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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben
§ 8 - Milchverordnung (MilchV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1178; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 04.05.1995; FNA: 7842-12 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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Geltung ab 04.05.1995; FNA: 7842-12 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 8 Milch-ab-Hof-Abgabe
§ 8 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) § 5 Abs. 1 gilt ferner nicht für Konsummilch, die als Rohmilch im Erzeugerbetrieb unmittelbar an Verbraucher im Sinne des § 6 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes abgegeben wird, wenn
- 1.
- sie im eigenen Betrieb unter Einhaltung der Anforderungen des § 3 Abs. 1 gewonnen und behandelt worden ist,
- 2.
- sie nach den Vorschriften der Milch-Güteverordnung kontrolliert wird und hierbei die Anforderungen der Anlage 4 Nr. 1.1 erfüllt,
- 3.
- sie am Tag der Abgabe oder am Tag zuvor gewonnen worden ist,
- 4.
- an der Abgabestelle gut sichtbar und lesbar der Hinweis "Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen" angebracht ist und
- 5.
- die Abgabe von Rohmilch zuvor vom Milcherzeuger der zuständigen Behörde angezeigt wurde.
(2) Die Abgabe von Rohmilch
- 1.
- an Familienangehörige des Milcherzeugers, Altenteiler und Verpächter des Betriebes,
- 2.
- an Personen, die im Betrieb des Milcherzeugers beschäftigt sind, und an deren Familienangehörige,
- 3.
- durch Alm- oder Alpbetriebe an Wanderer und Berghütten
Zitierungen von § 8 Milchverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 MilchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MilchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 MilchV Zusätzliche Anforderungen an das Herstellen und Behandeln von wärmebehandelter Konsummilch
... herstellt, hat die zur Herstellung verwendete Milch vorbehaltlich der §§ 7 und 8 einer Wärmebehandlung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 zu unterziehen. Pasteurisierte Konsummilch ...
§ 18 MilchV Verkehrsverbote
... behandelt worden sind, dürfen nicht als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. § 8 bleibt unberührt. (4) In Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung darf nur ...
§ 19 MilchV Ausnahmen
... gebracht werden. (2) Die zuständige Behörde kann abweichend von § 8 für die Abgabe von tiefgefrorener Milch anderer Tierarten Ausnahmen hinsichtlich der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4970/a69134.htm