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Anhang I - Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
neugefasst durch B. v. 14.03.1995 BGBl. I S. 297; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 12.08.2019 BGBl. I S. 1235
Geltung ab 04.11.1990; FNA: 2121-60-1-4 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Geltung ab 04.11.1990; FNA: 2121-60-1-4 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Anhang I Risikogruppen der Spender- und Empfängerorganismen/Allgemeine Kriterien für die Sicherheitsbewertung
Anhang I wird in 4 Vorschriften zitiert
Bewertungskriterien bei gentechnischen Arbeiten, sofern relevant
- 1.
- Informationen über den (die) Spender- oder Empfängerorganismus(en) bzw. Ausgangsorganismus(en)
- a)
- Name und Bezeichnung
- b)
- Grad der Verwandtschaft
- c)
- Herkunft des (der) Organismus(en)
- d)
- Information über reproduktive Zyklen (sexuell/asexuell) des Ausgangsorganismus oder ggf. des Empfängerorganismus
- e)
- Angaben über frühere gentechnische Veränderungen
- f)
- Stabilität des Empfängerorganismus in Bezug auf die einschlägigen genetischen Merkmale
- g)
- Pathogenität des Organismus für abwehrgesunde Menschen oder Tiere
- h)
- kleinste infektiöse Dosis
- i)
- Toxizität für die Umwelt sowie Toxizität und Allergenität für Menschen
- j)
- Widerstandsfähigkeit des Organismus: Überleben des Organismus bzw. Erhalten der Vermehrungs- und Infektionsfähigkeit von Mikroorganismen unter relevanten Bedingungen
- k)
- Kolonisierungskapazität
- l)
- Wirtsbereich
- m)
- Art der Übertragung, z. B. durch
- -
- direkten und indirekten Kontakt mit der verletzten oder unverletzten Haut oder Schleimhaut,
- -
- Aerosole und Staub über den Atemtrakt,
- -
- Wasser oder Lebensmittel über den Verdauungstrakt,
- -
- Biss, Stich oder Injektion sowie über die Keimbahn bei tierischen Überträgern,
- -
- diaplazentare Übertragung
- n)
- Möglichkeit der Übertragung von Krankheitserregern durch den Organismus
- o)
- Verfügbarkeit von Therapeutika und/oder Impfstoffen und/oder anderen wirksamen Methoden zur Verhütung und Behandlung
- p)
- Art und Eigenschaften der enthaltenen Vektoren:
- -
- Sequenz
- -
- Mobilisierbarkeit
- -
- Wirtsspezifität
- -
- Vorhandensein von relevanten Genen, z. B. Resistenzgenen
- q)
- Adventiv-Agenzien, die eingefügtes genetisches Material mobilisieren könnten
- r)
- andere potentiell signifikante physiologische Merkmale
- s)
- Stabilität dieser Merkmale
- t)
- Epidemiologische Situation
- -
- Vorkommen und Verbreitung des Organismus
- -
- Rolle von lebenden Überträgern und Organismenreservoirs
- -
- Ausmaß der natürlichen Resistenz bei Mensch und Tier gegen den Organismus
- -
- Grad der erworbenen Immunität (z. B. durch stille Feiung und Impfung)
- -
- Vorkommen eines geeigneten Tierwirts
- -
- Resistenz bei Pflanzen (natürliche oder durch Züchtung bedingte) Vorkommen (Nichtvorkommen) und Verbreitung einer geeigneten Wirtspflanze für den Organismus
- u)
- bedeutende Beteiligung an Umweltprozessen (wie Stickstofffixierung oder pH-Regelung)
- v)
- Vorliegen von geeigneten Bedingungen zur Besiedelung der sonstigen Umwelt durch den Organismus
- w)
- Wechselwirkung zu anderen und Auswirkungen auf andere Organismen in der Umwelt (einschließlich voraussichtlicher konkurrierender oder symbiotischer Eigenschaften)
- x)
- Fähigkeit, Überlebensstrukturen zu bilden (wie Samen, Sporen oder Sklerotien) und deren Ausbreitungsmöglichkeiten.
- 2.
- Informationen über den gentechnisch veränderten Organismus
- 2.1
- Beschreibung der gentechnischen Veränderung
- a)
- Beschreibung der Veränderung einschließlich des Verfahrens zur Einführung des Vektors/Inserts in den Empfängerorganismus oder des Verfahrens, das zur Erzielung der betreffenden gentechnischen Veränderung angewandt wird
- b)
- Herkunft des genetischen Materials, ggf. Identität des Spenderorganismus/der Spenderorganismen und der Merkmale
- c)
- vorangegangene gentechnische Veränderungen des Inserts
- d)
- Funktion der betreffenden gentechnischen Veränderung und/oder der neuen Nukleinsäure
- e)
- Art und Herkunft des Vektors
- f)
- Struktur und Menge eines Vektors und/oder einer Nukleinsäure des Spenderorganismus, die noch in der Endstruktur des veränderten Organismus verblieben ist
- g)
- Stabilität des Organismus in Bezug auf die gentechnisch veränderten Merkmale
- h)
- Häufigkeit der Mobilisierung des eingefügten Vektors und/oder Fähigkeit zur Übertragung genetischer Information
- i)
- Höhe der Expression des gentechnisch eingeführten Materials; Messverfahren und Empfindlichkeitsgrad
- j)
- Ort des eingefügten genetischen Materials (Möglichkeit einer Aktivierung/Deaktivierung von Wirtsgenen durch die Einfügung)
- k)
- Aktivität des zur Expression gebrachten Proteins.
