Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben

§ 6 - Milchverordnung (MilchV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1178; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 04.05.1995; FNA: 7842-12 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
|

§ 6 Zusätzliche Anforderungen an das Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen auf Milchbasis


§ 6 wird in 8 Vorschriften zitiert

(1) Erzeugnisse auf Milchbasis dürfen vorbehaltlich der Vorschriften der Milcherzeugnis-Verordnung, der Käseverordnung und der Butterverordnung nur aus wärmebehandelter Werkmilch hergestellt werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse auf Milchbasis, die während der Herstellung einer Wärmebehandlung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 oder einem von der zuständigen Behörde genehmigten gleichwertigen Verfahren der Wärmebehandlung unterzogen oder aus wärmebehandelten Erzeugnissen hergestellt worden sind.

(2) Erzeugnisse auf Milchbasis dürfen nur

1.
in nach § 20 zugelassenen Be- und Verarbeitungsbetrieben hergestellt und behandelt werden,

2.
unter Einhaltung der Anforderungen der Anlage 5 hergestellt und behandelt werden und

3.
so hergestellt und behandelt werden, dass sie den Anforderungen

a)
der Anlage 6 Nr. 3.3.1.1 und 3.3.1.2 sowie

b)
der Anlage 6 Nr. 3.3.1.3

für die dort genannten Erzeugnisse entsprechen.

(3) Milch darf zur Herstellung von Rohmilcherzeugnissen nur verwendet werden, wenn sie den Anforderungen der Anlage 4 Nr. 1.3, 2.2 oder 3.2 entspricht.

(4) Be- und Verarbeitungsbetriebe, die Erzeugnisse auf Milchbasis umhüllen oder verpacken, haben die Anforderungen der Anlage 6 Nr. 4.3 und 4.4 einzuhalten. Sie haben diese Erzeugnisse entsprechend den Anforderungen der Anlage 8 zu kennzeichnen.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 6 Milchverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 MilchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 MilchV Anwendungsbereich
... behandeln oder in den Verkehr bringen, müssen insoweit die Anforderungen nach § 6 Abs. 1 und 2 Nr. 3, Anlage 5 Nr. 1 und 3, Anlage 6 Nr. 3.3 und 4.4, Anlage 7 Nr. 1.5 und 1.9 und ...
§ 18 MilchV Verkehrsverbote
... des § 4 Abs. 4, des § 5 Abs. 2 und 4, des § 5 Abs. 3 Satz 1 und des § 6 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a hergestellt oder behandelt worden sind, dürfen nicht als ...
§ 26 MilchV Strafvorschriften
...  3. entgegen § 5 Abs. 4 Nr. 1 Konsummilch oder entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 ein Erzeugnis auf Milchbasis herstellt, 4. entgegen § 6 ... 6 Abs. 1 Satz 1 ein Erzeugnis auf Milchbasis herstellt, 4. entgegen § 6 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a ein Erzeugnis auf Milchbasis herstellt oder behandelt, 5.  ... ein Erzeugnis auf Milchbasis herstellt oder behandelt, 5. entgegen § 6 Abs. 3 Milch verwendet, 6. entgegen § 17 Abs. 2 Satz 1 Milch in den ...
§ 27 MilchV Ordnungswidrigkeiten
... 3 Satz 1 wärmebehandelte Konsummilch abfüllt, 4. entgegen § 6 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 Buchstabe b ein Erzeugnis auf Milchbasis herstellt oder behandelt,  ... ein Erzeugnis auf Milchbasis herstellt oder behandelt, 5. entgegen § 6 Abs. 4 Satz 1 eine Anforderung nicht einhält, 6. entgegen § 12 ... 2 Rohmilch behandelt oder 2. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder § 6 Abs. 2 Nr. 1 wärmebehandelte Milch, Werkmilch oder ein Erzeugnis auf Milchbasis herstellt ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Abs. 3 Satz 2 oder § 6 Abs. 4 Satz 2 Konsummilch oder ein Erzeugnis auf Milchbasis nicht, nicht richtig oder nicht ...
Anlage 4 MilchV (zu § 6 Abs. 3, § 8 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2, § 17 Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 3 Nr. 1 und § 29 Abs. 1) Anforderungen an das Sammeln der Rohmilch im Erzeugerbetrieb und an das Anliefern im Be- oder Verarbeitungsbetrieb
Anlage 5 MilchV (zu § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 2 Nr. 2, § 7 Abs. 3 und § 20 Abs. 1) Allgemeine Hygienevorschriften für Räume, Ausrüstung und Personal in Milchsammel- und Standardisierungsstellen sowie Be- und Verarbeitun
Anlage 6 MilchV (zu § 1 Abs. 3, § 2 Nr. 3 und 4, § 4 Abs. 4 und 5, § 5 Abs. 3 und 4, § 6 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4, § 18 Abs. 4, § 19 Abs. 1, 3 Nr. 2 und Abs. 4 und § 20 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2) Anforderungen an die Herstellung
Anlage 8 MilchV (zu § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 4, § 12 Abs. 2 Nr. 1, § 19 Abs. 3 Nr. 3, § 20 Abs. 1 Nr. 3 und § 29 Abs. 1 bis 3) Kennzeichnung


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed