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Zitierungen von § 6 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 RechtsfachwPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RechtsfachwPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 RechtsfachwPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (vom 17.12.2019)
... erworben wurden, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 8 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu ...
§ 5 RechtsfachwPrV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen (vom 17.12.2019)
... befreit, bleiben diese Prüfungsbestandteile für die Anwendung der §§ 6 und 7 außer Betracht. Für die übrigen Prüfungsbestandteile ...
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