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Zitierungen von § 35 ErbbauRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 ErbbauRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ErbbauRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 138 1. BMJBBG Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht
... vom 1. Juni 1909, Reichsgesetzbl. S. 449)" gestrichen. 4. Der § 35 wird wie folgt gefasst: „§ 35 (1) Für nach dem ... gestrichen. 4. Der § 35 wird wie folgt gefasst: „§ 35 (1) Für nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Verordnung ...
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