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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben
Anlage 2 - Milchverordnung (MilchV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1178; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 04.05.1995; FNA: 7842-12 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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Geltung ab 04.05.1995; FNA: 7842-12 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 3 und § 13) Anforderungen an Erzeugerbetriebe
Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
BGBl. I 2000 S. 1190
- 1.
- Räume, in denen Tiere gemolken werden
- 1.1
-
- 1.2
-
- 1.2.1
-
- 1.2.2
-
- 1.2.3
-
- 1.2.4
-
- 1.2.5
-
- 1.2.6
-
- 1.2.7
-
- 1.3
-
- 2.
- Betriebe, in denen mit mobiler Melkeinrichtung gemolken wird
- 2.1
-
- 2.2
-
- 2.3
-
- 2.4
-
- 3.
- Räume, in denen Milch behandelt wird
- 3.1
-
- 3.2
-
- 3.2.1
-
- 3.2.2
-
- 3.2.3
-
- 3.2.4
-
- 3.2.5
-
- 3.3
-
- 3.4
-
- 4.
- Die Oberfläche der Geräte und Gegenstände, die mit Milch in Berührung kommt, muss aus korrosionsbeständigem Material bestehen, das glatt, leicht zu reinigen und zu desinfizieren ist.
- 5.
- Für Büffel, Schafe und Ziegen, die nicht im Freien gehalten werden, müssen die der Tierhaltung dienenden Räume ausreichend sauber, ordentlich und in gutem Zustand gehalten werden.
Zitierungen von Anlage 2 Milchverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 MilchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MilchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 MilchV Anforderungen an Desinfektionsmittel
... die chemische Desinfektion der in Anlage 2 Nr. 4, Anlage 7 Nr. 1.5 und Anlage 10 Nr. 1 genannten Geräte und Gegenstände dürfen ...
Anlage 3 MilchV (zu § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 7 Abs. 3) Anforderungen an das Melken, das Behandeln der Milch und an Stallarbeiten im Erzeugerbetrieb sowie an die damit befaßten Personen
... melken. 5. Nach dem Melken ist die Milch an einen sauberen Ort nach Anlage 2 Nr. 3 zu befördern. Wird die Milch nicht innerhalb von zwei Stunden nach dem Melken ... Grad C gekühlt werden. 6. Nach dem Gebrauch müssen die in Anlage 2 Nr. 4 genannten Geräte und Gegenstände gereinigt, desinfiziert und mit Wasser von ...
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