Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbildungsjahrs nach einer Rechtsverordnung gemäß §
29 Abs. 1 des
Berufsbildungsgesetzes als erstes Jahr der Berufsausbildung anzurechnen ist, beginnen die betriebliche Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
- 1.
- Möbel- und Gehäuseindustrie, Industrien des Innenausbaus und des Ladenbaus,
- 2.
- Bauzubehörindustrie,
- 3.
- Sitzmöbel- und Gestellindustrie,
- 4.
- Holzpackmittel- und Palettenindustrie,
- 5.
- Leisten- und Rahmenindustrie und
- 6.
- Parkettindustrie
gewählt werden.