Zitierungen von § 20 Milchverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 MilchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MilchV Gewinnen und Behandeln von Rohmilch
... Merkmale aufweisen. (2) Rohmilch darf darüber hinaus nur in nach § 20 zugelassenen Milchsammelstellen, Standardisierungsstellen und Be- und Verarbeitungsbetrieben ...
§ 4 MilchV Herstellen und Behandeln von wärmebehandelter Milch und von Werkmilch
... Wärmebehandelte Milch und Werkmilch dürfen nur 1. in nach § 20 zugelassenen Be- und Verarbeitungsbetrieben und 2. unter Einhaltung der ...
§ 6 MilchV Zusätzliche Anforderungen an das Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen auf Milchbasis
...  (2) Erzeugnisse auf Milchbasis dürfen nur 1. in nach § 20 zugelassenen Be- und Verarbeitungsbetrieben hergestellt und behandelt werden, 2.  ...
§ 7 MilchV Vorzugsmilch
... den Anlagen 1 bis 3, 5, 7 Nr. 1 und 3 sowie der Anlage 9 Nr. 1 und 2 eingehalten werden. § 20 Abs. 4 gilt entsprechend. (4) Erzeugerbetriebe nach Absatz 3 haben im Rahmen ...
§ 9 MilchV Bezeichnung Molkerei, Meierei, Sennerei, Käserei
... be- oder verarbeitet und die hierfür erforderlichen technischen Einrichtungen besitzt. § 20 bleibt ...
§ 29 MilchV Übergangsvorschriften
... den innergemeinschaftlichen Handel bestimmt sind und diese Betriebe nicht gemäß § 20 zugelassen werden. Die zuständige Behörde kann den nach § 20 zugelassenen Betrieben ... § 20 zugelassen werden. Die zuständige Behörde kann den nach § 20 zugelassenen Betrieben das Herstellen und Inverkehrbringen von Milch und Erzeugnissen auf ... den innergemeinschaftlichen Handel bestimmt sind und diese Betriebe nicht gemäß § 20 zugelassen werden. (3) Das Aufbringen des Genusstauglichkeitskennzeichens ...
Anlage 5 MilchV (zu § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 2 Nr. 2, § 7 Abs. 3 und § 20 Abs. 1) Allgemeine Hygienevorschriften für Räume, Ausrüstung und Personal in Milchsammel- und Standardisierungsstellen sowie Be- und Verarbeitun
Anlage 6 MilchV (zu § 1 Abs. 3, § 2 Nr. 3 und 4, § 4 Abs. 4 und 5, § 5 Abs. 3 und 4, § 6 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4, § 18 Abs. 4, § 19 Abs. 1, 3 Nr. 2 und Abs. 4 und § 20 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2) Anforderungen an die Herstellung
Anlage 7 MilchV (zu § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 5, § 7 Abs. 3, § 13, § 19 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 und 5, § 20 Abs. 1, § 29 Abs. 2) Anforderungen an Milchsammel- und Standardisierungsstellen sowie Be- und Verarbeitungsbetriebe
Anlage 8 MilchV (zu § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 4, § 12 Abs. 2 Nr. 1, § 19 Abs. 3 Nr. 3, § 20 Abs. 1 Nr. 3 und § 29 Abs. 1 bis 3) Kennzeichnung
Anlage 10 MilchV (zu § 1 Abs. 3, § 12 Abs. 1, § 13 und § 20 Abs. 1 Nr. 3) Anforderungen an Lagerung und Beförderung von Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis


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