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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.05.2006 aufgehoben
§ 1 - Bundesunternehmen-Unfallverhütungsverordnung (BUV)
V. v. 20.03.2000 BGBl. I S. 256; aufgehoben durch § 3 V. v. 06.04.2006 BGBl. I 1114
Geltung ab 30.03.2000; FNA: 860-7-3 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 30.03.2000; FNA: 860-7-3 Sozialgesetzbuch
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§ 1 Entsprechende Anwendung von Allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
In Unternehmen und bei Personen, für die der Bund nach § 125 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 und Abs. 3 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch Unfallversicherungsträger ist, sind die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden.
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Zitierungen von § 1 BUV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BUV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage BUV (zu § 1)
... 1. Prävention Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4984/a69241.htm