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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.05.2006 aufgehoben

§ 1 - Bundesunternehmen-Unfallverhütungsverordnung (BUV)

V. v. 20.03.2000 BGBl. I S. 256; aufgehoben durch § 3 V. v. 06.04.2006 BGBl. I 1114
Geltung ab 30.03.2000; FNA: 860-7-3 Sozialgesetzbuch
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§ 1 Entsprechende Anwendung von Allgemeinen Verwaltungsvorschriften



In Unternehmen und bei Personen, für die der Bund nach § 125 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 und Abs. 3 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch Unfallversicherungsträger ist, sind die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden.

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Zitierungen von § 1 BUV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BUV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage BUV (zu § 1)
... 1. Prävention Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die ...