen. § 27 Abs. 1 Nr. 17 bleibt ...
§ 29 StromNZV Ordnungswidrigkeiten (vom 29.12.2023)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1, 3, 7, 9, 15, 16, 17 oder 18 oder § 28 Abs. 1 Satz 2 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftskostenverordnung (EnWGKostV)
V. v. 14.03.2006 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277
Anlage EnWGKostV (zu § 2) Gebührenverzeichnis (vom 17.12.2022)
...  4.1 Festlegung nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 27 Absatz 1 StromNZV 20.000 - 130.000 4.2 Festlegung nach § 29 Absatz 1 ... - 130.000 4.2 Festlegung nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 27 Absatz 2 StromNZV 2.500 - 70.000 4.3 Festlegung nach § 29 Absatz 1 EnWG ... - 70.000 4.3 Festlegung nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 27 Absatz 3 StromNZV 8.000 - 80.000 4.4 Festlegung nach § 29 Absatz 1 EnWG ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034
Artikel 5 MsbGEG Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
... Fassung." 3. Die §§ 18a bis 22 werden aufgehoben. 4. § 27 Absatz 1 Nummer 11 bis 14 wird ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277, BGBl. 2023 I Nr. 20
Artikel 1 9. EnWGKostVÄndV Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
...  4.1 Festlegung nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 27 Absatz 1 StromNZV 20.000 - 130.000 4.2 Festlegung nach § 29 Absatz 1 ... - 130.000 4.2 Festlegung nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 27 Absatz 2 StromNZV 2.500 - 70.000 4.3 Festlegung nach § 29 Absatz 1 ... - 70.000 4.3 Festlegung nach § 29 Absatz 1 EnWG i. V. m. § 27 Absatz 3 StromNZV 8.000 - 80.000 4.4 Festlegung nach § 29 Absatz 1 ...

Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 4 StroMaG Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
... in Rechnung stellen, soweit nicht die Regulierungsbehörde durch Festlegung nach § 27 Absatz 1 Nummer 21a die Kosten für denjenigen Teil der Vorhaltung von Regelenergie aus ... Angebot geforderten Preis, soweit nicht die Regulierungsbehörde durch Festlegung nach § 27 Absatz 1 Nummer 3b das Verfahren zur Vergütung der Regelenergie durch ein ... den Abruf von Sekundärregelarbeit und Minutenreservearbeit sowie im Fall einer nach § 27 Absatz 1 Nummer 21a getroffenen Festlegung auch die Kosten für die Vorhaltung von ... ab dem 30. Juli 2016, im Übrigen ab dem 1. Januar 2018." 4. § 27 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 3a wird folgende Nummer 3b ...

Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts
V. v. 30.04.2012 BGBl. I S. 1002
Artikel 3 EnWRVÄndV Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
... „soweit die Bundesnetzagentur nicht kürzere Vorlaufzeiten durch Festlegung nach § 27 Absatz 1 Nummer 16 bestimmt hat" eingefügt. 3. Dem § 6 wird folgender ... c) Absatz 4 wird Absatz 3 und folgender Satz wird angefügt: „§ 27 Absatz 1 Nummer 18 bleibt unberührt." d) Absatz 5 wird aufgehoben.  ... eingefügt „, Messstellenbetreibern, Messdienstleistern". 8. § 27 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 3a ...

Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3250
Artikel 5 EnWVÄndV Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
... die Angabe „, Zählerstandsgangmessung" eingefügt. 7. § 27 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 werden nach den Wörtern ...


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