- 2.2
- Gesundheitliche Erwägungen
- a)
- toxische oder allergene Auswirkungen der gentechnisch veränderten Organismen und/oder ihrer Stoffwechselprodukte
- b)
- Produktrisiken
- c)
- Vergleich der Pathogenität des gentechnisch veränderten Organismus mit der des Spender- oder Empfängerorganismus oder ggf. Ausgangsorganismus
- d)
- Kolonisierungskapazität
- e)
- bei Pathogenität des Organismus für Menschen, die abwehrgesund sind:
- -
- verursachte Krankheiten und Mechanismus der Krankheiten hervorrufenden Eigenschaften einschließlich Invasivität und Virulenz
- -
- Übertragbarkeit
- -
- Infektionsdosis
- -
- Wirtsbereich, Möglichkeit der Änderung
- -
- mögliche Änderung des Infektionsweges oder der Gewebsspezifität
- -
- Möglichkeit des Überlebens außerhalb des menschlichen Wirtes
- -
- Anwesenheit von Überträgern oder Mitteln der Verbreitung
- -
- biologische Stabilität
- -
- Muster der Antibiotikaresistenz
- -
- Allergenität
- -
- Toxizität
- -
- Verfügbarkeit geeigneter Therapien und prophylaktischer Maßnahmen.
- 2.3
- Umwelterwägungen
- a)
- Faktoren, die das Überleben, die Vermehrung und die Verbreitung der gentechnisch veränderten Organismen in der Umwelt beeinflussen
- b)
- verfügbare Techniken zur Erfassung, Identifizierung und Überwachung der gentechnisch veränderten Organismen
- c)
- verfügbare Techniken zur Erfassung der Übertragung des gentechnisch eingeführten Materials auf andere Organismen
- d)
- bekannte und vorhergesagte Habitate des gentechnisch veränderten Organismus
- e)
- Beschreibung der Ökosysteme, auf die der Organismus unbeabsichtigt verbreitet werden könnte
- f)
- erwarteter Mechanismus und Ergebnis der Wechselwirkung zwischen dem gentechnisch veränderten Organismus und den Organismen oder Mikroorganismen, die im Falle einer Freisetzung in die Umwelt belastet werden könnten
- g)
- bekannte oder vorhergesagte Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere, wie Krankheiten hervorrufende Eigenschaften, Infektion, Toxigenität, Virulenz, Überträger der Krankheiten hervorrufenden Eigenschaften, Allergenität, veränderte Muster der Antibiotikaresistenz, veränderter Tropismus Kolonisierung
- h)
- bekannte oder vorhergesagte Beteiligung an biogeochemischen Prozessen
- i)
- Verfügbarkeit von Methoden zur Dekontamination des Gebiets im Falle eines Austretens von Organismen in die Umwelt.
Zitierungen von Anhang I GenTSV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang I GenTSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GenTSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 GenTSV Risikobewertung von Organismen (vom 08.09.2015)
... aus der Zuordnung der Organismen zu den Risikogruppen 1 bis 4 anhand der Kriterien in Anhang I Nr. 1, soweit diese Kriterien nach dem Stand der Wissenschaft im Einzelfall von Bedeutung sind. ... Zuordnung zu den Risikogruppen erfolgt durch die Bewertung der allgemeinen Kriterien nach Anhang I Nr. 2 bis 4, soweit diese Kriterien im Einzelfall von Bedeutung sind. (2) ...
§ 7 GenTSV Sicherheitseinstufung
... wenn der gentechnisch veränderte Organismus nach § 5 Abs. 1 Satz 2 mit Anhang I Nr. 2 bis 4, für die Rechtsgüter nach § 1 Nr. 1 Gentechnikgesetz insgesamt bei ...
§ 12 GenTSV Arbeitssicherheitsmaßnahmen (vom 24.12.2008)
... im Umgang mit Organismen der Risikogruppen 2 bis 4 nach § 5 in Verbindung mit Anhang I sowie über die Sicherheitsmaßnahmen unterwiesen werden. Frauen sind zusätzlich ...
Zitat in folgenden Normen
Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV)
neugefasst durch B. v. 04.11.1996 BGBl. I S. 1644; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 28.04.2008 BGBl. I S. 766
§ 2 GenTAufzV Aufzeichnungen bei gentechnischen Arbeiten oder bei Freisetzungen (vom 01.05.2008)
... des Gentechnikgesetzes enthalten. Diese Risikobewertung muß nach Maßgabe der in Anhang I zur Gentechnik-Sicherheitsverordnung festgelegten Kriterien erfolgen. (2) Bei ...
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